EEG-Ausschreibung
Im wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren wird der anzulegende Wert je kWh ermittelt. Der Zuschlag sichert für 20 Jahre eine planbare Vergütung – Grundlage jeder Projektfinanzierung.
Grundprinzip
Seit 2017 wird die Höhe der EEG-Förderung für neue Windkraftanlagen nicht mehr gesetzlich festgesetzt, sondern wettbewerblich in Ausschreibungen ermittelt. Projektentwickler geben Gebote ab; die günstigsten Gebote erhalten einen Zuschlag.
Der anzulegende Wert
Wer einen Zuschlag erhält, bekommt für 20 Jahre einen garantierten anzulegenden Wert je kWh – unabhängig vom aktuellen Börsenstrompreis. Liegt der Börsenpreis darunter, zahlt der Netzbetreiber die Differenz. Dieser Mechanismus (Marktprämie) schafft die Einnahmesicherheit, die Banken für eine Projektfinanzierung voraussetzen.
Relevanz für die Finanzierung
Der Zeitpunkt der Ausschreibungsteilnahme und die Höhe des erzielten anzulegenden Werts sind zentrale Angaben in der Projektdokumentation. Banken prüfen, ob die zugesagte Vergütung die Schuldendienstdeckung über die gesamte Kreditlaufzeit sicherstellt.
Tipp
In der Ersteinschätzung benötigt Peak Advisors den Ausschreibungstermin und den erzielten anzulegenden Wert – diese Angaben sollten im Projekteaser oder der Wirtschaftlichkeitsberechnung transparent ausgewiesen sein.
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