# Windgutachten

*Windkraft & Repowering — Peak Advisors Finanzierungswissen*

Zwei unabhängige, TR6-konforme Windgutachten sind die Pflichtgrundlage jeder Windparkfinanzierung. Sie prognostizieren den Energieertrag und bilden die Basis für Cashflow-Modelle.

## Definition

Ein Windgutachten prognostiziert die zu erwartenden Windverhältnisse an einem Standort und berechnet daraus den jährlichen Energieertrag der geplanten Anlage. Es ist die zentrale Entscheidungsgrundlage für finanzierende Banken.

## TR6-Konformität

Banken akzeptieren ausschließlich Gutachten, die der Technischen Richtlinie TR6 des Förderzentrums Windenergie (FGW e.V.) entsprechen. Diese Norm legt Methodik, Datengrundlagen und Qualitätsstandards verbindlich fest. Abweichungen führen zur Ablehnung.

## Warum zwei Gutachten?

Der Marktstandard bei Projektfinanzierungen sieht vor, dass zwei unabhängige, TR6-konforme Ertragsgutachten von verschiedenen akkreditierten Instituten erstellt werden. Banken bilden in der Regel den Mittelwert beider P50-Ertragsschätzungen als Planungsbasis – und prüfen zusätzlich das P90-Szenario für die Stressbetrachtung.

## P50 und P90

P50 ist der Ertrag, der mit 50%iger Wahrscheinlichkeit erreicht oder überschritten wird. P90 ist der konservativere Wert, der mit 90%iger Wahrscheinlichkeit erreicht wird. Banken prüfen, ob der Schuldendienst auch im P90-Szenario gedeckt ist.

## Tipp

> **Tipp von Peak Advisors:** Peak Advisors koordiniert die Beauftragung unabhängiger Gutachter und prüft die Ergebnisse auf Bankfähigkeit – bevor die erste Anfrage gestellt wird.

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Quelle: https://peak-advisors.de/wissen/windgutachten/
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