Die Offene-Posten-Liste zeigt jede unbezahlte Rechnung mit Fälligkeit, die Summen- und Saldenliste jedes Konto der Buchhaltung mit Saldo. Beide sind die Detailebene unter der BWA. Banken fordern sie an, weil der Jahresabschluss zu alt und die BWA zu grob ist, um zu zeigen, wie ein Unternehmen tatsächlich mit Forderungen und Verbindlichkeiten umgeht. Gesetzlich definiert ist keine der beiden Auswertungen.
Was die OPos-Liste zeigt
Die Offene-Posten-Liste, kurz OPos, listet alle Rechnungen, die noch nicht ausgeglichen sind. Sie hat zwei Seiten. Die Debitorenliste führt die Forderungen gegen Kunden, die Kreditorenliste die Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten.
Ihren Wert bekommt sie durch die Altersstruktur. Eine Forderung von 40.000 €, seit 20 Tagen offen, ist ein normaler Geschäftsvorgang. Dieselbe Forderung, seit 180 Tagen offen, ist ein Risiko, das in der Bilanz noch als Vermögen steht.
In der Bilanz verschwindet dieser Unterschied nämlich. § 266 Abs. 2 HGB weist unter B. II. lediglich den Posten „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ aus, und § 268 Abs. 4 Satz 1 HGB verlangt nur, bei jedem gesondert ausgewiesenen Posten den Betrag mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr zu vermerken. Eine Staffelung nach 30, 60 oder 90 Tagen sieht das Gesetz nicht vor. Zwingend ist allein die Bewertung: Nach § 253 Abs. 4 HGB sind Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens auf den niedrigeren beizulegenden Wert abzuschreiben. Ob eine zweifelhafte Forderung berichtigt wurde, lässt sich ohne die OPos-Liste nicht beurteilen. Genau deshalb wird sie angefordert.
Was die Summen- und Saldenliste zeigt
Die Summen- und Saldenliste, kurz SuSa, ist die Übersicht aller Konten der Finanzbuchhaltung mit Anfangsbestand, Verkehrszahlen und Saldo zum Stichtag. Sie ist die Ebene, aus der die BWA verdichtet wird.
Damit ist sie das Kontrollinstrument: Jede Position der BWA lässt sich in der SuSa auf das einzelne Konto zurückverfolgen. Wer eine BWA einreicht, deren Zahlen sich in der SuSa nicht wiederfinden, hat ein Erklärungsproblem.
Handelsrechtlich ist die SuSa dagegen kein eigenes Instrument. Das HGB kennt den Begriff nicht. § 238 Abs. 1 HGB verpflichtet jeden Kaufmann, Bücher zu führen und darin seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen; § 239 Abs. 2 HGB verlangt, dass die Eintragungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden. Aufzustellen ist nach § 242 HGB nur der Jahresabschluss. Die SuSa ist nichts anderes als der Auszug dieser Konten zu einem Stichtag. Form und Inhalt sind nicht vorgeschrieben, sie folgen dem Kontenrahmen des Buchhaltungssystems. Dasselbe gilt für die OPos-Liste. Beide Auswertungen sind Konvention, nicht Gesetz, und genau darum lohnt es sich, sie bewusst aufzubereiten.
| Auswertung | Ebene | Beantwortet | Turnus |
|---|---|---|---|
| BWA | verdichtet | Wie war das Ergebnis im Zeitraum? | monatlich |
| SuSa | Konto | Woraus setzt sich das Ergebnis zusammen? | monatlich, zur BWA |
| OPos | Beleg | Wer schuldet was seit wann? | tagesaktuell abrufbar |
Warum Banken beide Listen anfordern
Die Anforderung ist keine Marotte des Sachbearbeiters, sondern aufsichtsrechtlich unterlegt. Nach § 18 Abs. 1 Satz 1 KWG darf ein Kreditinstitut einen Kredit, der insgesamt 1.500.000 € oder 10 Prozent seines Kernkapitals überschreitet, nur gewähren, wenn es sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers offenlegen lässt, insbesondere durch Vorlage der Jahresabschlüsse. Bis zum 30.03.2026 lag diese Schwelle bei 750.000 €. Angehoben hat sie das Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz vom 25.03.2026, in Kraft seit dem 31.03.2026.
Der Jahresabschluss ist jedoch stets alt, und die Offenlegungspflicht besteht nach der Darstellung der Industrie- und Handelskammern „sowohl vor wie auch während der gesamten Kreditgewährung“. Die Institute ergänzen den Abschluss deshalb um unterjährige Auswertungen. Die MaRisk, zuletzt neu gefasst durch das Rundschreiben 06/2026 (BA) der BaFin vom 30.06.2026, verlangen dafür geregelte Prozesse im Kreditgeschäft, benennen aber keine bestimmte Auswertung. Welche Unterlagen konkret verlangt werden, steht daher in den Unterlagenlisten der Häuser. Der KMU-Fonds der Investitionsbank Berlin fordert die „aktuelle BWA inkl. Summen- und Saldenliste“, nicht älter als drei Monate. Die IHK-Broschüre zum Kreditgespräch nennt zusätzlich die „Debitorenliste mit Rechnungsdatum“ als Nachweis zur Forderungsbewertung.
Was Banken daraus lesen
Vier Fragen beantwortet ein Kreditsachbearbeiter mit diesen beiden Listen, und keine davon steht in der Bilanz.
Forderungsqualität
- Wie alt sind die offenen Forderungen?
- Gibt es Positionen, die faktisch ausgefallen sind?
- Passt die Forderungslaufzeit zu den vereinbarten Zahlungszielen?
Klumpenrisiko
- Wie viel Umsatz hängt an einem einzelnen Kunden?
- Was passiert, wenn dieser Kunde ausfällt?
- Gibt es Abhängigkeiten auf der Lieferantenseite?
Zahlungsverhalten
- Werden Lieferanten im Ziel bezahlt oder gestreckt?
- Werden Skonti genutzt oder verschenkt?
- Gibt es Mahnungen oder Lieferstopps?
Plausibilität
- Stimmen BWA und SuSa überein?
- Sind Privatentnahmen sauber abgegrenzt?
- Gibt es Verrechnungskonten mit auffälligen Salden?
Rechenbeispiel zur Forderungslaufzeit
Aus der OPos-Liste lässt sich die Forderungslaufzeit ableiten, englisch Days Sales Outstanding. Sie zeigt, wie lange Geld im Forderungsbestand gebunden ist, und ist damit die Brücke zum Working Capital.
Die Bezugsgröße ist der häufigste Fehler dieser Kennzahl. Der Forderungsbestand aus der OPos-Liste steht brutto, der Jahresumsatz aus BWA und Gewinn- und Verlustrechnung steht netto. Wer beides unbesehen ins Verhältnis setzt, rechnet eine Forderungslaufzeit, die um den Umsatzsteuersatz zu hoch ausfällt, bei 19 Prozent also um fast ein Fünftel. Entweder wird der Umsatz im Nenner um die Umsatzsteuer erhöht, oder die Umsatzsteuer wird aus dem Forderungsbestand herausgerechnet. Welcher Bruttofaktor richtig ist, hängt vom Geschäft ab: Bei ermäßigtem Steuersatz, steuerfreien Ausfuhren oder Reverse-Charge-Umsätzen liegt er unter 1,19.
| Jahresumsatz netto | 4.800.000 € |
| Umsatz einschließlich Umsatzsteuer | 5.712.000 € |
| Forderungsbestand laut OPos, brutto | 620.000 € |
| Forderungslaufzeit | 40 Tage |
| Umsatz je Tag, brutto | 15.649 € |
| Liquiditätseffekt je Tag Verkürzung | rund 15.600 € |
Verkürzt sich die Forderungslaufzeit von 40 auf 35 Tage, werden rund 78.000 € gebundenes Kapital frei. Gegen den Nettoumsatz gerechnet hätte dieselbe OPos-Liste 47 Tage ergeben, also sieben Tage zu viel. Das ist der Betrag, um den ein Betriebsmittelkredit kleiner ausfallen kann.
Zur Einordnung: Die Creditreform Wirtschaftsforschung misst für das erste Halbjahr 2026 eine durchschnittliche Forderungslaufzeit von 40,35 Tagen, bei einem durchschnittlich gewährten Zahlungsziel von 32,21 Tagen und einem Verzug von 8,14 Tagen. Der korrekt gerechnete Beispielwert von 40 Tagen liegt damit praktisch auf dem Durchschnitt; der falsch gerechnete von 47 Tagen hätte einen Handlungsbedarf angezeigt, den es nicht gibt. Aussagekräftig ist aber nicht der Abstand zu einem Bundesdurchschnitt über alle Branchen, sondern der Abstand zum eigenen Zahlungsziel. Wer die Bindung nicht über das Mahnwesen lösen kann, kommt zum Factoring als Alternative.
Wie Sie beide Listen aufbereiten
Die Listen kommen aus dem Buchhaltungssystem und sind zunächst roh. Drei Schritte machen aus einer Rohliste eine Unterlage, die für Sie arbeitet.
- Altersstruktur ausweisen: Staffelung nach 30, 60, 90 und über 90 Tagen statt einer ungegliederten Liste
- Auffällige Positionen kommentieren: Ein alter offener Posten mit erklärtem Hintergrund ist harmlos, ein unkommentierter erzeugt Misstrauen
- Stichtag mit der BWA abstimmen: OPos, SuSa und BWA sollten denselben Stichtag tragen, sonst lassen sich die Zahlen nicht gegeneinander prüfen
Beide Listen fallen in der laufenden Buchführung ohnehin an und werden in der Regel vom Steuerberater zusammen mit der BWA erstellt. Sie müssen nur angefordert werden. Ob die Kanzlei dafür gesondert abrechnet, richtet sich nach der Honorarvereinbarung und lässt sich nicht allgemein beantworten.
Fordern Sie OPos- und SuSa-Liste zum selben Stichtag wie die BWA an und kommentieren Sie auffällige Positionen vorab. Peak Advisors prüft beide Auswertungen so, wie die Bank sie lesen wird, ab 250.000 € Vorhabensvolumen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen OPos und SuSa?
Die OPos-Liste zeigt einzelne unbezahlte Rechnungen mit Fälligkeit, die Summen- und Saldenliste alle Konten der Buchhaltung mit ihren Salden. Die OPos beantwortet, wer was seit wann schuldet, die SuSa, woraus sich das Ergebnis zusammensetzt.
Warum verlangen Banken die SuSa zusätzlich zur BWA?
Weil die BWA verdichtet ist. Erst die SuSa zeigt, aus welchen Konten die Positionen der BWA stammen. Damit lässt sich prüfen, ob die BWA-Zahlen tragen und ob Privatentnahmen und Verrechnungskonten sauber abgegrenzt sind.
Wie aktuell müssen die Listen sein?
Sie sollten denselben Stichtag tragen wie die eingereichte BWA. Abweichende Stichtage machen einen Abgleich unmöglich und erzeugen Rückfragen. Förderbanken setzen zum Teil eine feste Grenze: Der KMU-Fonds der Investitionsbank Berlin verlangt BWA und Summen- und Saldenliste nicht älter als drei Monate.
Was ist eine gute Forderungslaufzeit?
Das hängt von Branche und vereinbarten Zahlungszielen ab. Als Orientierung misst die Creditreform Wirtschaftsforschung für das erste Halbjahr 2026 eine durchschnittliche Forderungslaufzeit von 40,35 Tagen über alle Branchen. Aussagekräftig ist aber nicht der absolute Wert, sondern der Abstand zu den eigenen Zahlungsbedingungen und die Entwicklung über mehrere Monate.
Sind OPos-Liste und SuSa gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Das HGB kennt beide Begriffe nicht. Vorgeschrieben ist nach § 238 Abs. 1 HGB die Buchführung selbst und nach § 242 HGB der Jahresabschluss. Beide Listen sind Auswertungen aus dieser Buchführung, ihre Form folgt dem Kontenrahmen des Buchhaltungssystems, nicht dem Gesetz.
Ab welchem Kreditbetrag muss ich die wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen?
Nach § 18 Abs. 1 Satz 1 KWG ab einem Kredit von insgesamt 1.500.000 € oder 10 Prozent des Kernkapitals des Instituts; die Schwelle wurde zum 31.03.2026 von 750.000 € angehoben. Unterhalb der Schwelle entfällt die gesetzliche Pflicht, nicht aber das Interesse der Bank. Die Unterlagen werden weiter angefordert, dann auf vertraglicher Grundlage.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz, § 18 KWG, Kreditunterlagen, Fassung des Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes vom 25.03.2026, in Kraft seit 31.03.2026, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 238 HGB, Buchführungspflicht, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 239 HGB, Führung der Handelsbücher, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 242 HGB, Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, Fassung des BilMoG vom 25.05.2009, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 266 HGB, Gliederung der Bilanz, Posten B. II., Fassung des BilRUG vom 17.07.2015, in Kraft seit 23.07.2015, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 268 Abs. 4 HGB, Vermerk der Forderungen mit Restlaufzeit über einem Jahr, Fassung des BilRUG vom 17.07.2015, in Kraft seit 23.07.2015, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 253 Abs. 4 HGB, Niederstwertprinzip für das Umlaufvermögen, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- BaFin, Rundschreiben 06/2026 (BA), Mindestanforderungen an das Risikomanagement, 9. MaRisk-Novelle, Stand 30.06.2026 Quelle
- Bayerischer Industrie- und Handelskammertag, Kreditverhandlungen erfolgreich führen, Summen- und Saldenliste und Debitorenliste mit Rechnungsdatum, Abruf 07.09.2026 Quelle
- Investitionsbank Berlin, KMU-Fonds, Erforderliche Unterlagen, aktuelle BWA inkl. Summen- und Saldenliste nicht älter als drei Monate, Stand April 2024 Quelle
- Creditreform Wirtschaftsforschung, Zahlungsindikator Deutschland Sommer 2026, Forderungslaufzeit 40,35 Tage im 1. Halbjahr 2026, Stand 03.08.2026 Quelle
Alle Angaben mit Stand 07.09.2026. Diese Seite erklärt Begriffe und Mechanik, sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall.