CrefoScore ist keine von Creditreform heute beschriebene Kennzahl. Creditreform beschreibt öffentlich zwei Dinge: den Bonitätsindex mit der Skala 100 bis 600 und die Scoring- und Ratingsysteme der Creditreform Rating AG, die einen Scorewert und eine Ratingklasse mit Ausfallwahrscheinlichkeit liefern. Eine aktuelle Verfahrensbeschreibung unter dem Namen CrefoScore veröffentlicht Creditreform nicht.
Was hinter dem Begriff steckt
Der Ausdruck CrefoScore klingt nach einer definierten Kennzahl mit fester Skala. Auf den geprüften Seiten von Creditreform und der Creditreform Rating AG findet sich unter diesem Namen weder eine Skala noch eine Verfahrensbeschreibung. In Betracht kommen zwei Größen: den Bonitätsindex aus der Wirtschaftsauskunft oder einen Scorewert aus einem Risikoklassifizierungsverfahren der Creditreform Rating AG.
Der Name ist gleichwohl nicht frei erfunden. In älteren Produktunterlagen des Creditreform-Verbundes bezeichnet CrefoScore eine Software für das eigene Kreditmanagement. Auf den heutigen Produktseiten von Creditreform wird unter diesem Namen nichts mehr geführt.
Das ist mehr als eine Wortklauberei. Beide Größen haben unterschiedliche Datengrundlagen, unterschiedliche Adressaten und unterschiedliche Aussagekraft. Wer im Bankgespräch einen Sammelbegriff nennt, ohne den Wert vorlegen zu können, verschenkt Genauigkeit.
Was Creditreform tatsächlich veröffentlicht
Der Bonitätsindex ist die Kennzahl der Wirtschaftsauskunft. Er reicht von 100 für eine ausgezeichnete Bonität bis 600 für die Zahlungseinstellung und beziffert nach Darstellung von Creditreform die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls. Grundlage sind unter anderem Branchenrisiken, Bilanzen, Zahlungsweisen, Umsätze, Krediturteile, Mitarbeiterzahl, Auftragslage und Inkassodaten.
Die Scoring- und Ratingsysteme der Creditreform Rating AG sind etwas anderes. Creditreform beschreibt sie als Risikoklassifizierungsverfahren zur Beurteilung von Adressenausfallrisiken. Es handelt sich um hochautomatisierte Verfahren, die quantitative Daten aus der automatischen Verarbeitung offengelegter Jahresabschlüsse mit qualitativen Einschätzungen verbinden und interne wie externe Daten einbeziehen. Ergebnis ist ein Scorewert und eine Ratingklasse mit ein- oder mehrjähriger Ausfallwahrscheinlichkeit. Als Rahmen nennt Creditreform gesetzliche und aufsichtsrechtliche Anforderungen, unter anderem KWG und MaRisk.
Konkrete Ratingklassen mit den zugeordneten Ausfallwahrscheinlichkeiten veröffentlicht Creditreform in den frei zugänglichen Produktseiten nicht. Eine allgemeingültige Zuordnung von Scorewert zu Prozentwert lässt sich daher nicht belegen.
Löschfristen und Auskunftsrecht
Creditreform nennt in der eigenen Datenschutzerklärung feste Fristen.
| Sachverhalt | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Regelprüfung der Speicherung | 3 Jahre | danach Prüfung der weiteren Erforderlichkeit |
| Erledigter Sachverhalt | 3 Jahre | taggenaue Löschung nach Erledigung |
| Eintrag im Schuldnerverzeichnis | 3 Jahre | § 882e ZPO, ab Tag der Eintragungsanordnung |
Für weitere Negativmerkmale verweist Creditreform auf die Verhaltensregeln für Prüf- und Löschfristen des Verbandes Die Wirtschaftsauskunfteien e. V. Die erste Datenkopie nach Artikel 15 Absatz 3 DSGVO ist unentgeltlich; Creditreform stellt ein Online-Formular bereit und versendet ausschließlich auf dem Postweg, persönlich adressiert an Inhaber oder Geschäftsführer. Creditreform nennt dafür eine Bearbeitungszeit von bis zu vier Wochen. Die Norm ist genauer: Artikel 12 Absatz 3 DSGVO verlangt die Auskunft unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags; verlängert werden darf um höchstens zwei weitere Monate. Daneben bestehen die Rechte auf Berichtigung nach Artikel 16, Löschung nach Artikel 17 und Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO; auf der Formularseite führt Creditreform diese Rechte nicht auf.
Creditreform besteht aus rechtlich selbständigen Vereinen an 128 Standorten. Ihre Zuständigkeit richtet sich nach eigener Darstellung immer nach dem Hauptgeschäftssitz des Unternehmens. Welche offenen Forderungen eine Auskunftei nach § 31 Abs. 2 BDSG überhaupt einbeziehen darf, ist im Beitrag zur Kennzahl selbst aufgeschlüsselt.
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- Kostenlose Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO anfordern
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Scoring als automatisierte Entscheidung
Bei Einzelunternehmern und persönlich haftenden Gesellschaftern ist die Bewertung nicht nur Wirtschaftsinformation, sondern Verarbeitung personenbezogener Daten. Der Europäische Gerichtshof hat am 7. Dezember 2023 in der Rechtssache C-634/21 entschieden, dass die automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die künftige Zahlungsfähigkeit bereits eine automatisierte Entscheidung im Einzelfall nach Artikel 22 Absatz 1 DSGVO darstellt, sofern von diesem Wert maßgeblich abhängt, ob ein Dritter ein Vertragsverhältnis begründet, durchführt oder beendet. Das Verfahren betraf die SCHUFA; die Auslegung gilt für jede Auskunftei.
Daraus folgt zweierlei. Für betroffene natürliche Personen besteht ein Anspruch auf aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik nach Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe h DSGVO. Für Kapitalgesellschaften gilt das nicht: Die DSGVO schützt keine Daten juristischer Personen. Wer für eine GmbH nachfragt, fragt nach dem Bonitätsindex und den dazu gespeicherten Stammdaten, nicht nach einem Betroffenenrecht.
Was Banken damit tun
Für Banken gilt Erwägungsgrund 72 der Richtlinie 2013/36/EU. Danach sollen Institute solide Kriterien für die Kreditvergabe festlegen. Externe Bonitätsbeurteilungen dürfen sie als einen von mehreren Anhaltspunkten heranziehen. Ausschließlich oder automatisch sollen sie sich darauf nicht stützen.
Erklärungsbedürftig wird es, wenn Fremdbild und Eigenbild auseinanderfallen. Ein erledigter Sachverhalt bleibt nach Angaben von Creditreform bis drei Jahre nach Erledigung gespeichert. Prüfen Sie deshalb die eigene Auskunft vor jeder Bonitätsprüfung.
Fordern Sie die kostenlose Datenkopie an und legen Sie sie neben Ihre eigenen Unterlagen. Prüfen Sie gezielt drei Punkte: erledigte Sachverhalte, die noch als offen geführt werden, veraltete Stammdaten wie Umsatz und Mitarbeiterzahl, und erledigte Einträge, die länger als drei Jahre zurückliegen. Für jeden Punkt brauchen Sie einen Nachweis. Peak Advisors nimmt diese Auskunft in die Unterlagenprüfung auf, bevor eine Bank angesprochen wird.
Häufige Fragen
Was ist der CrefoScore?
CrefoScore ist keine von Creditreform heute beschriebene Kennzahl. In älteren Unterlagen bezeichnete der Name eine Kreditmanagement-Software von Creditreform. Öffentlich beschreibt Creditreform heute den Bonitätsindex der Wirtschaftsauskunft und die Scoring- und Ratingsysteme der Creditreform Rating AG.
Wie unterscheidet sich der CrefoScore vom Bonitätsindex?
Der Bonitätsindex ist die veröffentlichte Kennzahl der Wirtschaftsauskunft mit der Skala 100 bis 600. Die Scoring- und Ratingsysteme der Creditreform Rating AG liefern dagegen einen Scorewert und eine Ratingklasse mit ein- oder mehrjähriger Ausfallwahrscheinlichkeit für den Einsatz im Risikomanagement. Nur der Bonitätsindex hat eine öffentlich genannte Skala.
Welche Daten fließen in die Bewertung ein?
Creditreform nennt für den Bonitätsindex unter anderem Branchenrisiken, Bilanzen, Zahlungsweisen, Umsätze, Krediturteile, Mitarbeiterzahl, Auftragslage und Inkassodaten. Die Ratingsysteme verbinden die automatische Verarbeitung offengelegter Jahresabschlüsse mit qualitativen Einschätzungen sowie internen und externen Daten.
Wie lange bleiben Einträge bei Creditreform gespeichert?
Creditreform nennt eine Regelfrist von drei Jahren, nach der die weitere Erforderlichkeit geprüft wird. Erledigte Sachverhalte werden drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis werden nach § 882e ZPO drei Jahre nach dem Tag der Eintragungsanordnung taggenau gelöscht.
Wie erhalte ich Auskunft über meinen Score?
Über die kostenlose Datenkopie nach Artikel 15 Absatz 3 DSGVO. Creditreform stellt ein Online-Formular bereit und versendet ausschließlich per Post an Inhaber oder Geschäftsführer; genannt wird eine Bearbeitungszeit von bis zu vier Wochen, während Artikel 12 Absatz 3 DSGVO einen Monat vorgibt. Natürliche Personen können zusätzlich aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik nach Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe h DSGVO verlangen.
Entscheidet die Bank nach dem CrefoScore?
Nicht allein. Nach Erwägungsgrund 72 der Richtlinie 2013/36/EU sollen Institute solide Kriterien für die Kreditvergabe festlegen. Externe Bonitätsbeurteilungen sollen sie nur als einen von mehreren Anhaltspunkten heranziehen. Hängt eine Vertragsentscheidung maßgeblich an einem automatisiert erzeugten Wahrscheinlichkeitswert, greift bei natürlichen Personen Artikel 22 DSGVO (EuGH, 07.12.2023, C-634/21).
Quellen
- Creditreform Rating AG, Scoring System and Rating System, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- Creditreform, Risikoklassifizierung mit System, Scorewert und Ratingklasse mit ein- oder mehrjähriger Ausfallwahrscheinlichkeit, KWG und MaRisk, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- Creditreform, Bonität von Geschäftspartnern prüfen, Bonitätsindex 100 bis 600, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- Creditreform, Datenschutzerklärung, Speicher- und Löschfristen, Stand 10.10.2023, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- Creditreform, Kostenlose Datenkopie nach DSGVO anfordern, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 882e ZPO, Löschung, Fassung seit 01.07.2014, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- EUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Datenschutz-Grundverordnung, konsolidierte Fassung, CELEX 32016R0679, Art. 12 Modalitäten und Fristen sowie Art. 15 Auskunftsrecht und Datenkopie, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- EUR-Lex, EuGH, Urteil vom 07.12.2023, C-634/21, SCHUFA Holding, Scoring, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- Creditreform, Standorte, Zuständigkeit der Vereine Creditreform nach dem Hauptgeschäftssitz des Unternehmens, 128 Standorte, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 31 BDSG, Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- EUR-Lex, Richtlinie 2013/36/EU (CRD), Erwägungsgrund 72, externe Bonitätsbeurteilungen als einer von mehreren Anhaltspunkten, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
Alle Angaben mit Stand 20.09.2026. Diese Seite erklärt Begriffe und Mechanik, sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall.