# Niederlassungsförderung (KV)

*Praxisfinanzierung — Peak Advisors Finanzierungswissen*

In Regionen mit drohender Unterversorgung zahlen KVen erhebliche Zuschüsse – ein oft übersehener Baustein der Finanzierungsstruktur.

## Typische Förderinstrumente

- Investitionskostenzuschuss: je nach KV bis 55.000–66.000 Euro für Übernahme oder Neugründung in Fördergebieten
- Sicherstellungszuschlag: Einmalzahlung regional bis 100.000 Euro, meist mit fünfjähriger Bindungsfrist
- Zweigpraxis-Förderung: Zuschüsse um 30.000 Euro bei mehrjähriger Betriebspflicht
- Starterprämien und Honorargarantien in der Anlaufphase (je nach KV-Region)

## Voraussetzungen

Die Förderung gilt ausschließlich in Planungsbereichen, die der Landesausschuss als unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht eingestuft hat. Die Fördergebiete werden regelmäßig neu festgelegt – die Kulisse ändert sich jährlich.

## Wirkung auf die Finanzierung

Ein Zuschuss in fünf- bis sechsstelliger Höhe reduziert den Kreditbedarf unmittelbar und verbessert die Tragfähigkeitsrechnung gegenüber der Bank. Ländliche Standorte werden dadurch wirtschaftlich oft attraktiver als Ballungsraum-Übernahmen mit hohem Goodwill.

## Einordnung

> **Tipp von Peak Advisors:** Peak Advisors prüft vor der Standortentscheidung die aktuelle Förderkulisse der zuständigen KV – kombiniert mit KfW- und Landesprogrammen entsteht daraus häufig ein spürbar günstigeres Gesamtpaket.

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Quelle: https://peak-advisors.de/wissen/niederlassungsfoerderung/
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