Praxisfinanzierung.
Gründung und Übernahme.
Der Schritt in die eigene Niederlassung ist eine der weitreichendsten Entscheidungen Ihres beruflichen Lebens. Peak Advisors strukturiert die Finanzierung – von der Bonitätsprüfung bis zur Fördermittel-Kombination.
Der komplette Leitfaden zur Praxisgründung
- Businessplan, Bonität und Praxiswert-Ermittlung Schritt für Schritt
- Checkliste mit allen Bank- und Zulassungsunterlagen
- Risikoabsicherung: was Banken wirklich verlangen
Kein Formular, kein Newsletter-Zwang – direkter Download.
Worauf es bei der Finanzierung ankommt
Businessplan
Rechtsform, Standort, Team – die Grundlage, auf der Banken Ihr Vorhaben bewerten.
Bonität
Die Bank finanziert primär die Person: Einkommen, Vermögen, Approbation.
Verträge
Mietvertrag, Übernahmevertrag, Gesellschaftsvertrag – vor der Bankzusage nur als Entwurf unterschreiben.
Zulassung
Offener oder gesperrter Planungsbereich entscheidet: Neugründung oder nur Übernahme.
Absicherung
Berufshaftpflicht, Praxis-Ausfallschutz, Risikoleben – Teil einer bankfähigen Struktur.
Fördermittel
KfW, Landesprogramme und KV-Zuschüsse reduzieren den Kreditbedarf direkt.
Was kostet eine Praxisgründung?
Die Investitionsvolumina unterscheiden sich stark nach Fachrichtung und Gründungsform. Durchschnittswerte aus den Existenzgründungsanalysen von apoBank/Zi (Ärzte, 2022/2023) und IDZ/apoBank (Zahnärzte, 2024):
| Vorhaben | Gesamtinvestition (Ø) |
|---|---|
| Hausarzt – Einzelpraxisübernahme | ca. 188.000 € |
| Hausarzt – Neugründung Einzelpraxis | ca. 206.000 € |
| Psychiatrie/Psychotherapie – Übernahme | ca. 62.000 € |
| Orthopädie – Einzelpraxisübernahme | ca. 505.000 € |
| Zahnarzt – Einzelpraxisübernahme | ca. 450.000 € |
| Zahnarzt – Neugründung (Median) | ca. 690.000 € |
Durchschnittswerte inkl. Kaufpreis, Modernisierung, Geräte und Einrichtung. Die tatsächliche Spanne ist groß – geräteintensive Fachrichtungen liegen deutlich über der sprechenden Medizin. Entscheidend ist nicht der Durchschnitt, sondern die Tragfähigkeit im konkreten Fall.
Niederlassungsförderung: Zuschüsse der KVen
In Planungsbereichen mit drohender Unterversorgung zahlen Kassenärztliche Vereinigungen erhebliche Zuschüsse: Investitionskostenzuschüsse von je nach Region 55.000 bis 66.000 Euro, Sicherstellungszuschläge als Einmalzahlung regional bis 100.000 Euro, dazu Starterprämien und Honorargarantien in der Anlaufphase. Ein solcher Zuschuss reduziert den Kreditbedarf unmittelbar – ländliche Standorte werden dadurch wirtschaftlich oft attraktiver als teure Ballungsraum-Übernahmen. Wir prüfen die aktuelle Förderkulisse vor der Standortentscheidung.
Ihre Checkliste zur Praxisgründung
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Die Checkliste zeigt, was gebraucht wird. Welche Bank, welche Konditionen und welche Fördermittel im Einzelfall passen, entscheidet sich im persönlichen Gespräch – das ist der Teil, den Vorlagen nicht ersetzen.
Erstgespräch vereinbaren →Begriffe zur Praxisfinanzierung
Häufige Fragen
Was kostet eine Praxisgründung durchschnittlich?
Stark fachrichtungsabhängig: Eine hausärztliche Einzelpraxisübernahme kostet im Schnitt rund 188.000 Euro Gesamtinvestition, eine zahnärztliche rund 450.000 Euro, geräteintensive Fachrichtungen wie Orthopädie über 500.000 Euro (apoBank/Zi- bzw. IDZ-Analysen). Die Spanne im Einzelfall ist groß.
Ist eine Praxisfinanzierung ohne Eigenkapital möglich?
Ja. Banken finanzieren Heilberufe wegen des geringen Ausfallrisikos regelmäßig zu 100 Prozent, sofern Bonität, Qualifikation und Tragfähigkeitsrechnung überzeugen. Eigenkapital verbessert die Konditionen, ist aber keine zwingende Voraussetzung.
Gilt das Angebot auch für Zahnärzte?
Ja. Zahnärztliche Gründungen und Übernahmen folgen denselben Prüfmustern – mit eigenen Besonderheiten wie KZV-Abrechnung und höheren Investitionsvolumina durch Gerätetechnik.
Was ist der Unterschied zwischen offenem und gesperrtem Planungsbereich?
Im offenen Planungsbereich kann eine Zulassung regulär neu beantragt werden. Im gesperrten Planungsbereich – die Regel in vielen Ballungsräumen – ist eine Neuzulassung ausgeschlossen. Niederlassung gelingt dort nur über die Übernahme einer bestehenden Praxis.
Wie wird der Praxiswert bei einer Übernahme ermittelt?
Der Übernahmepreis besteht aus Substanzwert (Einrichtung, Medizintechnik) und Goodwill (Patientenstamm, Personal, Standort-Bekanntheit). Grundlage sind BWA, Bilanzen und KV-Abrechnungen der letzten Jahre des Abgebers.
Welche Unterlagen verlangt die Bank bei der Praxisfinanzierung?
Neben Businessplan und Investitionsplan prüft die Bank vor allem die persönliche Bonität: Einkommensnachweise, Steuerbescheide, Vermögensstatus sowie Approbations- und Facharztnachweise.
Werden Fördermittel bei der Praxisgründung berücksichtigt?
Ja, standardmäßig. Peak Advisors gleicht jedes Vorhaben mit KfW- und Landesförderprogrammen für Heilberufe ab, prüft die KV-Niederlassungsförderung (Zuschüsse regional bis 100.000 Euro) und bindet passende Bausteine in die Gesamtfinanzierung ein.
Ab wann sollte ich mich um die Finanzierung kümmern?
So früh wie möglich – idealerweise vor der Unterschrift unter Miet- oder Übernahmevertrag. Fördermittel sind meist nur vor Vorhabensbeginn beantragbar, und die Bankprüfung braucht Vorlauf.
Der Leitfaden gibt Orientierung.
Die Beratung macht daraus eine Finanzierung.
Peak Advisors kennt die Prüfraster der Banken im Heilberufesektor und strukturiert Ihr Vorhaben von der Bonitätsprüfung bis zur Fördermittel-Kombination.