Die Zuschlagswerte für Wind an Land sind seit Februar 2025 von 7,00 auf 4,79 ct/kWh gefallen, mengengewichtet. Der Höchstwert liegt 2026 bei 7,25 ct/kWh. Für die Finanzierung zählt weder der eine noch der andere Wert allein: Maßgeblich ist der anzulegende Wert, also der Zuschlagswert multipliziert mit dem Korrekturfaktor zur Standortgüte.
Alle Gebotstermine seit 2025
| Gebotstermin | ausgeschrieben | Gebote Anzahl / MW | Zuschläge Anzahl / MW | Spanne | mengengewichtet | Höchstwert |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.02.2025 [1] | 4.094 | 506 / 4.896 | 422 / 4.094 | 5,62 bis 7,13 | 7,00 | 7,35 |
| 01.05.2025 [2] | 3.443 | 568 / 4.972 | 372 / 3.447 | 6,47 bis 6,94 | 6,83 | 7,35 |
| 01.08.2025 [3] | 3.443 | 604 / 5.739 | 376 / 3.448 | 6,39 bis 6,64 | 6,57 | 7,35 |
| 01.11.2025 [4] | 3.450 | 905 / 8.155 | 415 / 3.456 | 5,80 bis 6,12 | 6,06 | 7,35 |
| 01.02.2026 [5] | 3.445 | 924 / 7.858 | 439 / 3.446 | 5,19 bis 5,64 | 5,54 | 7,25 |
| 01.05.2026 [6] | 2.495 | 628 / 6.409 | 270 / 2.499 | 4,44 bis 5,19 | 5,06 | 7,25 |
| 03.08.2026 [7] | 2.520 | 461 / 5.250 | 237 / 2.523 | 4,49 bis 4,98 | 4,79 | 7,25 |
Zuschlagswerte in ct/kWh, Gebote und Zuschläge als Anzahl und Volumen. Die Mengenangaben sind auf volle Megawatt gerundet; die Bundesnetzagentur weist sie in Kilowatt aus [10]. Beim Gebotstermin 1. August 2026 verschob sich die Abgabefrist wegen des Wochenendes auf den 3. August 2026 [7].
Was die Entwicklung für die Finanzierung bedeutet
Der mengengewichtete Zuschlagswert ist binnen sechs Terminen um 2,21 ct/kWh gefallen. Das entspricht 32 Prozent. Zwei Dinge folgen daraus. Erstens rechnen Projekte mit spätem Zuschlag mit deutlich weniger Erlös je Kilowattstunde. Zweitens bleibt die Standortgüte wichtig. Über den Korrekturfaktor bestimmt sie den anzulegenden Wert mit.
Die Bundesnetzagentur legte den Höchstwert für 2026 am 16.12.2025 auf 7,25 ct/kWh fest [9]. Zuvor lag er bei 7,35 ct/kWh. Kein Zuschlagswert seit Februar 2025 hat den Höchstwert erreicht. Jede Ausschreibung seit Februar 2025 war überzeichnet. Im November 2025 standen 8.155 Megawatt Gebotsmenge 3.450 Megawatt Ausschreibungsvolumen gegenüber [4], im August 2026 waren es 5.250 gegen 2.520 Megawatt [7]. Die Bundesnetzagentur spricht von einem hohen Wettbewerbsniveau [6][9].
§ 36h Absatz 1 EEG multipliziert den Zuschlagswert mit einem Korrekturfaktor zur Standortgüte. Bei einem Gütefaktor von 74 Prozent ergibt die Interpolation den Faktor 1,238. Aus 4,79 ct/kWh werden damit 5,93 ct/kWh, gerundet nach Absatz 5 auf zwei Stellen. Schwächere Standorte erhalten einen höheren Faktor. Der Repowering-Wirtschaftlichkeitsrechner rechnet den Weg vom Zuschlagswert zum Kapitaldienstdeckungsgrad durch.
Was in der Tabelle nicht steht
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht je Gebotstermin auch die Zuschlagsliste mit Standort und Bundesland. Für die Finanzierung sind drei weitere Größen wichtiger als der Zuschlagswert selbst.
| Größe | Wirkung | Fundstelle |
|---|---|---|
| Gütefaktor | bestimmt den Korrekturfaktor und damit den anzulegenden Wert | § 36h Abs. 1 EEG |
| Nachprüfung im Betrieb | Anpassung ab dem sechsten, elften und sechzehnten Jahr, Erstattung bei mehr als zwei Prozentpunkten Abweichung | § 36h Abs. 2 EEG |
| Negative Preise | verringern den Zahlungsanspruch und verlängern den Vergütungszeitraum | §§ 51, 51a EEG |
Die bundesweite Verteilung der Gütefaktoren ist bekannt: Mittelwert 74 Prozent, Median 73 Prozent, zwei Drittel zwischen 65 und 85 Prozent, ausgewertet über 2.759 bezuschlagte Anlagen [8]. In der Südregion liegt der Mittelwert bei 63 Prozent. Was das für die Kalkulation bedeutet, steht im Beitrag zur Standortgüte.
Meldefrist der Genehmigung beachten
Eine Teilnahme setzt eine erteilte Genehmigung voraus, die vor der Meldefrist des jeweiligen Gebotstermins im Marktstammdatenregister eingetragen ist. Wer die Genehmigung nach der Meldefrist erhält, verschiebt sein Gebot um einen Termin, also um drei Monate. Für ein Repowering-Vorhaben mit laufender Erlöslücke sind das drei Monate ohne Stromerlös. Welches Verfahren die Genehmigung trägt und wie lange es dauert, ordnet der Genehmigungspfad-Prüfer ein.
Diese Seite wird nach jedem Gebotstermin fortgeschrieben. Die Bundesnetzagentur gab die Ergebnisse seit 2025 sechs bis zehn Wochen nach dem Gebotstermin bekannt [1] bis [7]. Der nächste Eintrag betrifft den Gebotstermin im November 2026.
Häufige Fragen
Wie hoch war der letzte Zuschlagswert für Wind an Land?
Beim Gebotstermin 1. August 2026 lagen die Zuschlagswerte zwischen 4,49 und 4,98 ct/kWh. Mengengewichtet waren es 4,79 ct/kWh. Bezuschlagt wurden 237 Gebote mit 2.523 Megawatt. Die Bundesnetzagentur gab das Ergebnis am 17.09.2026 bekannt.
Wie hoch ist der Höchstwert 2026?
7,25 ct/kWh. Die Bundesnetzagentur hat ihn am 16.12.2025 festgelegt. 2025 lag er bei 7,35 ct/kWh. Kein Zuschlagswert hat den Höchstwert seit Februar 2025 erreicht.
Warum ist der Zuschlagswert nicht der Erlös je Kilowattstunde?
Weil § 36h Absatz 1 EEG ihn mit einem Korrekturfaktor multipliziert, der an der Standortgüte hängt. Schwächere Standorte erhalten einen Faktor über eins. Das Ergebnis wird nach Absatz 5 auf zwei Stellen gerundet und heißt anzulegender Wert.
Wann kommt das nächste Ergebnis?
Die Bundesnetzagentur gab die Ergebnisse seit 2025 sechs bis zehn Wochen nach dem Gebotstermin bekannt. Das Ergebnis zum Termin vom 3. August 2026 erschien am 17.09.2026. Der nächste Gebotstermin liegt im November 2026.
Was passiert, wenn die Genehmigung nach der Meldefrist kommt?
Dann ist eine Teilnahme an diesem Gebotstermin nicht möglich. Das Gebot verschiebt sich um einen Termin, also um drei Monate. Bei einem Repowering mit laufender Erlöslücke sind das drei Monate ohne Stromerlös.
Quellen
- Bundesnetzagentur, Pressemitteilung zum Gebotstermin 1. Februar 2025, 506 Gebote mit 4.896 MW, 422 Zuschläge mit 4.094 MW, Zuschlagswerte 5,62 bis 7,13 ct/kWh, mengengewichtet 7,00 ct/kWh, 25.03.2025, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- Bundesnetzagentur, Pressemitteilung zum Gebotstermin 1. Mai 2025, 568 Gebote mit 4.972 MW, 372 Zuschläge mit 3.447 MW, mengengewichtet 6,83 ct/kWh, 03.07.2025, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- Bundesnetzagentur, Pressemitteilung zum Gebotstermin 1. August 2025, 604 Gebote mit 5.739 MW, 376 Zuschläge mit 3.448 MW, mengengewichtet 6,57 ct/kWh, 24.09.2025, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- Bundesnetzagentur, Pressemitteilung zum Gebotstermin 1. November 2025, 905 Gebote mit 8.155 MW, 415 Zuschläge mit 3.456 MW, mengengewichtet 6,06 ct/kWh, 08.01.2026, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- Bundesnetzagentur, Pressemitteilung zum Gebotstermin 1. Februar 2026, 924 Gebote mit 7.858 MW, 439 Zuschläge mit 3.446 MW, mengengewichtet 5,54 ct/kWh, 31.03.2026, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- Bundesnetzagentur, Pressemitteilung zum Gebotstermin 1. Mai 2026, 628 Gebote mit 6.409 MW, 270 Zuschläge mit 2.499 MW, Zuschlagswerte 4,44 bis 5,19 ct/kWh, mengengewichtet 5,06 ct/kWh, 25.06.2026, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- Bundesnetzagentur, Wind an Land, Gebotstermin 1. August 2026, Ausschreibungsvolumen 2.520.129 kW, Abgabefrist 3. August 2026, 237 Zuschläge mit 2.523.346 kW, Zuschlagswerte 4,49 bis 4,98 ct/kWh, mengengewichtet 4,79 ct/kWh, bekannt gegeben 17.09.2026, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- Fachagentur Wind und Solar, Gütefaktoren von Windenergieanlagen an Land mit Ausschreibungszuschlag, Mittel 74 Prozent, Median 73 Prozent, 68 Prozent zwischen 65 und 85 Prozent, Südregion 63 Prozent, 2.759 Anlagen, Stand Juni 2025, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- Bundesnetzagentur, Pressemitteilung zur Festlegung der Höchstwerte 2026 für Ausschreibungen von Windenergieanlagen an Land und Solar-Dachanlagen, 7,25 ct/kWh, 16.12.2025, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- Bundesnetzagentur, Beendete Ausschreibungen Wind an Land, Statistik aller Gebotstermine 2025 und 2026 mit Volumen, Geboten, Zuschlägen und Höchstwerten in Kilowatt, abgerufen 20.09.2026 Quelle
Alle Angaben mit Stand 20.09.2026. Das Werkzeug gibt Rechtsnormen und veröffentlichte Daten mit Fundstelle wieder. Es ersetzt keine Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.