Die Förderdatenbank ist das Rechercheportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU. Gefiltert wird nach Fördergebiet, Förderbereich, Förderberechtigten, Förderart, Fördergeber und Unternehmensgröße; Rechtsgrundlage und Ansprechpunkt stehen nur im Eintrag. Am 07.09.2026 wies der Filter Format 2.543 Förderprogramme aus. Die Datenbank ist ein Verzeichnis, kein Antragsweg und keine Zusage.
Was die Förderdatenbank ist
Die Förderdatenbank führt Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union in einem Verzeichnis zusammen. Herausgeber ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), das im Portal zugleich als eigener Fördergeber geführt wird. Die Datenbank beschreibt Programme und benennt die zuständige Stelle, nimmt aber keine Anträge entgegen und bewilligt nichts. Für die Antragstellung verweist sie auf zwei getrennte Wege: Förderdarlehen laufen über Bank oder Sparkasse im Hausbankverfahren, Zuschussanträge gehen an die Bewilligungsbehörden oder beauftragte Projektträger. Darüber steht der Satz: Stellen Sie Ihren Förderantrag stets vor Beginn Ihres Projekts.
Wie groß der Bestand ist und warum die Zahl allein nichts sagt
Eine amtliche Bestandsstatistik veröffentlicht das Portal nicht. Belastbar ist nur die Trefferzahl der Suche zu einem Stichtag, und die ist ohne Bezugsgröße wertlos: Die ungefilterte Suche meldete am 07.09.2026 insgesamt 4.372 Beiträge, davon im Filter Format 2.543 in der Kategorie Förderprogramm; der Rest sind Förderorganisationen und Servicebeiträge. Wer eine Programmzahl zitiert, muss deshalb Abrufdatum und Filterstand mitliefern. Der Datenbestand steht zusätzlich als XML-Export unter Creative Commons BY 4.0 bereit, auch zur gewerblichen Nutzung.
Filter und Felder der heutigen Oberfläche
Gefiltert wird über acht Rubriken: Fördergebiet mit 18 Optionen (bundesweit, die sechzehn Länder und Sonstige), GRW-Förderprogramme, Förderbereich mit Optionen von Arbeit bis Wohnungsbau & Modernisierung, Förderberechtigte mit neun Optionen, Förderart, Fördergeber mit den drei Werten Bund, EU und Land, Unternehmensgröße mit vier Klassen sowie Format.
Der einzelne Eintrag ist anders aufgebaut als die Filterleiste. In der Infobox stehen Förderart, Förderbereich, Fördergebiet, Förderberechtigte, Fördergeber und Ansprechpunkt. Darunter folgen die Kurzzusammenfassung mit Kurztext und Volltext, die Zusatzinfos mit Verfahrensablauf, Fristen und rechtlichen Voraussetzungen, danach die Rechtsgrundlage und weiterführende Links. Rechtsgrundlage und Ansprechpunkt sind also Felder des Eintrags, aber keine Filter. Nach ihnen lässt sich nicht suchen, obwohl gerade sie über die Prüfung eines Programms entscheiden.
Zwei Zählmechaniken führen in die Irre. Erstens zählt der Gebietsfilter überregionale Programme mit: Fördergebiet Sachsen kombiniert mit Fördergeber EU ergab am 07.09.2026 51 Treffer, fast den gesamten EU-Bestand von 56 Programmen. Ein Treffer unter einem Land ist kein Landesprogramm. Zweitens kann ein Eintrag mehrere Förderarten tragen; die sechs Werte des Förderartfilters summieren sich auf 2.646, mehr als die 2.543 Programme insgesamt.
Die sechs Förderarten und was sie bedeuten
| Förderart | Treffer | Was tatsächlich fließt |
|---|---|---|
| Zuschuss | 2.084 | Geld ohne Rückzahlung, beantragt und abgerechnet bei der Bewilligungsstelle |
| Darlehen | 342 | Kredit mit Zins und Tilgung, im Regelfall über eine Hausbank durchgeleitet |
| Bürgschaft | 92 | Sicherheit gegenüber der Bank, kein Zufluss beim Unternehmen |
| Beteiligung | 88 | Eigen- oder Mezzaninekapital gegen Gewinn- oder Mitspracherechte |
| Garantie | 28 | Einstandsversprechen eines Dritten, ebenfalls ohne Zufluss |
| Sonstige | 12 | Sammelposition ohne einheitliche Wirkung |
Eine Förderart Steuervergünstigung kennt das Portal nicht, und das führt zu einer sichtbaren Fehleinordnung. Die Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz ist im Eintrag der Datenbank als Förderart Zuschuss geführt, obwohl sie ein steuerlicher Anspruch ist, der auf die festgesetzte Steuer angerechnet wird und weder Bewilligungsstelle noch Zuwendungsabrechnung kennt. Wer nach Förderart filtert, muss diese Ungenauigkeit mitdenken. Bürgschaft und Garantie bringen umgekehrt kein Geld, sondern schließen die Sicherheitenlücke; wie das abläuft, steht unter Bürgschaftsbanken. Ein Förderdarlehen ist dagegen ein Kreditvertrag. Beantragt wird es über die Hausbank. Einen Anspruch auf Förderung gibt es nach dem KfW-Merkblatt grundsätzlich nicht.
Beihilferecht: De-minimis, AGVO und Kumulierung
Viele Programme für Unternehmen sind staatliche Beihilfen. Zwei europäische Grundlagen sind dafür zentral. Die De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2831 gilt seit dem 01.01.2024 bis zum 31.12.2030. Nach Artikel 3 Absatz 2 darf der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen von einem Mitgliedstaat gewährten De-minimis-Beihilfen in einem Zeitraum von drei Jahren 300.000 Euro nicht übersteigen. Zwei Punkte werden übersehen: Der Dreijahreszeitraum läuft gleitend vom Tag der Gewährung rückwärts, nicht mehr über Steuerjahre; und maßgeblich ist nach Artikel 3 Absatz 3 der Erwerb des Rechtsanspruchs, nicht die Auszahlung.
Die zweite Grundlage ist die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (EU) Nr. 651/2014, kurz AGVO. Sie gilt nach ihrem Artikel 59 in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/1315 bis zum 31.12.2026. Ein Entwurf für die Nachfolgefassung lag vom 25.02.2026 bis zum 23.04.2026 in der öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission. Welche Fassung ab dem 01.01.2027 gilt, ist zum Stand 07.09.2026 nicht entschieden. Bei Vorhaben über den Jahreswechsel gehört diese Frage in das Gespräch mit der Bewilligungsstelle.
Kumulierung ist möglich, aber gedeckelt. Nach Artikel 8 Absatz 3 AGVO dürfen freigestellte Beihilfen kumuliert werden, wenn sie unterschiedliche bestimmbare Kosten betreffen oder die höchste einschlägige Beihilfeintensität nicht überschritten wird. Absatz 5 zieht dieselbe Grenze für die Kumulierung mit De-minimis-Beihilfen. Die KfW formuliert im Merkblatt zum ERP-Förderkredit KMU mit Haftungsfreistellung, die Kombination mit anderen Fördermitteln sei grundsätzlich im Rahmen der zulässigen Beihilfeobergrenzen möglich. Die Prüfung leistet die Datenbank nicht; sie steht in der jeweiligen Richtlinie.
Antrag vor Vorhabensbeginn
Die härteste Frist steht in keinem Filter. Nach Artikel 6 AGVO ist eine Beihilfe nur freigestellt, wenn sie einen Anreizeffekt hat; der setzt einen schriftlichen Antrag vor Beginn der Arbeiten voraus. Der Antrag muss mindestens Name und Größe des Unternehmens, Beschreibung des Vorhabens mit Anfangs- und Abschlusszeitpunkt, Standort, Kosten sowie Art und Höhe der benötigten öffentlichen Mittel enthalten. Beginn der Arbeiten ist nach Artikel 2 Nummer 23 AGVO der Beginn der Bauarbeiten oder die erste rechtsverbindliche Bestellverpflichtung, wobei der frühere Zeitpunkt zählt; Grundstückskauf und Vorarbeiten wie Genehmigungen zählen nicht dazu.
Die KfW übersetzt das in ihre Merkblätter: Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags; Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden und führen für sich genommen nicht zur Annahme eines Vorhabenbeginns. Nicht Lieferung und nicht Zahlung entscheiden, sondern die Unterschrift unter Bestellung oder Bauauftrag; nachträglich lässt sich das nicht heilen. Zur Einordnung in die Investitionsplanung siehe Investitionsdarlehen.
Drei Programmebenen im Vergleich
| Ebene | Beispiel | Fördergeber laut Eintrag | Kennzahl aus dem Eintrag |
|---|---|---|---|
| Bund | Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, Neuaufstellung ab 01.01.2026 | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) | C-Fördergebiete bis 100 Prozent des EU-Pro-Kopf-BIP: 35 Prozent für kleine, 25 für mittlere, 15 für große Unternehmen; darüber 30, 20 und 10 Prozent |
| Land | Landes-Technologieförderung Sachsen, HORIZON-Prämie | Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) | bis 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, Initialphase höchstens 5.000 Euro, mit Koordinatorenrolle 10.000 Euro |
| EU | Digitales Europa, Programmzeitraum 2021 bis 2027 | Europäische Kommission | Finanzausstattung 7.588.000.000 Euro für sieben Jahre |
Ein EU-Budget in Milliardenhöhe sagt über den Einzelfall nichts aus, während die Landesprämie mit 5.000 Euro sofort prüfbar ist. Bei der GRW hängt der Fördersatz an Region und Unternehmensgröße.
Direkt in die Suche
Die Oberfläche der Förderdatenbank ist sperrig. Diese Einstiege nehmen Ihnen die ersten Klicks ab.
- Förderprogrammsuche — die Standardsuche mit allen Filtern
- Vorgefiltert: Existenzgründung und -festigung — am 11.09.2026 waren dort 255 Programme gelistet
- Expertensuche — Volltext über Richtlinien und Programmtexte
- FAQ zur Antragstellung — was die Datenbank selbst zum Vorhabensbeginn sagt
Grenzen der Recherche und das Zusammenspiel mit der Hausbank
Die Einträge bilden den Stand ab, den der jeweilige Fördergeber liefert, und sind deshalb unterschiedlich alt. Die sächsische HORIZON-Prämie beruht auf einer Richtlinie vom 27.06.2017, zuletzt geändert am 30.06.2023; die Gemeinschaftsaufgabe auf einer Neuaufstellung ab dem 01.01.2026. Das Datum der Rechtsgrundlage wiegt schwerer als der Eindruck der Seite. Drei weitere Grenzen: Die Datenbank nennt keine Konditionen im Einzelfall, sagt nichts über verfügbare Haushaltsmittel und veröffentlicht weder Bewilligungsquote noch bewilligte Volumen.
Die Recherche endet deshalb nicht im Portal. Förderdarlehen beantragen Sie vor Vorhabensbeginn über die Hausbank. Einen Anspruch auf Förderung gibt es nach dem KfW-Merkblatt grundsätzlich nicht. Bei Zuschüssen ist die Bewilligungsstelle zuständig. Deckt der Zuschuss nur einen Teil der Kosten, braucht der Rest eine eigene Finanzierung. Sinnvoll ist, die Ergebnisse vor dem Bankgespräch auf zwei bis drei Programme einzudampfen und jedes mit Rechtsgrundlage, Datum und Ansprechpunkt zu belegen.
Nehmen Sie aus der Datenbank nicht die Programmnamen mit, sondern die Rechtsgrundlage mit Datum und den Ansprechpunkt. Beides steht nur im Eintrag und ist nicht filterbar. Damit lässt sich in einem Telefonat mit der Bewilligungsstelle klären, ob das Programm noch offen ist und ob das Vorhaben in die Zielgruppe fällt. Klären Sie das, bevor Sie eine Bestellung auslösen oder einen Bauauftrag erteilen, denn der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags gilt als Vorhabensbeginn und schließt die Förderung aus. Peak Advisors verdichtet die Recherche auf die Programme, die zum Vorhaben und zum finanzierenden Institut passen, und arbeitet ab einem Finanzierungsvolumen von 250.000 Euro, bei Bauträgerfinanzierungen ab 1.000.000 Euro und bei Projektfinanzierungen ab 5.000.000 Euro.
Häufige Fragen
Was ist die Förderdatenbank des Bundes?
Sie ist das Rechercheportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Sie beschreibt Programme und benennt die zuständige Stelle. Anträge nimmt sie nicht entgegen, Zusagen erteilt sie nicht. Für Förderdarlehen verweist das Portal auf das Hausbankverfahren, für Zuschüsse auf die Bewilligungsbehörden und Projektträger.
Wie viele Förderprogramme enthält die Datenbank?
Eine amtliche Bestandsstatistik gibt es nicht. Belastbar ist nur die Trefferzahl der Suche zu einem Stichtag mit Angabe des Filters. Am 07.09.2026 meldete die ungefilterte Suche 4.372 Beiträge, davon 2.543 in der Kategorie Förderprogramm. Jede Programmzahl ohne Abrufdatum und Bezugsgröße ist wertlos. Der Datenbestand steht zusätzlich als XML-Export unter Creative Commons BY 4.0 bereit.
Nach welchen Merkmalen lässt sich filtern?
Über acht Rubriken: Fördergebiet mit 18 Optionen, GRW-Förderprogramme, Förderbereich von Arbeit bis Wohnungsbau, Förderberechtigte mit neun Optionen, Förderart, Fördergeber mit den Werten Bund, EU und Land, Unternehmensgröße mit vier Klassen und Format. Rechtsgrundlage und Ansprechpunkt sind Felder des Eintrags, aber keine Filter. Ein Treffer unter einem Land ist kein Landesprogramm, weil der Gebietsfilter überregionale Programme mitzählt.
Welche Förderarten unterscheidet das Portal?
Sechs: Zuschuss, Darlehen, Bürgschaft, Beteiligung, Garantie und Sonstige. Eine Förderart Steuervergünstigung existiert nicht. Die Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz ist deshalb als Zuschuss eingeordnet, obwohl sie ein steuerlicher Anspruch ist. Ein Eintrag kann mehrere Förderarten tragen, weshalb die Filterzahlen sich zu mehr addieren als der Gesamtbestand.
Wie hoch darf eine De-minimis-Beihilfe sein?
Nach Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/2831, die seit dem 01.01.2024 gilt, darf der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen von einem Mitgliedstaat gewährten De-minimis-Beihilfen in einem Zeitraum von drei Jahren 300.000 Euro nicht übersteigen. Der Zeitraum läuft gleitend vom Tag der Gewährung rückwärts. Maßgeblich ist der Erwerb des Rechtsanspruchs, nicht die Auszahlung.
Warum muss der Antrag vor Vorhabensbeginn gestellt werden?
Weil eine Beihilfe nach Artikel 6 AGVO nur freigestellt ist, wenn sie einen Anreizeffekt hat, und der setzt den schriftlichen Antrag vor Beginn der Arbeiten voraus. Beginn der Arbeiten ist nach Artikel 2 Nummer 23 AGVO der Baubeginn oder die erste rechtsverbindliche Bestellverpflichtung. Die KfW fasst das als Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen sind davon ausgenommen.
Quellen
- Förderdatenbank des Bundes, Fördersuche ohne Filter, 4.372 Beiträge, Filterrubriken Fördergebiet und GRW-Förderprogramme, abgerufen am 07.09.2026 Quelle
- Förderdatenbank des Bundes, Fördersuche gefiltert auf Format Förderprogramm, 2.543 Beiträge, Filterwerte zu Förderart, Fördergeber, Förderberechtigte und Unternehmensgröße, abgerufen am 07.09.2026 Quelle
- Förderdatenbank des Bundes, Fördersuche Fördergebiet Sachsen kombiniert mit Fördergeber EU, 51 Treffer, abgerufen am 07.09.2026 Quelle
- Förderdatenbank des Bundes, FAQ Wie stelle ich einen Antrag auf Förderung, Hausbankverfahren und Antrag vor Projektbeginn, abgerufen am 07.09.2026 Quelle
- Förderdatenbank des Bundes, FAQ Datenbestand als Open Data, XML-Export unter Creative Commons BY 4.0, abgerufen am 07.09.2026 Quelle
- Förderdatenbank des Bundes, Fördergeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), abgerufen am 07.09.2026 Quelle
- Förderdatenbank des Bundes, Eintrag Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, Neuaufstellung ab 01.01.2026, Feldstruktur des Eintrags, abgerufen am 07.09.2026 Quelle
- Förderdatenbank des Bundes, Eintrag Digitales Europa, Verordnung (EU) 2021/694, Finanzausstattung 7.588.000.000 Euro, abgerufen am 07.09.2026 Quelle
- Förderdatenbank des Bundes, Eintrag Landes-Technologieförderung Sachsen HORIZON-Prämie, Richtlinie vom 27.06.2017, zuletzt geändert am 30.06.2023, abgerufen am 07.09.2026 Quelle
- Förderdatenbank des Bundes, Eintrag Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz), Förderart Zuschuss, abgerufen am 07.09.2026 Quelle
- EUR-Lex, Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13.12.2023 über De-minimis-Beihilfen, Artikel 3 und 5, Geltung 01.01.2024 bis 31.12.2030, abgerufen am 07.09.2026 Quelle
- EUR-Lex, Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (AGVO), konsolidierte Fassung vom 01.07.2023, Artikel 2 Nummer 23 Beginn der Arbeiten, Artikel 6 Anreizeffekt, Artikel 8 Kumulierung und Artikel 59 Geltungsdauer bis 31.12.2026, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb, öffentliche Konsultation zum Entwurf einer neuen AGVO, 25.02.2026 bis 23.04.2026, abgerufen am 07.09.2026 Quelle
- KfW, Merkblatt Kredit Nr. 366 ERP-Förderkredit KMU mit Haftungsfreistellung, De-minimis 300.000 Euro, AGVO Artikel 17, Kumulierung im Rahmen der Beihilfeobergrenzen, kein Anspruch auf Förderung, Stand 01.09.2026, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- KfW, Merkblatt Kredit Nr. 299 Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude, Definition Vorhabenbeginn, Stand 07/2026 Quelle
Alle Angaben mit Stand 20.09.2026. Diese Seite erklärt Begriffe und Mechanik, sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall.