Forschungszulage
Die Forschungszulage ist ein staatlicher Zuschuss zu Forschungs- und Entwicklungskosten – für alle Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche.
Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage (FZulG) ist eine steuerliche Förderung für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren. Sie wurde 2020 eingeführt und beträgt bis zu 25 % der förderfähigen FuE-Aufwendungen – aktuell bis maximal 3,5 Mio. € pro Jahr (Stand 2024).
Wer kann sie beantragen?
Alle Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind und FuE-Tätigkeiten durchführen – unabhängig von Größe, Branche oder Rechtsform. Auch Auftragsforschung an externe Dritte ist förderfähig.
Was ist förderfähig?
- Personalkosten für Mitarbeiter in FuE-Projekten
- Aufwendungen für eigene FuE-Tätigkeiten
- Auftragsforschung an inländische FuE-Dienstleister
- Kosten für Schutzrechte (Patente) in bestimmten Fällen
Antragsprozess
Zunächst wird ein Antrag bei der Bescheinigungsbehörde (BSFZ) gestellt, die das FuE-Vorhaben prüft. Nach Erteilung der Bescheinigung wird die Zulage im Rahmen der Steuererklärung bei der Finanzbehörde beantragt.
Hinweis
Die Forschungszulage kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Peak Advisors koordiniert die Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.
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