Post-EEG / Ü20-Anlage
Nach 20 Jahren endet die EEG-Förderung. Betreiber müssen dann entscheiden: Weiterbetrieb, Stilllegung oder Repowering – jede Option hat eigene finanzielle Konsequenzen.
Definition
Eine Post-EEG-Anlage (auch Ü20-Anlage) ist eine Windkraftanlage, deren 20-jährige Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausgelaufen ist. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die garantierte Einspeisevergütung.
Optionen für Betreiber
Betreiber stehen vor drei Wegen: Weiterbetrieb mit Direktvermarktung an der Strombörse (Erlöse volatil, meist nur 5–8 ct/kWh), endgültige Stilllegung und Rückbau, oder Repowering mit neuer, langfristiger Erlösstruktur über PPA oder Ausschreibungszuschlag.
Finanzielle Herausforderung
Der Übergang von der gesicherten EEG-Vergütung in die Direktvermarktung ist finanzierungstechnisch komplex. Banken akzeptieren volatile Marktpreise nicht als ausreichende Einnahmesicherheit für eine Anschlussfinanzierung – ohne PPA oder Ausschreibungszuschlag ist eine Refinanzierung kaum möglich.
Tipp
Peak Advisors analysiert für Betreiber von Ü20-Anlagen die wirtschaftlich optimale Strategie: Weiterbetrieb, Repowering oder strukturierte Veräußerung – mit Blick auf die konkrete Finanzierbarkeit jedes Weges.
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