Bedarfsplanung & Planungsbereich
Die Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung ist der erste Prüfschritt jeder Praxisgründung mit Kassenzulassung.
Offener Planungsbereich
Besteht rechnerisch noch Versorgungslücke, gilt der Planungsbereich als offen. Neugründung und Zulassungsantrag sind regulär möglich.
Gesperrter Planungsbereich
In den meisten Ballungsräumen ist der Bereich gesperrt. Eine Neuzulassung ist ausgeschlossen – Niederlassung gelingt nur über die Übernahme einer bestehenden Praxis.
- Abgebender Arzt stellt Nachbesetzungsantrag beim Zulassungsausschuss
- Praxissitz wird öffentlich ausgeschrieben
- Bewerbung innerhalb der Frist beim Zulassungsausschuss
Bedeutung für die Finanzierung
Vor jeder Investitionsentscheidung klären wir den Planungsbereich mit der zuständigen KV – das entscheidet, ob überhaupt eine Neugründung finanzierbar ist oder von vornherein eine Übernahme geplant werden muss.
Möchten Sie Ihr Finanzierungsvorhaben besprechen? Wir beraten Sie persönlich und unverbindlich.
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