Ein Förderdarlehen ist ein Kredit einer Förderbank, der über eine Hausbank an das Unternehmen durchgeleitet wird. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei einer Bank oder Sparkasse zu stellen. Als Beginn gilt bereits die erste rechtsverbindliche Verpflichtung, etwa der Liefer- oder Leistungsvertrag. Die Förderbank kann das Kreditinstitut teilweise oder ganz von der Haftung freistellen. Die Quote steht im Merkblatt des einzelnen Programms und reicht von null bis 100 Prozent. Maßgeblich ist immer das Merkblatt mit Datum.
Was ein Förderdarlehen ist
Ein Förderdarlehen ist ein zweckgebundener Kredit einer Förderbank. Auf Bundesebene ist das vor allem die KfW, daneben stehen die Förderinstitute der Länder. Vom Zuschuss unterscheidet es sich dadurch, dass es zurückgezahlt wird, von einer Bürgschaft dadurch, dass Geld fließt und nicht nur ein Sicherungsversprechen, von der steuerlichen Forschungszulage dadurch, dass ein Kreditvertrag mit Zins und Tilgung zustande kommt. Bei den ERP-Programmen wird der Zinssatz aus Mitteln des ERP-Sondervermögens vergünstigt.
Diese Seite beschreibt den Weg zum Förderdarlehen. Wie ein Darlehen für Anlagevermögen im Übrigen aufgebaut ist, also Laufzeit, Tilgungsform, Zinsbindung und Sicherheiten, steht unter Investitionsdarlehen.
Hausbankprinzip: der Antrag geht nicht an die Förderbank
Förderbanken vergeben im Regelfall nicht direkt. Nach den KfW-Merkblättern gewährt die KfW ihre Kredite über Banken und Sparkassen. Den Antrag stellen Sie dort vor Beginn des Vorhabens. Die Hausbank prüft die Bonität, schließt den Darlehensvertrag und trägt das Risiko eines Kreditausfalls. Die Förderbank refinanziert den Kredit. Das ist derselbe Vorgang, der aus Sicht des Instituts unter Refinanzierung beschrieben wird.
Auf Landesebene steht das Prinzip im Gesetz. Nach Paragraf 3 Absatz 4 des Gesetzes über die NRW.BANK werden bei der Gewährung von Darlehen und Krediten in der Regel nach dem Durchleitungsprinzip oder im Wege der Konsortialfinanzierung Kreditinstitute eingeschaltet. Auch das Produkt NRW.BANK.Universal Direkt läuft über die Hausbank: Den Antrag stellen Sie auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut (Hausbank) Ihrer Wahl. Der Zusatz Direkt steht für die sofortige Zusage der Refinanzierung im digitalen Verfahren.
Daraus folgen zwei praktische Punkte. Lehnt Ihre Bank den Förderantrag ab, sprechen Sie ein anderes Institut an. Und die Hausbank wählt im Antrag die Programmvariante mit oder ohne Haftungsfreistellung.
Vorhabensbeginn: was zählt und was nicht
Die Frist ist hart. Das allgemeine KfW-Merkblatt zu Beihilfen nennt als Beginn entweder den Beginn von Bauarbeiten oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung oder eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht. Die Merkblätter der Gebäudeprogramme formulieren: Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Im Antragsformular für kommunale Direktkredite steht baulicher Beginn beziehungsweise Lieferungs- und Leistungsvertrag.
Der Maßstab ist also die rechtsverbindliche Verpflichtung, nicht Lieferung, Rechnung oder Zahlung. Dahinter steht Beihilferecht: Nach Artikel 2 Nummer 23 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung ist der Beginn der Arbeiten entweder der Beginn der Bauarbeiten für die Investition oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung. Der Kauf von Grundstücken und Vorarbeiten wie Genehmigungen gelten danach nicht als Beginn. Nach Artikel 6 Absatz 2 hat eine Beihilfe nur dann den nötigen Anreizeffekt, wenn der schriftliche Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt wurde. Fehlt er, fällt die Freistellung weg; heilen lässt sich das nicht.
- Unterschriebener Kauf- oder Werkvertrag über die Maschine: Vorhaben begonnen.
- Erteilter Bauauftrag oder Beginn der Bauarbeiten: Vorhaben begonnen.
- Angebot eingeholt, Preise verhandelt, Absichtserklärung ohne Bindung: noch nicht begonnen.
- Planungs- und Beratungsleistungen: In den Gebäudeprogrammen führen sie für sich genommen nicht zum Vorhabenbeginn. Klären Sie das bei anderen Programmen vorher schriftlich mit Ihrer Bank.
- Bei Gründungen zählt zusätzlich die Aufnahme der Geschäftstätigkeit, also das Datum der ersten Umsatzerzielung. Im ERP-Gründerkredit StartGeld dürfen Sie noch keine fünf Jahre am Markt aktiv sein.
Haftungsfreistellung: die Quote steht im Merkblatt
Die Haftungsfreistellung ist der Hebel, der ein Förderdarlehen für die Hausbank tragfähig macht: Die Förderbank übernimmt einen Teil des Ausfallrisikos, das Institut bleibt für den Rest in der Haftung. Sie wird der durchleitenden Bank gewährt. Das Unternehmen bleibt in voller Höhe Schuldner. Viele Programme gibt es doppelt, mit und ohne Freistellung. Die Quote legt das Merkblatt fest.
| Programm | Merkblattstand | Quote | Wer stellt frei |
|---|---|---|---|
| 365 ERP-Förderkredit KMU | 10.12.2025 | keine | - |
| 366 ERP-Förderkredit KMU mit Haftungsfreistellung | 01.09.2026 | 50 Prozent | KfW |
| 376 KfW-Förderkredit großer Mittelstand mit Haftungsfreistellung | 22.06.2023 | 50 Prozent | KfW |
| 514 ERP-Förderkredit Innovation mit Haftungsfreistellung | 23.04.2026 | 50 Prozent | KfW |
| 067 ERP-Gründerkredit StartGeld | 18.06.2026 | 80 Prozent | KfW |
| 077 ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge | 10.12.2025 | 100 Prozent | Garantie einer Bürgschaftsbank |
| 058 ERP-Kapital für Gründung | 01.01.2022 | 100 Prozent | Bundesgarantie, Entgelt 1 Prozent je Jahr |
| 270 Erneuerbare Energien Standard | 05/2025 | keine | - |
| NRW.BANK.Gründung und Wachstum | 17.09.2026 | 50 Prozent, optional | NRW.BANK |
Die Betragsgrenzen laufen quer dazu. Der ERP-Förderkredit KMU sieht bis zu 25 Millionen Euro je Vorhaben vor. Für Betriebsmittel gelten im Programm 366 höchstens 7,5 Millionen Euro je Vorhaben. Programm 376 ist die Variante für Unternehmen mit einem Gruppenumsatz bis 500 Millionen Euro, die die KMU-Definition der EU nicht mehr erfüllen. Das StartGeld ist auf 200.000 Euro je Vorhaben begrenzt, davon 80.000 Euro für Betriebsmittel; Programm 077 auf 500.000 Euro je Antragsteller und höchstens 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Das Programm 270 reicht bis 150 Millionen Euro je Vorhaben und sieht keine Freistellung vor.
Landesförderbanken und Bürgschaftsbanken sind eigene Rollen
Neben der KfW stehen die Förderinstitute der Länder. In Nordrhein-Westfalen ist das die NRW.BANK, ein Kreditinstitut in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie legt eigene Programme auf und übernimmt eigene Haftungsfreistellungen. Ihre Programme werden teils von KfW, EIB und anderen Förderbanken refinanziert. Ihr Universalkredit steht mittelständischen Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Millionen Euro und Angehörigen der freien Berufe offen, kennt keinen festgelegten Höchstbetrag und stellt optional zu 50 Prozent frei; das Programm Gründung und Wachstum reicht bis 10 Millionen Euro. Welches Landesförderinstitut welches Programm führt, unterscheidet sich.
Die Bürgschaftsbanken sind davon zu trennen. Sie geben kein Geld, sondern eine Ausfallbürgschaft, und sie decken Bürgschaftsbeträge bis 2.000.000 Euro ab; auch dieser Antrag ist in der Regel über die Hausbank zu stellen. Darüber hinaus decken die Länder und Landesförderinstitute den Bedarf mit eigenen Bürgschaftsprogrammen ab. Ab 20.000.000 Euro greift in strukturschwachen Regionen das Großbürgschaftsprogramm des Bundes. Im Programm 077 verbinden sich beide Wege: Die 100-prozentige Freistellung der Hausbank beruht dort auf der Garantie einer Bürgschaftsbank.
Beihilferecht: De-minimis und AGVO
Jedes verbilligte Darlehen ist eine staatliche Beihilfe und braucht eine Rechtsgrundlage. In den KfW-Programmen sind es regelmäßig drei Wege. Erstens die De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2831 vom 13.12.2023: Der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen von einem Mitgliedstaat gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Jahren 300.000 Euro nicht übersteigen. Die Verordnung gilt seit dem 01.01.2024 und läuft bis zum 31.12.2030; der Dreijahreszeitraum ist gleitend, gezählt wird also bei jeder neuen Gewährung rückwärts. Beihilfewert ist nicht der Kreditbetrag, sondern der Subventionswert der Zinsverbilligung. Seit dem 01.01.2026 ist ein zentrales Register vorgeschrieben; solange es keine drei Jahre abdeckt, muss das Unternehmen vor der Bewilligung schriftlich erklären, welche De-minimis-Beihilfen es bereits erhalten hat.
Zweitens die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, in den Mittelstandsprogrammen vor allem Artikel 17 für Investitionsbeihilfen an KMU, im Innovationsprogramm zusätzlich Artikel 25. Sie erlaubt höhere Beträge als De-minimis, verlangt dafür die Tatbestandsvoraussetzungen einschließlich des Anreizeffekts. Die geltende Fassung läuft am 31.12.2026 aus; die Kommission hat am 25.02.2026 eine Konsultation zur Neufassung eröffnet. Drittens die beihilfefreie Variante: In den Programmen 270 und 376 wird ein beihilfefreier Zinssatz oberhalb des EU-Referenzzinssatzes angeboten. Dann entfällt die De-minimis-Anrechnung.
Praktisch bedeutet das: Wer mehrere Förderungen kombiniert, muss die Kumulierung prüfen, bevor der zweite Antrag läuft. Welche Programme von Bund, Ländern und EU dafür in Frage kommen, zeigt die Förderdatenbank des Bundes mit der jeweiligen Rechtsgrundlage.
Wie der Zins zustande kommt
Konkrete Zinssätze nennt diese Seite nicht, wohl aber die Mechanik. Die KfW arbeitet mit einem risikogerechten Zinssystem: Die Hausbank ordnet den Kreditnehmer in eine von sieben Bonitätsklassen ein und die vorgesehenen Sicherheiten in eine von drei Besicherungsklassen. Aus der Kombination ergibt sich eine von neun Preisklassen, A bis I. Jede steht für einen Höchstsatz, den die KfW veröffentlicht; der tatsächliche Zinssatz liegt auf oder unter diesem Satz. Die Einordnung nimmt die Hausbank vor. Reichen Sie Ihre Bonitätsunterlagen deshalb vollständig ein.
Merkblätter und Formulare direkt bei der Quelle
Programmbedingungen ändern sich laufend. Diese Verweise führen zur jeweils aktuellen Fassung; eine gespeicherte Kopie ist ab dem nächsten Stichtag falsch.
- KfW-Download-Center Förderprogramme — alle Merkblätter und Formulare, nach Programmnummer durchsuchbar
- Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen — wie De-minimis und AGVO im Antrag zusammenwirken
- De-minimis-Erklärung — gehört zu jedem Antrag mit De-minimis-Beihilfe
- Antragsformular Direktkredite — für kommunale Programme ohne Hausbank
- Förderdatenbank des Bundes — Programme von Bund, Ländern und EU an einer Stelle
Wo die Belege enden
Programmnummern ändern sich. Maßgeblich ist allein das Merkblatt mit Datum, das die Förderbank selbst veröffentlicht. Ein Vorbehalt zum Programm 058: Das auf der KfW-Website abrufbare Merkblatt trägt den Stand 01.01.2022, seine Bestellnummer 600 000 0213 wird inzwischen für das Merkblatt zum Programm 077 verwendet, und die frühere Produktseite der KfW ist nicht mehr abrufbar, geprüft am 20.09.2026. Ob das Programm neuen Anträgen offensteht, lässt sich amtlich nicht bestätigen. Die Tabelle gibt deshalb den Merkblattstand wieder, keine Zusage über die Verfügbarkeit.
Bewilligungsquoten der Institute und den Zinssatz einzelner Häuser innerhalb der Preisklasse nennt diese Seite nicht. Belegt sind Programmparameter, Antragsweg und Beihilferecht.
Klären Sie im ersten Gespräch mit der Hausbank drei Dinge, bevor Sie Angebote einholen: ob das Institut das gewünschte Programm überhaupt durchleitet, ob es die Haftungsfreistellung mitbeantragt und unter welcher beihilferechtlichen Regelung der Antrag laufen soll. Halten Sie bis dahin jeden Liefer- und Leistungsvertrag zurück, denn mit seinem Abschluss ist das Vorhaben begonnen. Eine Förderung ist dann nicht mehr möglich. Peak Advisors prüft vor der Ansprache, welche Programmvariante zum Vorhaben passt, welches Institut sie tatsächlich anbietet und ob eine Landesförderbank oder eine Bürgschaftsbank hinzukommen muss. Wir arbeiten ab einem Finanzierungsvolumen von 250.000 Euro, bei Bauträgerfinanzierungen ab 1.000.000 Euro und bei Projektfinanzierungen ab 5.000.000 Euro.
Häufige Fragen
Kann ich ein Förderdarlehen direkt bei der KfW beantragen?
Im Regelfall nicht. Nach den KfW-Merkblättern stellen Sie den Antrag bei einer Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl. Diese schließt den Darlehensvertrag und trägt das Ausfallrisiko. Die KfW refinanziert den Kredit. Bei den Landesförderbanken gilt dasselbe: Nach Paragraf 3 Absatz 4 des NRW.BANK-Gesetzes werden in der Regel Kreditinstitute im Wege der Durchleitung oder der Konsortialfinanzierung eingeschaltet.
Was gilt als Vorhabensbeginn?
Nach dem KfW-Merkblatt zu Beihilfen der Beginn von Bauarbeiten oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung. Die Gebäudeprogramme nennen den Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Es kommt also auf die Unterschrift an, nicht auf Lieferung oder Zahlung. Das entspricht dem Beginn der Arbeiten nach Artikel 2 Nummer 23 AGVO. Ein begonnenes Vorhaben lässt sich nachträglich nicht mehr fördern.
Wie hoch ist die Haftungsfreistellung?
Das hängt am Programm und steht im Merkblatt. 50 Prozent in den Programmen 366 (Stand 01.09.2026), 376 (Stand 22.06.2023) und 514 (Stand 23.04.2026), 80 Prozent im ERP-Gründerkredit StartGeld 067 (Stand 18.06.2026), 100 Prozent im Programm 077 (Stand 10.12.2025) über die Garantie einer Bürgschaftsbank. Die Programme 365 und 270 haben keine. Für den Kreditnehmer ändert die Freistellung nichts: Er schuldet den vollen Betrag.
Was ist eine De-minimis-Beihilfe, und wo liegt die Grenze?
Nach der seit dem 01.01.2024 geltenden Verordnung (EU) 2023/2831 darf der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen von einem Mitgliedstaat gewährten De-minimis-Beihilfen in einem Zeitraum von drei Jahren 300.000 Euro nicht übersteigen. Der Zeitraum ist gleitend. Angerechnet wird nicht der Kreditbetrag, sondern der Subventionswert der Zinsverbilligung. Vor der Bewilligung ist zu erklären, welche De-minimis-Beihilfen bereits geflossen sind.
Wozu brauche ich neben der KfW eine Landesförderbank oder eine Bürgschaftsbank?
Die Landesförderbank legt eigene Programme auf und gibt eigene Haftungsfreistellungen, etwa die NRW.BANK mit 50 Prozent im Programm Gründung und Wachstum. Die Bürgschaftsbank gibt kein Geld, sondern eine Ausfallbürgschaft, in der Regel bis 2.000.000 Euro und ebenfalls über die Hausbank. Darüber hinaus sind die Länder und Landesförderinstitute mit eigenen Bürgschaftsprogrammen zuständig. Ab 20.000.000 Euro greift in strukturschwachen Regionen das Großbürgschaftsprogramm des Bundes.
Wie günstig ist ein Förderdarlehen?
Eine allgemeingültige Angabe dazu gibt es nicht. Belegbar ist die Mechanik: Die Hausbank ordnet Bonität in eine von sieben Klassen und Besicherung in eine von drei Klassen ein, daraus ergibt sich eine von neun Preisklassen mit einem von der KfW veröffentlichten Höchstsatz. Dazu kommen tilgungsfreie Anlaufjahre und lange Laufzeiten. Im ERP-Förderkredit KMU sind es bis zu 20 Jahre mit höchstens 3 tilgungsfreien Jahren.
Quellen
- KfW, Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen, Stand 10.12.2025, Beginn der Arbeiten, De-minimis-Höchstbetrag, Beihilfewert zinsverbilligter Kredite, zentrales Register ab 01.01.2026, Kumulierung, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- KfW, Merkblatt Kredit Nr. 365 ERP-Förderkredit KMU, Stand 10.12.2025, Bestellnummer 600 000 4842, Kreditvergabe über Banken und Sparkassen, Antrag vor Beginn des Vorhabens, ERP-Sondervermögen, bis 20 Jahre mit höchstens 3 Tilgungsfreijahren, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- KfW, Merkblatt Kredit Nr. 366 ERP-Förderkredit KMU mit Haftungsfreistellung, 50 Prozent Haftungsfreistellung, Stand 01.09.2026, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- KfW, Merkblatt KfW-Förderkredit großer Mittelstand Nr. 375/376, 50 Prozent Haftungsfreistellung, Gruppenumsatz bis 500 Mio. Euro, beihilfefreier Zinssatz, Stand 22.06.2023, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- KfW, Merkblatt Kredit Nr. 514 ERP-Förderkredit Innovation mit Haftungsfreistellung, 50 Prozent, AGVO Artikel 17 und 25, Stand 23.04.2026, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- KfW, Merkblatt Kredit Nr. 067 ERP-Gründerkredit StartGeld, 80 Prozent Haftungsfreistellung, 200.000 Euro je Vorhaben, davon 80.000 Euro Betriebsmittel, weniger als 5 Jahre am Markt ab erster Umsatzerzielung, Stand 18.06.2026, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- KfW, Merkblatt Kredit Nr. 077 ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge, 100-prozentige Garantie einer Bürgschaftsbank, 500.000 Euro je Antragsteller, Stand 10.12.2025, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- KfW, Merkblatt ERP-Kapital für Gründung, Programmnummer 058, 100-prozentige Haftungsfreistellung auf Grundlage einer Bundesgarantie, Stand 01.01.2022, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- KfW, Merkblatt Kredit Nr. 270 KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard, 150 Mio. Euro je Vorhaben, keine Haftungsfreistellung, beihilfefreier Zinssatz, Stand 05/2025, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- KfW, Merkblatt Kredit Nr. 261 BEG Wohngebäude, Definition des Vorhabenbeginns als Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags, Stand 07/2026, Planungs- und Beratungsleistungen kein Vorhabenbeginn, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- KfW, Antrag auf Direktkredite für die Programme 208, 264 und 267, Formular 600 000 0166, Beginn des Investitionsvorhabens gleich baulicher Beginn beziehungsweise Lieferungs- und Leistungsvertrag, Stand 11/2025, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- KfW, Merkblatt Risikogerechtes Zinssystem, sieben Bonitätsklassen, drei Besicherungsklassen, neun Preisklassen A bis I, Einordnung durch die Hausbank, Stand 09.05.2022, Bestellnummer 600 000 0038, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13.12.2023 über De-minimis-Beihilfen, Artikel 3 Absatz 2 mit 300.000 Euro in drei Jahren, in Kraft seit 01.01.2024, geltend bis 31.12.2030, EUR-Lex, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- EUR-Lex, Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (AGVO), konsolidierte Fassung vom 01.07.2023, Artikel 2 Nummer 23 Beginn der Arbeiten und Artikel 6 Anreizeffekt, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland, Konsultation zum Entwurf, Auslaufen der geltenden AGVO am 31.12.2026 der neu gefassten Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, 25.02.2026, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- Gesetz über die NRW.BANK vom 16.03.2004, zuletzt geändert am 04.12.2012, Paragraf 1 Rechtsform und Paragraf 3 Absatz 4 Durchleitungsprinzip, RECHT.NRW.DE, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- NRW.BANK, Produktseite NRW.BANK.Universal Direkt, Antragstellung bei einem Kreditinstitut (Hausbank) Ihrer Wahl, sofortige Zusage der Refinanzierung im digitalen Verfahren, Refinanzierung gegebenenfalls durch KfW und EIB, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- NRW.BANK, Produktseite NRW.BANK.Gründung und Wachstum, bis 10 Mio. Euro, optional 50 Prozent Haftungsfreistellung für die Hausbank, Konditionen gültig seit 17.09.2026, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- NRW.BANK, Produktseite NRW.BANK.Universalkredit, Jahresumsatz bis 500 Mio. Euro, kein festgelegter Höchstbetrag, 50 Prozent Haftungsfreistellung optional, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- Förderdatenbank des Bundes, Bürgschaften des Bundes und der Länder, bis 2.000.000 Euro Bürgschaftsbanken, darüber Länder und Landesförderinstitute, ab 20.000.000 Euro Großbürgschaftsprogramm des Bundes, Stand Januar 2024, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- Förderdatenbank des Bundes, Startseite mit Programmen von Bund, Ländern und EU, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- Förderdatenbank des Bundes, Rückbürgschaften des Bundes und der Länder, darüber hinaus Länder und Landesförderinstitute, Stand Januar 2024, abgerufen 20.09.2026 Quelle
Alle Angaben mit Stand 20.09.2026. Diese Seite erklärt Begriffe und Mechanik, sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall.