# Bedarfsplanung & Planungsbereich

*Praxisfinanzierung — Peak Advisors Finanzierungswissen*

Die Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung ist der erste Prüfschritt jeder Praxisgründung mit Kassenzulassung.

## Offener Planungsbereich

Besteht rechnerisch noch Versorgungslücke, gilt der Planungsbereich als offen. Neugründung und Zulassungsantrag sind regulär möglich.

## Gesperrter Planungsbereich

In den meisten Ballungsräumen ist der Bereich gesperrt. Eine Neuzulassung ist ausgeschlossen – Niederlassung gelingt nur über die Übernahme einer bestehenden Praxis.

- Abgebender Arzt stellt Nachbesetzungsantrag beim Zulassungsausschuss
- Praxissitz wird öffentlich ausgeschrieben
- Bewerbung innerhalb der Frist beim Zulassungsausschuss

## Bedeutung für die Finanzierung

> **Tipp von Peak Advisors:** Vor jeder Investitionsentscheidung klären wir den Planungsbereich mit der zuständigen KV – das entscheidet, ob überhaupt eine Neugründung finanzierbar ist oder von vornherein eine Übernahme geplant werden muss.

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Quelle: https://peak-advisors.de/wissen/bedarfsplanung/
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