Bonität bezeichnet die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens: ob es Kreditverpflichtungen voraussichtlich vollständig und fristgerecht erfüllt. Die Bundesbank nutzt dafür Kennzahlen aus dem Jahresabschluss. Hinzu kommen qualitative Informationen zu Management, Markt und Branche. Das Ergebnis ist eine Ausfallwahrscheinlichkeit, abgebildet in Rangstufen. Wann ein Ausfall vorliegt, ist aufsichtsrechtlich in Artikel 178 CRR definiert.
Was Bonität bezeichnet und was nicht
Bonität ist die Einschätzung eines Gläubigers, ob ein Schuldner seine Verpflichtungen erfüllt. Die Bundesbank drückt sie als Einjahres-Ausfallwahrscheinlichkeit aus. Neben Bilanzdaten zählt auch das Zahlungsverhalten. Creditreform nennt die Zahlungsweise ausdrücklich als Merkmal seiner Bewertung.
Zu unterscheiden ist die Bonitätsbeurteilung der Bank von der Bewertung durch eine Auskunftei. Die Bank rechnet mit Unterlagen, die sie einfordert. Eine Auskunftei sammelt wirtschaftsrelevante Daten und wertet das Zahlungsverhalten aus. Banken können solche Auskünfte abrufen. Der Bonitätsindex einer Auskunftei ist damit ein Baustein, kein Bankrating.
Quantitative und qualitative Faktoren
Der quantitative Teil speist sich aus dem Jahresabschluss. Die Bundesbank wertet in ihrer Bonitätsanalyse rund 70 Kennzahlen aus, etwa zu Kapitalstruktur, Rentabilität und Liquidität. Der qualitative Teil ergänzt, was das Kennzahlenmodell nicht erfasst. Die Bundesbank nennt etwa Managementqualität, Marktposition und Branchenumfeld. Eine Auskunftei arbeitet anders: Creditreform nennt für die eigene Bonitätsprüfung Merkmale wie Zahlungsweise, Krediturteil, Jahresabschlussdaten, Branchenrisiko, Kapital, Umsatz und Unternehmensalter, gewichtet sie je nach Relevanz und verdichtet sie in einem mathematisch-statistischen Verfahren zu einem zahlenbasierten Gesamtwert.
Wie stark das einzelne Merkmal wiegt, nennt Creditreform auf seiner Seite nicht. Beeinflussen können Sie die Datenlage. Reichen Sie Unterlagen vollständig und zeitnah ein und erläutern Sie Ihre Planung.
Wann ein Engagement als ausgefallen gilt
Der Ausfall ist aufsichtsrechtlich definiert. Nach Artikel 178 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) liegt ein Ausfall vor, wenn das Institut es als unwahrscheinlich ansieht, dass der Schuldner seine Verbindlichkeiten in voller Höhe begleicht, ohne dass das Institut auf Maßnahmen wie die Verwertung von Sicherheiten zurückgreift, oder wenn eine wesentliche Verbindlichkeit mehr als 90 Tage überfällig ist. Absatz 3 zählt Anhaltspunkte für die unwahrscheinliche Zahlung auf, darunter der Verzicht auf weitere Zinsabgrenzung, eine erhebliche Kreditrisikoanpassung, die Veräußerung der Forderung mit bedeutendem Verlust, Stundungsmaßnahmen mit Erlass und der Insolvenzantrag.
Wann eine Verpflichtung wesentlich ist, regelt die Delegierte Verordnung (EU) 2018/171; die Aufsicht spricht auch von der Erheblichkeitsschwelle. Sie besteht aus einer absoluten und einer relativen Komponente und deckelt beide.
| Komponente | Mengengeschäft | Übrige Risikopositionen |
|---|---|---|
| Absolute Obergrenze | 100 € | 500 € |
| Relative Komponente | 0 bis 2,5 % | 0 bis 2,5 % |
Die relative Komponente muss zwischen 0 und 2,5 Prozent liegen und ist immer dann auf 1 Prozent festzusetzen, wenn die zuständige Behörde das damit ausgedrückte Risiko als vertretbar ansieht. Die Zählung der Verzugstage beginnt erst, wenn beide Komponenten zugleich überschritten sind; von da an läuft die Frist von mehr als 90 aufeinanderfolgenden Tagen, bei bestimmten Risikopositionen von 180 Tagen. Die BaFin hat die Anwendung im Rundschreiben 03/2019 (BA) vom 16.04.2019 konkretisiert; es ist seit dem 01.01.2021 anzuwenden. Praktisch bedeutet das: eine kleine, aber dauerhaft geduldete Überziehung kann eine Ausfallmeldung auslösen, obwohl das Unternehmen sich nicht in Schwierigkeiten sieht.
Auskunfteien und Ihr Auskunftsrecht
Wer wissen will, welches Bild Dritte von seinem Unternehmen haben, fragt es ab. Nach Artikel 15 Absatz 3 DSGVO stellt der Verantwortliche eine Kopie der verarbeiteten personenbezogenen Daten zur Verfügung; die erste Kopie ist unentgeltlich. Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe h gibt bei automatisierter Entscheidungsfindung einschließlich Profiling zusätzlich Anspruch auf aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen. Creditreform stellt für die Datenkopie ein Online-Formular bereit, versendet die Auskunft ausschließlich auf dem Postweg, persönlich adressiert an Inhaber oder Geschäftsführer, und verweist auf die Bearbeitungsfrist des Artikels 12 Absatz 3 DSGVO, die es mit bis zu vier Wochen angibt.
Die richtige Reihenfolge ist: Auskunft einholen, Fehler schriftlich rügen, Korrektur abwarten, erst dann den Finanzierungsantrag stellen. Wer den Antrag zuerst stellt, verhandelt gegen eine Datenlage, die er noch gar nicht kennt.
Wo die Belege enden
Eine allgemeingültige Zahl dafür, ab welchem Rating eine Zusage erfolgt oder welcher Aufschlag welcher Klasse entspricht, veröffentlicht keine Stelle. Belegbar sind die aufsichtsrechtliche Ausfalldefinition, die Wesentlichkeitsschwellen und die Verfahrensbeschreibungen der Auskunfteien. Alles darüber hinaus ist Verhandlung.
Legen Sie vor dem ersten Bankgespräch eine Mappe an, die dieselben Fragen beantwortet, die das Ratingverfahren stellt: drei Jahresabschlüsse, die aktuelle BWA mit Summen- und Saldenliste, eine Planung mit erläuterten Annahmen und eine kurze Darstellung von Markt, Kundenstruktur und Nachfolge. Holen Sie parallel die kostenlose Datenkopie bei den Auskunfteien ein und prüfen Sie sie auf veraltete Einträge. Peak Advisors ordnet diese Unterlagen vor der Ansprache, damit im Gespräch über die Sache gesprochen wird und nicht über fehlende Blätter.
Häufige Fragen
Was bedeutet Bonität bei einem Unternehmen?
Bonität bezeichnet die Kreditwürdigkeit: ob ein Unternehmen Kreditverpflichtungen voraussichtlich vollständig und fristgerecht erfüllt. Die Bundesbank schätzt sie als Einjahres-Ausfallwahrscheinlichkeit. Grundlage sind Jahresabschlussdaten und qualitative Informationen. Auskunfteien wie Creditreform beziehen zusätzlich das Zahlungsverhalten ein.
Welche Unterlagen verlangt die Bank für die Bonitätsprüfung?
Welche Unterlagen ein Institut fordert, legt es selbst fest. Die Bundesbank stützt ihre Bonitätsanalyse auf Jahresabschlüsse. Sie ergänzt qualitative Informationen zu Management und Markt. Ein Beispiel aus der Förderpraxis ist der Mikromezzaninfonds. Die Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg verlangt dort die Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre. Dazu kommt die aktuelle BWA mit Summen- und Saldenliste.
Wann gilt ein Kredit als ausgefallen?
Nach Artikel 178 Absatz 1 CRR gilt ein Schuldner als ausgefallen, wenn das Institut die vollständige Zahlung für unwahrscheinlich hält, ohne dass es auf die Verwertung von Sicherheiten zurückgreift, oder wenn eine wesentliche Verbindlichkeit mehr als 90 Tage überfällig ist. Anhaltspunkte für die unwahrscheinliche Zahlung nennt Absatz 3, etwa Stundung mit Erlass oder ein Insolvenzantrag.
Ab welchem Betrag zählt ein Zahlungsverzug als wesentlich?
Die Delegierte Verordnung (EU) 2018/171 vom 19.10.2017 deckelt die absolute Komponente der Wesentlichkeitsschwelle auf 100 € im Mengengeschäft und 500 € bei übrigen Risikopositionen. Die relative Komponente muss zwischen 0 und 2,5 Prozent der Gesamtverpflichtung liegen und ist auf 1 Prozent festzusetzen, wenn die zuständige Behörde dieses Risiko als vertretbar ansieht. Die Zählung der Verzugstage beginnt erst, wenn beide Komponenten zugleich überschritten sind.
Wie bekomme ich Auskunft über meine gespeicherten Daten?
Artikel 15 Absatz 3 DSGVO gibt Anspruch auf eine Kopie der verarbeiteten personenbezogenen Daten; die erste Kopie ist unentgeltlich. Creditreform stellt dafür ein Online-Formular bereit, versendet die Auskunft ausschließlich auf dem Postweg an Inhaber oder Geschäftsführer und verweist auf die Frist des Artikels 12 Absatz 3 DSGVO, die es mit bis zu vier Wochen angibt.
Erfahre ich, wie mein Rating zustande kommt?
Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe h DSGVO gibt bei automatisierter Entscheidungsfindung einschließlich Profiling Anspruch auf aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie Tragweite und angestrebte Auswirkungen.
Quellen
- EUR-Lex, Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR), Artikel 178 Ausfall eines Schuldners, konsolidierte Fassung, Stand 01.01.2025 Quelle
- EUR-Lex, Delegierte Verordnung (EU) 2018/171 vom 19.10.2017 über die Wesentlichkeitsschwelle für überfällige Verbindlichkeiten, Artikel 1 und 2, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- BaFin, Rundschreiben 03/2019 (BA) zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 CRR, 16.04.2019, Übernahme in die Verwaltungspraxis zum 01.01.2021, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Art. 15 DSGVO, Auskunftsrecht der betroffenen Person, konsolidierte Fassung, CELEX 32016R0679, Stand 08.09.2026 Quelle
- Creditreform, Kostenlose Datenkopie nach DSGVO anfordern, Versand per Post an Inhaber oder Geschäftsführer, Frist bis zu vier Wochen, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- Creditreform, Bonitätsprüfung Unternehmen, Merkmale Zahlungsweise, Krediturteil, Jahresabschlussdaten, Branchenrisiko, Kapital, Umsatz und Unternehmensalter, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- Deutsche Bundesbank, Bonitätsanalyse der Deutschen Bundesbank, Kurzübersicht, Einjahres-Ausfallwahrscheinlichkeit, rund 70 Kennzahlen, qualitative Informationen, Rangstufen 1 bis 8, Stand Dezember 2023, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), erste Kopie unentgeltlich, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg, Antrag Mikromezzaninfonds Deutschland, Stand 03/2025, Liste der Unterlagen, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
Alle Angaben mit Stand 20.09.2026. Diese Seite erklärt Begriffe und Mechanik, sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall.