Windkraft & Repowering

Windgutachten

Zwei unabhängige, TR6-konforme Windgutachten sind die Pflichtgrundlage jeder Windparkfinanzierung. Sie prognostizieren den Energieertrag und bilden die Basis für Cashflow-Modelle.

Definition

Ein Windgutachten prognostiziert die zu erwartenden Windverhältnisse an einem Standort und berechnet daraus den jährlichen Energieertrag der geplanten Anlage. Es ist die zentrale Entscheidungsgrundlage für finanzierende Banken.

TR6-Konformität

Banken akzeptieren ausschließlich Gutachten, die der Technischen Richtlinie TR6 des Förderzentrums Windenergie (FGW e.V.) entsprechen. Diese Norm legt Methodik, Datengrundlagen und Qualitätsstandards verbindlich fest. Abweichungen führen zur Ablehnung.

Warum zwei Gutachten?

Der Marktstandard bei Projektfinanzierungen sieht vor, dass zwei unabhängige, TR6-konforme Ertragsgutachten von verschiedenen akkreditierten Instituten erstellt werden. Banken bilden in der Regel den Mittelwert beider P50-Ertragsschätzungen als Planungsbasis – und prüfen zusätzlich das P90-Szenario für die Stressbetrachtung.

P50 und P90

P50 ist der Ertrag, der mit 50%iger Wahrscheinlichkeit erreicht oder überschritten wird. P90 ist der konservativere Wert, der mit 90%iger Wahrscheinlichkeit erreicht wird. Banken prüfen, ob der Schuldendienst auch im P90-Szenario gedeckt ist.

Tipp

Peak Advisors koordiniert die Beauftragung unabhängiger Gutachter und prüft die Ergebnisse auf Bankfähigkeit – bevor die erste Anfrage gestellt wird.

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