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Genehmigungspfad-Prüfer

Repowering läuft als Änderungsgenehmigung nach § 16b BImSchG, aber nicht jedes Vorhaben erfüllt die Voraussetzungen. Sechs Antworten führen zum Verfahrensweg, zum Prüfumfang, zu den Fristen und zu den Unterlagen, die den Vorteil des § 16b überhaupt erst sichern.

Ihr Vorhaben, konkret geprüft.

Peak Advisors prüft Ihr Vorhaben so, wie eine Bank es prüft: Zahlen, Rating, Kapitaldienstfähigkeit, Planung und Kapitalbedarf. Die Finanzierung übernimmt auf Wunsch Sperling Baufinanzierung, das Finanzierungsbüro von Christian Sperling.

Beratung anfragen Ratgeber Repowering-Genehmigung

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