# Forschungszulage

*Förderungen — Peak Advisors Finanzierungswissen*

Die Forschungszulage ist ein staatlicher Zuschuss zu Forschungs- und Entwicklungskosten – für alle Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche.

## Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage (FZulG) ist eine steuerliche Förderung für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren. Sie wurde 2020 eingeführt und beträgt bis zu 25 % der förderfähigen FuE-Aufwendungen – aktuell bis maximal 3,5 Mio. € pro Jahr (Stand 2024).

## Wer kann sie beantragen?

Alle Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind und FuE-Tätigkeiten durchführen – unabhängig von Größe, Branche oder Rechtsform. Auch Auftragsforschung an externe Dritte ist förderfähig.

## Was ist förderfähig?

- Personalkosten für Mitarbeiter in FuE-Projekten
- Aufwendungen für eigene FuE-Tätigkeiten
- Auftragsforschung an inländische FuE-Dienstleister
- Kosten für Schutzrechte (Patente) in bestimmten Fällen

## Antragsprozess

Zunächst wird ein Antrag bei der Bescheinigungsbehörde (BSFZ) gestellt, die das FuE-Vorhaben prüft. Nach Erteilung der Bescheinigung wird die Zulage im Rahmen der Steuererklärung bei der Finanzbehörde beantragt.

## Hinweis

> **Tipp von Peak Advisors:** Die Forschungszulage kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Peak Advisors koordiniert die Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.

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Quelle: https://peak-advisors.de/wissen/forschungszulage/
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