Bei der Projektfinanzierung eines Windparks tilgt der Cashflow der Anlage den Kredit, nicht die Bilanz des Betreibers. Das Modell verbindet drei Blöcke: die Erlösseite aus anzulegendem Wert und Marktprämie, die Kostenseite aus Pacht, Betriebsführung, Wartung, Versicherung und Rückbau, und die Deckungskennzahlen, an denen die Bank Tilgungsplan, Ausschüttungssperre und Reservekonten festmacht.
Warum die Bilanz in den Hintergrund tritt
Eine neu gegründete Projektgesellschaft hat keine Historie, keine Jahresabschlüsse und kein Rating. Die Projektfinanzierung dreht die Prüfung deshalb um: Maßgeblich ist der Zahlungsstrom, den die Anlage über ihre Laufzeit erzeugt. An die Stelle von Jahresabschlüssen treten Ertragsgutachten, an die Stelle der Bonität die Vertragslage, an die Stelle der Substanz das Sicherheitenpaket am Projekt. Das Cashflow-Modell ist damit kein Anhang zur Kreditanfrage, sondern ihr Gegenstand. Es besteht aus drei Blöcken: Erlösseite, Kostenseite und Deckungskennzahlen.
Erlösseite: vom Zuschlagswert zum anzulegenden Wert
Der Zuschlagswert aus der Ausschreibung ist nicht der Erlös. Nach § 36h EEG wird er an die Standortgüte angepasst. Der Gütefaktor ist das Verhältnis von Standortertrag zu Referenzertrag; der zugehörige Korrekturfaktor reicht von 1,55 bei einem Gütefaktor von 50 Prozent über 1,00 bei 100 Prozent bis 0,79 ab 150 Prozent. Erst das Produkt aus Zuschlagswert und Korrekturfaktor ist der anzulegende Wert. Der Gütefaktor wird mit Wirkung ab Beginn des sechsten, elften und sechzehnten auf die Inbetriebnahme folgenden Jahres am tatsächlichen Standortertrag neu berechnet, angepasst wird bei einer Abweichung von mehr als zwei Prozentpunkten; zu viel gezahlte Beträge sind zurückzuzahlen. Ein Modell, das nur den prognostizierten Faktor kennt, bildet diese Rückzahlung nicht ab, siehe Standortgüte.
Ausgezahlt wird der anzulegende Wert nicht als feste Vergütung, sondern als Marktprämie in der geförderten Direktvermarktung: Der Betreiber verkauft den Strom über einen Direktvermarkter und erhält vom Netzbetreiber die Differenz zum Marktwert.
Ist das Ergebnis negativ, wird MP auf null gesetzt.
Der Bezug auf den Jahresmarktwert ist für die Modellierung entscheidend. Nach Anlage 1 EEG gilt der Monatsmarktwert nur für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurden oder deren Zuschlag vor diesem Tag erteilt worden ist; für alle neueren Anlagen wird der Jahresmarktwert angesetzt. Ein Modell, das mit Monatsmarktwerten rechnet, bildet die Erlösseite eines heutigen Projekts nicht ab. Die Veräußerungsform lässt sich nach § 21b EEG nur zum Monatsersten wechseln, die Einspeisung ist viertelstündlich zu messen.
Hinzu kommt die Kürzung bei negativen Preisen. Nach § 51 EEG verringert sich der anzulegende Wert in jedem Zeitraum mit negativem Spotmarktpreis auf null; die frühere Mindestdauer von vier Stunden ist durch das sogenannte Solarspitzengesetz zum 25.02.2025 entfallen und greift für seither in Betrieb genommene Anlagen nicht mehr. Nach § 51a EEG verlängert sich der Vergütungszeitraum um diese Viertelstunden. Der Erlösausfall wird also nicht ersetzt, sondern in Jahre geschoben, in denen der Kredit nach Plan längst getilgt ist; für den Kapitaldienst der ersten Jahre ist das kein Ausgleich. Wer die Erlösseite statt über den Zuschlag über ein Power Purchase Agreement absichert, tauscht dieses Risiko gegen das Bonitätsrisiko des Abnehmers.
Kostenseite: was belegt ist und was nicht
Die Deutsche WindGuard nennt in der Kostensituation der Windenergie an Land, Stand 2025, veröffentlicht am 02.12.2025, 51 €/kW und Jahr für das erste und 53 €/kW und Jahr für das zweite Betriebsjahrzehnt, dazu Investitionsnebenkosten von rund 550 €/kW, davon 30 Prozent Planung. Wie sich die Betriebskosten auf die einzelnen Verträge verteilen, veröffentlicht sie nicht.
Eine veröffentlichte Aufteilung stammt aus einem Bankvortrag: Die Volksbank Mittelhessen hat auf den Windenergietagen mit Stand drittes Quartal 2024 dargestellt, wie sich die Umsatzerlöse eines Windparks verteilen.
| Position | Anteil am Umsatz |
|---|---|
| Pacht | 9 Prozent |
| Betriebsführung | 2 Prozent |
| Vollwartungsvertrag | 8 Prozent |
| Versicherung | 1 Prozent |
| Sonstiges | 2 Prozent |
| Zins Bank | 28 Prozent |
| Tilgung Bank | 35 Prozent |
| Ausschüttung | 15 Prozent |
Die Anteile stammen aus einem einzelnen Vortrag, nicht aus einer Marktstatistik, und trennen die technische nicht von der kaufmännischen Betriebsführung: Beide stecken in den zwei Prozent. Entscheidend ist die Größenordnung der Fremdkapitalseite. Zins und Tilgung binden 63 Prozent des Umsatzes, die Ausschüttung ist mit 15 Prozent der Rest. Eine Erlösminderung von wenigen Prozent trifft deshalb zuerst die Ausschüttung und danach den Kapitaldienst.
Zwei Positionen der Kostenseite sind nicht belegbar, und das ist hier ausdrücklich zu benennen. Für das Direktvermarktungsentgelt veröffentlicht keine Institution einen Marktwert; es wird je Vertrag als Cent-Betrag je Kilowattstunde oder als Anteil am Vermarktungserlös vereinbart. In das Modell gehört der Wert aus dem eigenen Angebot des Direktvermarkters, kein Erfahrungswert. Ebenso wenig gibt es einen bundesweiten Satz für die Rückbausicherheit. Nach § 35 Absatz 5 Satz 2 BauGB ist eine Verpflichtungserklärung abzugeben, das Vorhaben nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung zurückzubauen und Bodenversiegelungen zu beseitigen; nach Satz 3 soll die Behörde die Einhaltung durch Baulast oder in anderer Weise sicherstellen. Höhe und Form richten sich nach Landesrecht und Genehmigung. Im Modell erscheint der Rückbau zweifach: als jährliche Rückstellung und als gebundene Liquidität, die für den Kapitaldienst nicht zur Verfügung steht.
Deckungskennzahlen: DSCR und LLCR
Der Schuldendienstdeckungsgrad, englisch Debt Service Coverage Ratio, setzt den Cashflow eines Jahres ins Verhältnis zu Zins und Tilgung desselben Jahres.
LLCR = Barwert der Cashflows bis Kreditende ÷ ausstehende Kreditsumme
Maßgeblich ist nicht der Durchschnitt, sondern das schwächste Jahr der Laufzeit. Einen Zielwert veröffentlicht für Onshore-Projekte kein deutsches Institut. Belegt sind zwei Punkte: Die DKB nannte auf den Windenergietagen 2017 als Bedingung lediglich einen DSCR größer 1. Und für die Offshore-Windfinanzierung ist dokumentiert, dass früher Werte um 1,4 empfohlen wurden, dass aber dort, wo ein Stromabnahmevertrag die Erlöse absichert, aktuell 1,2 bis 1,25 vereinbart werden, während es für Betriebsjahre ohne solchen Vertrag bei 1,4 bleibt. Das sind Offshore-Werte und kein Onshore-Zielwert; sie zeigen den Zusammenhang, auf den es ankommt: Nicht die Zahl steht fest, sondern ihre Abhängigkeit von der Vertragslage. Die Kennzahl im Einzelnen behandelt der Artikel DSCR.
Der Loan Life Coverage Ratio stellt daneben den Barwert der bis zum Kreditende erwarteten Cashflows der ausstehenden Kreditsumme gegenüber; er fragt nicht nach einem einzelnen Jahr, sondern nach der Rückzahlbarkeit insgesamt. Als Schwellenwert wurde in der Literatur 1,5 genannt. In der Offshore-Windfinanzierung findet der LLCR nach derselben Fundstelle kaum noch Anwendung und bleibt riskanteren Vorhaben vorbehalten. Die Entscheidung fällt in aller Regel am schwächsten DSCR-Jahr.
Ausschüttungssperre, Reservekonten und Cash Sweep
Die Kennzahlen wirken über die gesamte Laufzeit: Sie werden als Auflagen überwacht, und an ihr Unterschreiten sind Rechtsfolgen geknüpft. Die Volksbank Mittelhessen nennt Ausschüttungssperren bei schlechter Wirtschaftlichkeit, Nachschusspflichten für Eigenkapital etwa bei Baukostenüberschreitung und Nachbesicherung bei Fehlentwicklungen. Für die Offshore-Finanzierung ist dokumentiert, dass bei Erreichen vertraglich definierter Untergrenzen sogenannte Lock-Up-Events greifen, unter anderem ein Ausschüttungsverbot.
- Ausschüttungssperre: Unterschreitet der DSCR die vereinbarte Schwelle, bleibt der Überschuss in der Gesellschaft. Für Gesellschafter, die mit laufenden Auszahlungen kalkuliert haben, ist das der spürbarste Punkt.
- Reservekonto: Ein verpfändetes Konto hält den Kapitaldienst kommender Perioden vor; die UmweltBank verlangt die Verpfändung des Guthabens auf dem Rücklagenkonto. Offshore sind solche Konten nach der zitierten Untersuchung inzwischen die Ausnahme; Standard sind revolvierende Linien, sogenannte Debt Service Reserve Facilities, die schwache Windjahre überbrücken.
- Cash Sweep: Überschüssige Liquidität geht nicht in die Ausschüttung, sondern in die Sondertilgung. Schwellen und Quoten stehen im Kreditvertrag; kein deutsches Institut veröffentlicht sie. Wer im Modell einen Cash Sweep unterstellt, muss die Quote offenlegen, sonst ist der Tilgungsverlauf nicht nachvollziehbar.
Sicherheiten und Auszahlungsvoraussetzungen
Das Sicherheitenpaket ist öffentlich dokumentiert. Die UmweltBank legt es in ihrer Checkliste mit Stand September 2024 offen: Sicherungsübereignung der Anlagen mit technischem Zubehör, Abtretung der Ansprüche aus Stromeinspeisung, Versicherung, Gewährleistung und Vollwartungsvertrag, Abtretung von Wege- und Leitungsrechten sowie Netzanschlussverträgen, erstrangige beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, Grundschuld bei eigenen Standorten, Verpfändung des Rücklagenkontos. Die Produktseite desselben Instituts nennt die Strukturbedingungen: Laufzeit bis zum Ende der EEG-Vergütung, Finanzierung nur in Deutschland, Kreditnehmerin ist eine Projektgesellschaft, eine Finanzierung zu 100 Prozent ist in der Regel nicht möglich.
Die Auszahlung hängt zudem an Bedingungen, die zum Teil außerhalb des eigenen Einflussbereichs liegen: Einzahlung des Eigenkapitals, Flächensicherung, Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, EEG-Zuschlag, Abschluss der wesentlichen Darlehens- und Sicherungsverträge. Eine Kreditzusage ist keine Auszahlung. Wer Zahlungsverpflichtungen eingeht, bevor Genehmigung und Zuschlag vorliegen, trägt das Risiko selbst.
Kapitalstruktur und ein belegtes Beispiel
Zur Eigenkapitalquote gibt es zwei zitierfähige, abweichende Angaben: Die Deutsche WindGuard rechnet mit 15 Prozent, der Bundesverband WindEnergie nennt im Informationspapier vom 24.09.2025 eine Fremdkapitalquote von 75 bis 80 Prozent, also 20 bis 25 Prozent Eigenkapital. Die Differenz wird hier nicht weggerechnet; die Kapitalstruktur ist eine Verhandlungsgröße.
Ein veröffentlichter Einzelfall macht die Größenordnungen greifbar. Für das Repowering des Windparks Höheinöd weist die Anlagebroschüre vom 28.10.2025 aus: Gesamtinvestition rund 27,58 Mio. €, Bankdarlehen rund 26,20 Mio. €, Eigenkapitalbedarf etwa 1,38 Mio. €, ergänzt um eine unbesicherte Nachrangschuldverschreibung mit 6,5 Prozent fester Verzinsung. Der Ertrag steht als Mittel aus zwei Gutachten mit 32.522 MWh im P50- und 29.837 MWh im P75-Fall. Der Abstand von 8,3 Prozent ist der Puffer dieses Falls. Welchen P-Wert eine Bank ihrem eigenen Modell zugrunde legt, veröffentlicht kein Institut.
Den Deckungsgrad eines einzelnen Jahres rechnet der Repowering-Wirtschaftlichkeitsrechner, einschließlich Belastungsprobe. Beim Repowering unterbricht die Zeit zwischen Abschaltung und Inbetriebnahme den Cashflow; die Regeln dazu stehen im Ratgeber zur Repowering-Genehmigung.
Peak Advisors erstellt das Cashflow-Modell für die Bankgespräche, koordiniert die unabhängigen Ertragsgutachten und rechnet die Struktur so durch, dass Deckungskennzahlen, Ausschüttungssperre und Reservekonten vor der ersten Kreditanfrage feststehen. Projektfinanzierungen begleiten wir ab einem Finanzierungsvolumen von 5.000.000 Euro, Bauträgerfinanzierungen ab 1.000.000 Euro, im Übrigen ab 250.000 Euro.
Häufige Fragen
Woraus besteht die Erlösseite eines Windpark-Cashflow-Modells?
Aus dem anzulegenden Wert, nicht aus dem Zuschlagswert. Der Zuschlagswert wird nach § 36h EEG mit dem Korrekturfaktor der Standortgüte multipliziert. Ausgezahlt wird die Differenz zum Marktwert als Marktprämie in der geförderten Direktvermarktung. Für Anlagen ab dem 1. Januar 2023 gilt dabei nach Anlage 1 EEG der Jahresmarktwert, nicht der Monatsmarktwert.
Was passiert bei negativen Spotmarktpreisen?
Nach § 51 EEG verringert sich der anzulegende Wert in jedem Zeitraum mit negativem Spotmarktpreis auf null. Die frühere Mindestdauer von vier Stunden ist durch das sogenannte Solarspitzengesetz zum 25.02.2025 entfallen. Nach § 51a EEG verlängert sich der Vergütungszeitraum um diese Viertelstunden. Der Ausfall wird also verschoben, nicht ersetzt, und trifft den Kapitaldienst der ersten Jahre voll.
Welche Betriebskosten sind belegt?
Die Deutsche WindGuard nennt für den Stand 2025 51 €/kW und Jahr im ersten und 53 €/kW und Jahr im zweiten Jahrzehnt, dazu Investitionsnebenkosten von rund 550 €/kW. Eine veröffentlichte Aufteilung auf die Verträge gibt es nur aus einem Bankvortrag mit Stand Q3/2024: Pacht 9, Vollwartung 8, Betriebsführung 2 und Versicherung 1 Prozent des Umsatzes. Für das Direktvermarktungsentgelt veröffentlicht keine Institution einen Wert.
Welchen DSCR verlangen Banken?
Kein deutsches Institut veröffentlicht einen Zielwert für Onshore-Projekte. Belegt ist, dass die DKB als Bedingung lediglich einen DSCR größer 1 nannte und dass in der Offshore-Windfinanzierung bei Erlösen unter Stromabnahmevertrag 1,2 bis 1,25 vereinbart werden, für Betriebsjahre ohne solchen Vertrag dagegen 1,4. Der Wert ist einzelfallabhängig und Verhandlungsgegenstand.
Was bedeuten Ausschüttungssperre und Cash Sweep?
Die Ausschüttungssperre hält den Überschuss in der Gesellschaft, sobald eine vereinbarte Kennzahl unterschritten wird. Der Cash Sweep verwendet freie Liquidität für Sondertilgungen statt für Auszahlungen. Beide stehen im Kreditvertrag; die Auslöseschwellen veröffentlicht kein Institut. Ein Modell muss die unterstellte Quote deshalb offenlegen.
Wie viel Eigenkapital braucht ein Windpark?
Dazu gibt es zwei zitierfähige, voneinander abweichende Angaben. Die Kostenstudie der Deutschen WindGuard rechnet mit 15 Prozent, der Bundesverband WindEnergie nennt 20 bis 25 Prozent. Die Kapitalstruktur ist eine Verhandlungsgröße, keine Konstante.
Quellen
- Deutsche WindGuard, Kostensituation der Windenergie an Land – Stand 2025, Betriebskosten und Kalkulationsannahmen, Stand 02.12.2025 Quelle
- Volksbank Mittelhessen, Vortrag Windenergietage, Verwendung der Umsatzerlöse, Auszahlungsvoraussetzungen, Ausschüttungssperren, Stand Q3/2024 Quelle
- Wirtschaftsdienst, Balks und Mann, Aktuelle Entwicklungen in der Finanzierung von Offshore-Windparks, 102 (2022) Heft 10, S. 770-775, DSCR, LLCR, Reserve Accounts, Lock-Up-Events, Stand 20.10.2022 Quelle
- Windenergietage, J.-U. Fischer (DKB), Projektfinanzierung Windenergie, Bedingung DSCR größer 1, Stand 08.11.2017 Quelle
- UmweltBank, Checkliste Projektfinanzierung Windkraft i006, Sicherheitenpaket und Unterlagen, Stand 09/2024 Quelle
- UmweltBank, Windkraft finanzieren, Strukturbedingungen: Projektgesellschaft, Laufzeit bis Ende der EEG-Vergütung, keine 100-Prozent-Finanzierung, nur Deutschland, Stand 07.09.2026 Quelle
- Bundesverband WindEnergie, Informationspapier Eigenkapitalfinanzierung von Bürgerwindparks, Fremdkapitalquote 75 bis 80 Prozent, Stand 24.09.2025 Quelle
- wiwin, Anlagebroschüre Repowering Windpark Höheinöd, Investitions- und Ertragswerte, Stand 28.10.2025 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 36h EEG, Anpassung des anzulegenden Werts an die Standortgüte, Korrekturfaktoren, Fassung vom 18.12.2025, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, Anlage 1 EEG (zu § 23a), Höhe der Marktprämie, Monatsmarktwert vor und Jahresmarktwert ab 01.01.2023, Fassung vom 18.12.2025, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 21b EEG, Zuordnung zu den Veräußerungsformen, Wechsel zum Monatsersten, Fassung vom 18.12.2025, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 51 EEG, Verringerung des anzulegenden Werts bei negativen Preisen, Fassung vom 18.12.2025, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 51a EEG, Verlängerung des Vergütungszeitraums um die Viertelstunden mit negativen Preisen, Fassung vom 18.12.2025, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Clearingstelle EEG|KWKG, Seidl-Schulz, Das Solarspitzengesetz – Ein Überblick, Wegfall der Vierstundenregel zum 25.02.2025, Stand 07/2025 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 35 BauGB, Absatz 5 Sätze 2 und 3, Rückbauverpflichtung und Sicherstellung, Fassung zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 2 G v. 23.07.2026 (BGBl. I Nr. 226), abgerufen 11.09.2026 Quelle
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