Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft mit staatlicher Rückbürgschaft. Sie übernehmen gegenüber der Hausbank bis zu 80 Prozent des Ausfallrisikos eines Kredits. Der bundesweite Rahmen liegt seit dem 1. Januar 2023 bei 2 Mio. € je Kreditnehmer. Sachsen geht bis 2,5 Mio. €. So können fehlende Sicherheiten ausgeglichen werden.
Wofür eine Bürgschaftsbank da ist
Die Bürgschaftsbank setzt an, wenn ein Vorhaben trägt, aber Sicherheiten fehlen. Sie ersetzt eine Sicherheit. Bonität und Businessplan ersetzt sie nicht. Voraussetzung für eine Bürgschaft ist ein wirtschaftlich tragfähiges Unternehmenskonzept. Zudem darf eine anderweitige Finanzierung nicht möglich sein.
Quote und Höchstbetrag
Die Bürgschaft deckt höchstens 80 Prozent des Ausfallrisikos. Das kreditgewährende Institut muss ein Eigenrisiko von mindestens 20 Prozent übernehmen, und zwar ohne Vorabbefriedigungsrecht und ohne Sondersicherheiten. Die Bank haftet also mit. Ihren Risikoanteil darf sie weder ganz noch teilweise auf den Kreditnehmer abwälzen.
Der bundesweite Rahmen liegt seit dem 1. Januar 2023 bei 2 Mio. € je Unternehmen, zuvor waren es 1,25 Mio. €. Einzelne Länder gehen darüber hinaus, die Bürgschaftsbank Sachsen etwa bis 2,5 Mio. €. Oberhalb dieser Grenze decken die Länder und Landesförderinstitute den Bedarf mit eigenen Bürgschaftsprogrammen ab. Anträge nehmen die Bürgschaftsmandatare der Länder oder die Landeswirtschaftsministerien entgegen. Ab 20 Mio. € steht in strukturschwachen Regionen nach der GRW-Fördergebietskarte das Großbürgschaftsprogramm des Bundes mit parallelen Bund- und Landesbürgschaften zur Verfügung.
| Merkmal | Ausprägung |
|---|---|
| Höchste Bürgschaftsquote | 80 Prozent des Ausfallrisikos |
| Eigenrisiko der Hausbank | mindestens 20 Prozent, ohne Vorabbefriedigungsrecht und Sondersicherheiten |
| Bundesweiter Höchstbetrag | 2 Mio. €, seit 1. Januar 2023 |
| Abweichung nach oben | Sachsen bis 2,5 Mio. € |
| Darüber zuständig | Länder und Landesförderinstitute, ab 20 Mio. € in strukturschwachen Regionen Großbürgschaftsprogramm des Bundes |
| Höchstlaufzeit | bis 15 Jahre, bei baulichen Maßnahmen bis 23 Jahre, je nach Land bei Betriebsmitteln kürzer |
| Zuständigkeit | Bürgschaftsbank des Bundeslandes, in dem das Vorhaben durchgeführt wird |
| Antragsberechtigt | gewerbliche Unternehmen und Freie Berufe, auch Gründer |
Die Quoten sind nicht überall gleich. Mehrere Länder unterscheiden zwischen Gründung, Übernahme und Investition auf der einen und Betriebsmitteln etablierter Unternehmen auf der anderen Seite. In Sachsen gelten 80 Prozent für Existenzgründer, junge Unternehmen bis fünf Jahre und Wachstumsinvestitionen etablierter Unternehmen, aber nur 60 Prozent für Betriebsmittel etablierter Unternehmen. Nordrhein-Westfalen verbürgt in einer Spanne von 50 bis 80 Prozent. Was für Ihr Vorhaben gilt, steht in den Programmbedingungen der zuständigen Bürgschaftsbank.
Zwei Wege in das Verfahren
Über die Hausbank
- Die Bank prüft den Kreditantrag und erkennt eine Sicherheitenlücke
- Sie beantragt die Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank
- Die Bürgschaftsbank prüft eigenständig und entscheidet
- Mit der Zusage gewährt die Bank den Kredit
Bürgschaft ohne Bank
- Das Unternehmen wendet sich direkt an die Bürgschaftsbank
- Diese prüft das Vorhaben vorab
- Mit einer Zusage im Rücken sucht das Unternehmen die finanzierende Bank
- Die meisten Bürgschaftsbanken bieten dieses Programm an. In Nordrhein-Westfalen gilt es bis 400.000 €
In Nordrhein-Westfalen ist die Vorabprüfung verbindlich. Die Bürgschaftsbank bleibt zwei Monate an ihr Angebot gebunden. In dieser Frist kann eine Hausbank Ihrer Wahl dem Antrag beitreten. Eine Antragstellung ohne Hausbank ist nach Angaben des Verbandes nur in diesem Programm möglich.
Was die Bürgschaft kostet
Eine Bürgschaft ist nicht kostenlos. Sie hat zwei Bestandteile: ein einmaliges Bearbeitungsentgelt bei Zusage und eine laufende Provision auf den verbürgten Betrag, die mit der Höhe der Quote steigt. Die Sätze unterscheiden sich von Land zu Land. Zwei veröffentlichte Beispiele zeigen die Größenordnung.
| Bestandteil | Nordrhein-Westfalen | Sachsen |
|---|---|---|
| Einmaliges Bearbeitungsentgelt | 1,5 Prozent des Kreditbetrags, mindestens 400 € | 1,0 Prozent des Kredits, höchstens 15.000 € zzgl. USt. |
| Laufende Provision bei 80 Prozent Verbürgung | 1,50 Prozent p. a. | 1,50 Prozent p. a. zzgl. USt. |
| Laufende Provision bei 60 Prozent Verbürgung | 1,00 Prozent p. a. | 1,10 Prozent p. a. zzgl. USt. |
| Höchstlaufzeit der Bürgschaft | 15 Jahre | 15 Jahre, 23 bei Förderdarlehen und Baumaßnahmen, bis 8 bei Betriebsmitteln |
Stellen Sie den Kosten der Bürgschaft den Kredit gegenüber, der erst mit ihr zustande kommt. Die Bürgschaft setzt ohnehin voraus, dass eine anderweitige Finanzierung nicht möglich ist.
Unterlagen für den Antrag
Die Deutschen Bürgschaftsbanken nennen für Gründung und Nachfolge unter anderem diese Unterlagen:
- Businessplan mit Rentabilitätsvorschau
- Tabellarischer Lebenslauf
- Selbstauskunft mit Vermögensaufstellung
- Bei bestehenden Unternehmen die Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre und eine aktuelle BWA
- Wichtige Vertragsentwürfe
Legen Sie zusätzlich einen Investitions- und Finanzierungsplan und eine Aufstellung der Sicherheiten bei.
Zu den Bürgschaftsbanken
Jedes Bundesland hat eine eigene Bürgschaftsbank mit eigenen Bedingungen. Zuständig ist die des Bundeslands, in dem das Vorhaben liegt.
- Alle Bürgschaftsbanken und Beteiligungsgesellschaften — 16 Bürgschaftsbanken, dazu die Beteiligungsgesellschaften der Länder
- Produktliste der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen — alle Programme mit Quote, Höchstbetrag und Laufzeit
- Bürgschaft ohne Bank — bis 80 Prozent, maximal 400.000 €, verbindliche Vorabprüfung vor dem Bankgespräch
- ExpressBürgschaft — Entscheidung in maximal fünf Werktagen
- Staatliche Rückbürgschaften — wie Bund und Länder im Hintergrund absichern
Der Zeitpunkt entscheidet
Stellen Sie den Bürgschaftsantrag zusammen mit dem Kreditantrag. Klären Sie die Sicherheitenlücke deshalb zu Beginn der Vorbereitung.
Bürgschaftsbanken helfen auch in Nachfolgesituationen. Beim Unternehmenskauf oder der Übernahme einer Praxis enthält der Kaufpreis oft einen ideellen Wert, den Goodwill. Diesem Teil steht keine Sachsicherheit gegenüber. Betriebsübernehmende sind in den Programmbedingungen ausdrücklich antragsberechtigt.
Die Sicherheitenlücke gehört in die erste Fassung des Finanzierungsantrags, nicht in die Nachbesserung nach der Absage. Peak Advisors beziffert die Lücke vor dem Bankgespräch. Wir beraten ab 250.000 € Vorhabensvolumen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Bürgschaftsquote?
Höchstens 80 Prozent des Ausfallrisikos. Die kreditgebende Bank muss mindestens 20 Prozent Eigenrisiko tragen, ohne Vorabbefriedigungsrecht und ohne Sondersicherheiten. Mehrere Länder setzen niedrigere Quoten an: Sachsen 60 Prozent für Betriebsmittel etablierter Unternehmen, Nordrhein-Westfalen verbürgt in einer Spanne von 50 bis 80 Prozent.
Bis zu welchem Betrag bürgt eine Bürgschaftsbank?
Der bundesweite Rahmen liegt seit dem 1. Januar 2023 bei 2 Mio. € je Unternehmen, zuvor 1,25 Mio. €. Einzelne Länder liegen darüber, die Bürgschaftsbank Sachsen etwa bei 2,5 Mio. €. Darüber decken die Länder und Landesförderinstitute den Bedarf ab, ab 20 Mio. € greift in strukturschwachen Regionen das Großbürgschaftsprogramm des Bundes.
Kann ich eine Bürgschaft ohne Hausbank beantragen?
Nur im Programm Bürgschaft ohne Bank, das die meisten Bürgschaftsbanken anbieten. Die Bürgschaftsbank prüft das Vorhaben vorab, und Sie gehen mit der Zusage in das Bankgespräch. Die klassische Ausfallbürgschaft beantragt dagegen die Hausbank.
Welche Bürgschaftsbank ist zuständig?
Die des Bundeslandes, in dem Sie Ihr Vorhaben durchführen. Der Sitz der Hausbank ist dafür nicht maßgeblich.
Sind auch Freie Berufe antragsberechtigt?
Ja. Die Programmbedingungen nennen bestehende und neu gegründete gewerbliche Unternehmen sowie die Freien Berufe ausdrücklich, dazu Existenzgründende und Betriebsübernehmende, in Baden-Württemberg im Rahmen der KMU-Definition der EU.
Was kostet eine Bürgschaft?
Ein einmaliges Bearbeitungsentgelt bei Zusage und eine laufende Provision auf den verbürgten Betrag, die mit der Quote steigt. In Nordrhein-Westfalen sind es 1,5 Prozent des Kreditbetrags einmalig, mindestens 400 €, und 0,70 bis 1,50 Prozent jährlich je nach Verbürgungsgrad. In Sachsen 1,0 Prozent einmalig, höchstens 15.000 € zzgl. USt., und 1,10 bis 1,50 Prozent jährlich zzgl. USt. Andere Länder weichen ab.
Quellen
- Förderdatenbank des Bundes, Bürgschaften der Länder und des Bundes, Kurzzusammenfassung und Volltext, Stand Januar 2024, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- Förderdatenbank des Bundes, Rückbürgschaften des Bundes und der Länder, Stand Januar 2024, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Pressemitteilung Bund und Länder weiten Mittelstandsförderung mit Bürgschaftsbanken erheblich aus, 08.12.2022, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- Förderdatenbank des Bundes, Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg, Kredit, Antragsberechtigte, Stand 01.11.2023, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- Bürgschaftsbank Sachsen, Programmbedingungen Bürgschaft, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen, Klassische Bürgschaft, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- Verband Deutscher Bürgschaftsbanken, Staatliche Rückbürgschaften und -garantien, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- Verband Deutscher Bürgschaftsbanken, Häufige Fragen, Antrag ohne Hausbank, Antragsberechtigte, Zuständigkeit, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen, Rückbürgschaftserklärung des Bundes vom 13.12.2022, Abschnitt II Nr. 3.3, Abschnitt III Nr. 2, 3 und 9, gültig 01.01.2023 bis 31.12.2027, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen, Bürgschaft ohne Bank, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- Förderdatenbank des Bundes, Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen, Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft, Stand 01.10.2023, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bürgschaften, parallele Bund-Länder-Bürgschaften ab 20 Mio. Euro, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- Deutsche Bürgschaftsbanken, Unterlagen-Checkliste ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
Alle Angaben mit Stand 20.09.2026. Diese Seite erklärt Begriffe und Mechanik, sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall.