Sie kennen Unternehmer. Wir machen ihre Vorhaben bankfähig.
Steuerberater, Rechtsanwälte, Makler, Unternehmensberater, Vertriebspartner: Sie nennen den Kontakt, wir prüfen das Vorhaben. Wird daraus ein Auftrag, erhalten Sie 10 Prozent des Paketpreises. Melden Sie sich einfach, den Rest besprechen wir.
Einmal melden. Dann nur noch empfehlen.
Melden
heuteKurz Ihre Kontaktdaten unten eintragen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Vereinbaren
einmalWir besprechen alles Weitere und schicken Ihnen die Vereinbarung.
Empfehlen
laufendIhr Kontakt füllt den Erfassungsbogen aus und trägt Sie im Block für Berater ein. Mehr ist nicht zu tun.
Vergütung
je QuartalIst das Paket vollständig bezahlt, rechnen Sie ab. Einmal im Quartal, gegen Ihre Rechnung.
Klare Zahl. Klarer Zeitpunkt.
10 Prozent vom Paket
Vom Grundpreis des beauftragten Pakets, netto. Beim Einstiegspaket sind das 115 Euro, bei den größeren Paketen entsprechend mehr.
Fällig mit der Zahlung
Der Anspruch entsteht, sobald Ihr Kontakt das Paket vollständig bezahlt hat. Ob danach finanziert wird, spielt keine Rolle.
Ihr Kontakt zahlt nicht mehr
Die Vergütung kommt aus unserem Preis. Für Ihren Kontakt ändert sich nichts, und das sagen wir ihm offen.
Ihre Rolle: Tippgeber
Sie nennen den Kontakt. Beraten, Produkte empfehlen oder Unterlagen einsammeln gehört nicht dazu, das übernehmen der Erfassungsbogen und wir. So bleibt Ihre Rolle sauber, und Sie haben keinen Aufwand.
Offen gegenüber Ihrem Kontakt
Im Erstgespräch sagen wir jedem Kunden: „Kommt Ihr Auftrag über eine Empfehlung zustande, erhält der Empfehlungsgeber einen Teil unseres Beratungspreises. Ihr Preis ändert sich dadurch nicht.“
Und wenn finanziert wird?
Kommt nach der Beratung eine Finanzierung über Sperling Baufinanzierung zustande, regelt das eine eigene Vereinbarung mit Sperling Baufinanzierung. Das besprechen wir im ersten Gespräch. Vermitteln Sie Finanzierungen bereits über eine eigene Vertriebsanbindung, bleibt dieses Geschäft dort.
Partner werden. Einfach melden.
Name und Kontakt genügen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und besprechen den Rest.
Was Partner uns fragen.
Wann bekomme ich meine Vergütung?
Einmal im Quartal gegen Ihre Rechnung, für alle Pakete, die im Quartal vollständig bezahlt wurden.
Was, wenn das Vorhaben nicht finanziert wird?
Das ändert nichts. Der Anspruch entsteht mit der vollständigen Zahlung des Pakets, nicht mit einer Finanzierung.
Was zählt nicht zur Vergütung?
Aufwandsaufschläge, Zusatzleistungen, die Ersteinschätzung und Teilzahlungen. Maßgeblich ist der Grundpreis des Pakets.
Ich bin Steuerberater oder Rechtsanwalt. Darf ich die Vergütung annehmen?
Das klären Sie nach Ihrem Berufsrecht. Für Steuerberater und Rechtsanwälte gelten eigene Regeln zu Vergütungen für Empfehlungen. Auf Wunsch zahlen wir die Vergütung stattdessen an Ihren Mandanten aus.
Ich bin Kleinunternehmer. Geht das?
Ja. Dann stellen Sie Ihre Rechnung ohne Umsatzsteuer nach § 19 UStG.
Muss ich meine Kontakte beraten?
Nein. Sie nennen den Kontakt, mehr nicht. Die Vereinbarung schließt Beratung und Produktempfehlungen durch Sie aus.