Handschlag zweier Männer in einem hellen Büro
Für Partner

Sie kennen Unternehmer. Wir machen ihre Vorhaben bankfähig.

Steuerberater, Rechtsanwälte, Makler, Unternehmensberater, Vertriebspartner: Sie nennen den Kontakt, wir prüfen das Vorhaben. Wird daraus ein Auftrag, erhalten Sie 10 Prozent des Paketpreises. Melden Sie sich einfach, den Rest besprechen wir.

Ablauf

Vier Schritte.
Von der Empfehlung bis zur Vergütung.

Sie bringen den Kontakt. Prüfung, Bericht und alle Gespräche mit Ihrem Kontakt übernehmen wir. Wir prüfen gewerbliche Vorhaben ab 200.000 Euro.

01

Kennenlernen

heute

Direkt einen Kooperations-Check (öffnet in neuem Fenster) buchen: In 30 Minuten klären wir am Telefon, wie die Prüfung abläuft und welche Vorhaben passen. Oder das Formular ausfüllen, dann melden wir uns spätestens nach 72 Stunden.

02

Vereinbarung

einmalig

Sie erhalten unsere Vereinbarung für Partner. Vergütung, Fälligkeit und Ihre Rolle als Tippgeber stehen darin schriftlich. Die Basisschulung (öffnet in neuem Fenster) zeigt Ihnen die Abläufe für Firmenkunden.

03

Empfehlung

je Kontakt

Ihr Kontakt füllt den Erfassungsbogen aus und nennt Sie im Block für Berater. So ist die Empfehlung Ihnen zugeordnet. Die Prüfung übernehmen wir.

04

Vergütung

je Quartal

10 Prozent vom Grundpreis des Pakets, sobald Ihr Kontakt vollständig bezahlt hat. Abrechnung einmal im Quartal gegen Ihre Rechnung, auch wenn später nicht finanziert wird.

Vergütung

Klare Zahl.
Klarer Zeitpunkt.

10 Prozent vom Paket

Vom Grundpreis des beauftragten Pakets, netto. Beim Einstiegspaket sind das 115 Euro, bei den größeren Paketen entsprechend mehr.

Fällig mit der Zahlung

Der Anspruch entsteht, sobald Ihr Kontakt das Paket vollständig bezahlt hat. Ob danach finanziert wird, spielt keine Rolle.

Ihr Kontakt zahlt nicht mehr

Die Vergütung kommt aus unserem Preis. Für Ihren Kontakt ändert sich nichts, und das sagen wir ihm offen.

Ihre Rolle

Sie nennen den Kontakt.
Den Rest machen wir.

Ihre Rolle: Tippgeber

Sie nennen den Kontakt. Beraten, Produkte empfehlen oder Unterlagen einsammeln gehört nicht dazu, das übernehmen der Erfassungsbogen und wir. So bleibt Ihre Rolle sauber, und Sie haben keinen Aufwand.

Offen gegenüber Ihrem Kontakt

Im Erstgespräch sagen wir jedem Kunden: „Kommt Ihr Auftrag über eine Empfehlung zustande, erhält der Empfehlungsgeber einen Teil unseres Beratungspreises. Ihr Preis ändert sich dadurch nicht.“

Und wenn finanziert wird?

Kommt nach der Beratung eine Finanzierung über Sperling Baufinanzierung zustande, regelt das eine eigene Vereinbarung mit Sperling Baufinanzierung. Das besprechen wir im ersten Gespräch. Vermitteln Sie Finanzierungen bereits über eine eigene Vertriebsanbindung, bleibt dieses Geschäft dort.

Kontakt

Partner werden.
Einfach melden.

Name und Kontakt genügen. Wir melden uns spätestens nach 72 Stunden und besprechen den Rest.

Lieber zuerst sprechen? Im Kooperations-Check klären wir in 30 Minuten am Telefon, wie die Prüfung abläuft und welche Unterlagen wir von Ihren Kunden brauchen.

Schon Partner? Die Basisschulung zeigt Ihnen in 30 Minuten per Video die Abläufe für Firmenkunden: welche Pakete es gibt, wie eine Anfrage vom Erstgespräch bis zur Übergabe läuft und welche Unterlagen wichtig sind.

* Pflichtfeld

Häufige Fragen

Was Partner
uns fragen.

Wann bekomme ich meine Vergütung?

Einmal im Quartal gegen Ihre Rechnung, für alle Pakete, die im Quartal vollständig bezahlt wurden.

Was, wenn das Vorhaben nicht finanziert wird?

Das ändert nichts. Der Anspruch entsteht mit der vollständigen Zahlung des Pakets, nicht mit einer Finanzierung.

Was zählt nicht zur Vergütung?

Aufwandsaufschläge, Zusatzleistungen, die Ersteinschätzung und Teilzahlungen. Maßgeblich ist der Grundpreis des Pakets.

Ich bin Steuerberater oder Rechtsanwalt. Darf ich die Vergütung annehmen?

Das klären Sie nach Ihrem Berufsrecht. Für Steuerberater und Rechtsanwälte gelten eigene Regeln zu Vergütungen für Empfehlungen. Auf Wunsch zahlen wir die Vergütung stattdessen an Ihren Mandanten aus.

Ich bin Kleinunternehmer. Geht das?

Ja. Dann stellen Sie Ihre Rechnung ohne Umsatzsteuer nach § 19 UStG.

Muss ich meine Kontakte beraten?

Nein. Sie nennen den Kontakt, mehr nicht. Die Vereinbarung schließt Beratung und Produktempfehlungen durch Sie aus.

Sie kennen ein Vorhaben?
Dann kennen Sie jetzt den Weg.

Einmal melden, Vereinbarung erhalten, empfehlen. Wir melden uns spätestens nach 72 Stunden.