Windkraft & Repowering

Repowering-Genehmigung nach § 16b BImSchG

Repowering wird nicht neu genehmigt, sondern geändert. Geprüft wird allein, was sich gegenüber dem genehmigten Zustand verschlechtert. Diese Seite erklärt das Verfahren, seine beiden harten Voraussetzungen und die Stellen, an denen das Genehmigungsrecht die Finanzierung bestimmt.

Ihr Repowering-Vorhaben, konkret geprüft.

Peak Advisors prüft Genehmigungsstand, Altbestand und Kapitalbedarf gemeinsam und bereitet das Vorhaben so vor, dass Kreditinstitute entscheiden können.

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