Das Investitionsdarlehen finanziert Anlagevermögen mit fester Laufzeit und planbarer Rate. Die Laufzeit soll der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des finanzierten Objekts entsprechen. Über die tatsächliche Belastung entscheidet neben dem Zinssatz die Tilgungsform, über das Risiko die Zinsbindung, und über die Offenlegungspflicht bei Krediten von insgesamt über 1.500.000 Euro das Aufsichtsrecht.
Was ein Investitionsdarlehen ist
Das Investitionsdarlehen ist ein Darlehen im Sinne des § 488 Abs. 1 BGB: Der Darlehensgeber stellt einen Geldbetrag zur Verfügung, der Darlehensnehmer zahlt den geschuldeten Zins und zahlt das Darlehen bei Fälligkeit zurück. Vom Betriebsmittelkredit unterscheidet es nicht die Rechtsform, sondern der Verwendungszweck und die daraus abgeleitete Laufzeit. Das Investitionsdarlehen finanziert Anlagevermögen, das über Jahre Erträge abwirft. Der Betriebsmittelkredit finanziert Umlaufvermögen, das sich innerhalb eines Umschlagszyklus wieder verflüssigt.
Die Förderbanken ziehen dieselbe Grenze, und sie ziehen sie über Laufzeit und Höchstbetrag. Im ERP-Förderkredit KMU stehen für Investitionen Laufzeiten bis 5, bis 10 und bis 20 Jahre zur Wahl, für Betriebsmittel und Warenlager dagegen nur 2 Jahre oder bis zu 5 Jahre. Der Höchstbetrag beträgt für Investitionen 25 Mio. Euro je Vorhaben, für Betriebsmittel und Warenlager je 7,5 Mio. Euro (KfW-Merkblatt Nr. 366, Stand 01.09.2026). Wer eine Maschine über die Kontokorrentlinie bezahlt, verletzt diese Grenze und finanziert langfristiges Vermögen kurzfristig.
Die Laufzeit folgt der Nutzungsdauer
Der Grundsatz der Fristenkongruenz ist keine Bilanztheorie, sondern eine Zahlungsregel. Eine Maschine, die zehn Jahre Erträge erwirtschaftet, soll über zehn Jahre bezahlt werden. Ist die Laufzeit kürzer, übersteigt die Tilgung den Ertragsbeitrag und muss aus anderen Quellen kommen. Ist sie länger, zahlt das Unternehmen für ein Objekt, das nicht mehr im Einsatz ist.
Einen amtlichen Anhaltspunkt für die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer liefert die Finanzverwaltung. Die amtliche AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter gilt für alle Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2000 angeschafft oder hergestellt worden sind. Sie ist eine steuerliche Vorgabe und bindet die Bank nicht.
| Anlagegut | Nutzungsdauer | Fundstelle |
|---|---|---|
| Computerhardware, Betriebs- und Anwendersoftware | 1 Jahr | BMF-Schreiben vom 22.02.2022 |
| Personalcomputer, Workstation, Notebook | 3 Jahre | AfA-Tabelle AV |
| Personenkraftwagen | 6 Jahre | AfA-Tabelle AV |
| Gabelstapler | 8 Jahre | AfA-Tabelle AV |
| Lastkraftwagen | 9 Jahre | AfA-Tabelle AV |
| Büromöbel | 13 Jahre | AfA-Tabelle AV |
| Werkstätteneinrichtung | 14 Jahre | AfA-Tabelle AV |
| Betriebsgebäude, nicht Wohnzwecken dienend, Bauantrag nach dem 31.03.1985 | 3 Prozent jährlich, rechnerisch rund 33 Jahre | § 7 Abs. 4 Nr. 1 EStG |
Für Maschinen gilt vorrangig die Tabelle der eigenen Branche. Die allgemeine Tabelle nennt einzelne Bearbeitungsmaschinen, etwa stationäre Bohrmaschinen und Drehbänke mit 16 Jahren. Führt eine Branchentabelle dasselbe Anlagegut, gilt für Betriebe dieser Branche deren Wert. Eine einheitliche Laufzeit für Maschinen gibt es deshalb nicht. Legen Sie die einschlägige Position Ihrer Anfrage bei. Wie sich daraus ein Finanzierungsvorschlag bauen lässt, steht unter Maschinenfinanzierung.
Die Förderprogramme staffeln die Laufzeit in festen Stufen: bis 5 Jahre mit höchstens einem, bis 10 Jahre mit höchstens zwei und bis 20 Jahre mit höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren (KfW-Merkblatt Nr. 365, Stand 10.12.2025). Längere Laufzeiten gibt es nur in Programmen mit eigener Staffel; im KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard sind bis zu 30 Jahre mit bis zu fünf tilgungsfreien Anlaufjahren möglich, bei 30 Jahren Laufzeit allerdings mit einer Zinsbindung von nur zehn Jahren (KfW-Merkblatt Nr. 270, Stand 05/2025).
Abschreibung und Tilgung laufen nicht parallel
Die Laufzeit an der Nutzungsdauer auszurichten heißt nicht, dass Abschreibung und Tilgung deckungsgleich werden. Steuerlich ist für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt werden, wieder die degressive Abschreibung zulässig, höchstens mit dem Dreifachen des linearen Satzes und höchstens 30 Prozent (§ 7 Abs. 2 EStG in der Fassung des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm vom 14.07.2025, BGBl. I Nr. 161, in Kraft seit 19.07.2025).
Wer davon Gebrauch macht, hat in den ersten Jahren einen hohen Abschreibungsaufwand und, bei einem Annuitätendarlehen, eine niedrige Tilgung. Später kehrt sich beides um. Ergebnis und Liquidität laufen dadurch auseinander, und zwar in beide Richtungen: In den ersten Jahren sieht das Ergebnis schlechter aus als der Zahlungsverlauf, gegen Ende besser. Diese Differenz gehört in die Planung, die der Bank vorgelegt wird, sonst erklärt sie später ein Covenant. Für Betriebsgebäude gilt die degressive Abschreibung nicht; dort bleibt es bei den 3 Prozent jährlich nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 EStG.
Die Tilgungsformen
| Form | Rate | Zinsaufwand insgesamt | Passend für |
|---|---|---|---|
| Annuitätendarlehen | konstant | mittel | gleichmäßige Erträge, einfache Planung |
| Ratendarlehen | fallend | am niedrigsten | hohe Anfangsliquidität |
| Endfälliges Darlehen | nur Zinsen, Tilgung am Ende | am höchsten | Zwischenfinanzierung, absehbarer Mittelzufluss |
| Mit tilgungsfreien Anlaufjahren | zunächst nur Zinsen | höher als ohne | Investitionen mit Anlaufphase |
Tilgungsfreie Anlaufjahre sind kein Entgegenkommen, sondern eine Verschiebung. Die Tilgung entfällt nicht, sie verteilt sich auf die verbleibenden Jahre, und der Zinsaufwand steigt, weil länger auf dem vollen Betrag Zinsen laufen. Sie sind dort richtig, wo die Investition erst nach einer Anlaufphase Ertrag bringt, etwa bei einer Betriebserweiterung, die noch eingefahren werden muss. Wo der Ertrag sofort anfällt, sind sie ein teurer Puffer.
Rechenbeispiel
| Darlehensbetrag | 300.000 € |
| Nominalzins, frei gewählte Rechengröße | 4,2 Prozent |
| Laufzeit | 10 Jahre, 120 Monatsraten |
| Annuität: monatliche Rate | rund 3.070 € |
| Annuität: Zinsaufwand insgesamt | rund 68.000 € |
| Ratendarlehen: Tilgung je Monat | 2.500 € |
| Ratendarlehen: Rate im ersten Monat | rund 3.550 € |
| Ratendarlehen: Rate im letzten Monat | rund 2.510 € |
| Ratendarlehen: Zinsaufwand insgesamt | rund 63.500 € |
Das Ratendarlehen kostet rund 4.400 € weniger Zinsen, verlangt aber im ersten Monat eine um knapp 500 € höhere Rate. Welche Form passt, entscheidet die Liquiditätsplanung der Anlaufphase, nicht die Zinssumme. Der Zinssatz ist eine frei gewählte Rechengröße und kein Konditionsangebot.
Zinsbindung, Anschlussrisiko und Kündigungsrechte
Bei einer Laufzeit über die Zinsbindung hinaus entsteht ein Anschlussrisiko. Ein Darlehen über zehn Jahre mit fünfjähriger Zinsbindung wird nach fünf Jahren zum dann geltenden Marktzins fortgeführt. Fällt dieser höher aus, steigt die Rate.
Wie relevant die Bindungsdauer ist, zeigt die Zinsstatistik der Bundesbank. Für Kredite an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften im Neugeschäft lagen die Effektivzinssätze im Berichtsmonat Juli 2026 wie folgt:
| Anfängliche Zinsbindung | bis 1 Mio. Euro | über 1 Mio. Euro |
|---|---|---|
| variabel oder bis 1 Jahr | 4,26 Prozent | 3,55 Prozent |
| über 1 Jahr bis 5 Jahre | 5,94 Prozent | 3,80 Prozent |
| über 5 Jahre | 4,14 Prozent | 3,90 Prozent |
Die mittlere Laufzeitklasse ist bei kleineren Beträgen die teuerste, bei größeren nicht. Wer nur den Zinssatz vergleicht und die Bindungsdauer außer Acht lässt, wählt möglicherweise die ungünstigste Variante. Es handelt sich um Durchschnitte des gesamten Neugeschäfts, nicht um Konditionen für ein einzelnes Vorhaben; die Bonität verschiebt den Satz in beide Richtungen.
Gegen eine zu lange Bindung schützt das Gesetz. Nach § 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB kann der Darlehensnehmer eines Darlehens mit gebundenem Sollzinssatz kündigen, wenn die Sollzinsbindung vor der für die Rückzahlung bestimmten Zeit endet. Nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB kann er in jedem Fall zehn Jahre nach dem vollständigen Empfang des Darlehens mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Dieses Recht kann nach § 489 Abs. 4 BGB nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder erschwert werden, und es steht nicht nur Verbrauchern zu, sondern jedem Darlehensnehmer. Eine Zinsbindung über fünfzehn oder zwanzig Jahre ist deshalb keine Einbahnstraße: Nach zehn Jahren ist das Unternehmen frei, ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
Sicherheiten
- Sicherungsübereignung des finanzierten Objekts. Sie funktioniert über das Besitzkonstitut des § 930 BGB: Die Übergabe wird ersetzt, das Unternehmen behält die Maschine im unmittelbaren Besitz und arbeitet weiter damit.
- Grundschuld bei Immobilien und fest verbundenen Anlagen
- Abtretung der Ansprüche aus Versicherung und Gewährleistung
- Selbstschuldnerische Bürgschaft der Gesellschafter bei Kapitalgesellschaften
- Ausfallbürgschaft einer Bürgschaftsbank, wenn die Objektsicherheit nicht reicht: in der Regel höchstens 80 Prozent des Ausfallrisikos, Bürgschaftsbeträge bis 2.000.000 Euro, Antrag ebenfalls über die Hausbank
- Bei Förderkrediten mit Haftungsfreistellung trägt die Förderbank einen Teil des Ausfallrisikos der Hausbank, im Programm 366 die Hälfte
Der Wert der Objektsicherheit hängt an ihrer Verwertbarkeit. Die Haftungsfreistellung entlastet nach dem Merkblatt Ihre Bank. Ihre eigene Rückzahlungspflicht bleibt davon unberührt.
Was die Bank an Unterlagen verlangen muss
Ab einer bestimmten Größe ist die Offenlegung keine Frage der Bankpolitik mehr, sondern Aufsichtsrecht. Nach § 18 Satz 1 KWG darf ein Kreditinstitut einen Kredit, der insgesamt 1.500.000 Euro oder 10 Prozent seines Kernkapitals überschreitet, nur gewähren, wenn es sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers offenlegen lässt, insbesondere durch Vorlage der Jahresabschlüsse. Die Schwelle liegt seit dem 01.04.2026 bei 1.500.000 Euro. Zuvor war sie seit 2005 unverändert. Geändert hat sie das Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz vom 25.03.2026.
Maßgeblich ist nach dem Wortlaut der Kredit insgesamt, nicht das einzelne Darlehen. Ein Investitionsdarlehen von 900.000 Euro neben einer bestehenden Kontokorrentlinie von 700.000 Euro löst die Pflicht also aus. Unterhalb der Schwelle entfällt nur diese gesetzliche Pflicht.
Fördermittel einbinden
Für Investitionen in Anlagevermögen kommen mehrere Programme in Betracht, alle über das Hausbankprinzip und damit über ein Förderdarlehen der Hausbank.
| Programm | Merkblatt | Kreditbetrag | Haftungsfreistellung |
|---|---|---|---|
| 365 ERP-Förderkredit KMU | 10.12.2025 | bis 25 Mio. Euro je Vorhaben | keine |
| 366 ERP-Förderkredit KMU mit Haftungsfreistellung | 01.09.2026 | Investitionen bis 25 Mio. Euro, Betriebsmittel und Warenlager je bis 7,5 Mio. Euro | 50 Prozent |
| 077 ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge | 10.12.2025 | bis 500.000 Euro je Antragsteller | 100 Prozent über Garantie einer Bürgschaftsbank |
| 270 Erneuerbare Energien Standard | 05/2025 | bis 150 Mio. Euro je Vorhaben | keine |
Das Programm 077 richtet sich an Gründer, Nachfolger, Jungunternehmer und Freiberufler, die weniger als fünf Jahre geschäftstätig sind; die Geschäftstätigkeit beginnt mit der ersten Umsatzerzielung. Wählbar sind 10 Jahre Laufzeit mit 2 tilgungsfreien Anlaufjahren und Zinsbindung über die gesamte Laufzeit oder 15 Jahre mit 5 tilgungsfreien Anlaufjahren und Zinsbindung für die ersten 10 Jahre. Anspruchsberechtigt im ERP-Förderkredit KMU sind Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme.
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. So verlangen es die Merkblätter der Programme 365, 366, 077 und 270. In anderen Programmen definiert die KfW den Vorhabenbeginn als Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Klären Sie deshalb vor jeder Unterschrift unter Kaufvertrag oder Bestellung, ob der Antrag gestellt ist. Einen Anspruch auf Förderung gibt es nach dem Merkblatt 366 grundsätzlich nicht.
Bringen Sie Angebot, Nutzungsdauer und geplante Laufzeit in einer Zeile zusammen, bevor Sie anfragen. Legen Sie die Seite der einschlägigen AfA-Tabelle bei. Klären Sie zweitens, ob tilgungsfreie Anlaufjahre wirklich gebraucht werden: Sie verschieben die Tilgung, sie ersparen sie nicht, und sie erhöhen den Zinsaufwand. Und halten Sie jede Bestellung zurück, bis ein etwaiger Förderantrag gestellt ist, denn der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt sein. Peak Advisors strukturiert Investitionsfinanzierungen einschließlich Laufzeit-, Tilgungs- und Fördermittelwahl und begleitet die Bankansprache. Wir arbeiten ab einem Finanzierungsvolumen von 250.000 Euro, bei Bauträgerfinanzierungen ab 1.000.000 Euro und bei Projektfinanzierungen ab 5.000.000 Euro.
Häufige Fragen
Wie lang sollte die Laufzeit sein?
Sie soll der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des finanzierten Objekts entsprechen. Die amtliche AfA-Tabelle AV nennt für Personalcomputer drei Jahre, für Personenkraftwagen sechs, für Lastkraftwagen neun, für Büromöbel dreizehn Jahre. Für Betriebsgebäude gelten nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 EStG 3 Prozent jährlich, rechnerisch rund 33 Jahre. Für Maschinen gilt vorrangig die Tabelle der eigenen Branche. Die allgemeine Tabelle nennt nur einzelne Maschinenarten.
Worin unterscheidet sich das Investitionsdarlehen vom Betriebsmittelkredit?
Im Verwendungszweck und in der Laufzeit. Das Investitionsdarlehen finanziert Anlagevermögen über Jahre, der Betriebsmittelkredit Umlaufvermögen innerhalb eines Umschlagszyklus. Die KfW bildet das im Programm 366 ab: Investitionen bis 20 Jahre und bis 25 Mio. Euro, Betriebsmittel und Warenlager höchstens 5 Jahre und je 7,5 Mio. Euro.
Annuitätendarlehen oder Ratendarlehen?
Das Annuitätendarlehen hat eine konstante Rate und ist einfacher zu planen. Das Ratendarlehen beginnt mit einer höheren Rate, die dann fällt, und kostet insgesamt weniger Zinsen. Entscheidend ist die Liquidität in der Anlaufphase, nicht die Zinssumme.
Was passiert am Ende der Zinsbindung, und komme ich vorher heraus?
Nach Ablauf der Zinsbindung wird das Darlehen zum dann geltenden Marktzins fortgeführt oder abgelöst. Unabhängig davon kann der Darlehensnehmer nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB zehn Jahre nach vollständigem Empfang des Darlehens mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Dieses Recht kann nach § 489 Abs. 4 BGB vertraglich nicht ausgeschlossen werden und gilt auch für Unternehmen.
Ab welcher Höhe muss ich Jahresabschlüsse vorlegen?
Nach § 18 Satz 1 KWG muss sich das Institut die wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen lassen, wenn der Kredit insgesamt 1.500.000 Euro oder 10 Prozent des Kernkapitals überschreitet. Die Schwelle liegt seit dem 01.04.2026 bei 1.500.000 Euro. Maßgeblich ist der Kredit insgesamt, nicht das einzelne Darlehen.
Kann ich Fördermittel einbinden?
Ja, über das Hausbankprinzip. In Betracht kommen der ERP-Förderkredit KMU mit den Nummern 365 und 366, für Gründung und Nachfolge in den ersten fünf Jahren die 077 und für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie die 270. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt sein. Klären Sie das vor jeder Bestellung.
Quellen
- Deutsche Bundesbank, MFI-Zinsstatistik, Zinssätze und Volumina für Bestände und Neugeschäft der deutschen Banken (MFIs), Kredite an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, Berichtsmonat Juli 2026, abgerufen 07.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 488 BGB, Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag, Fassung vom 29.07.2009, in Kraft seit 11.06.2010, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 489 BGB, Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers, Absatz 1 Nummern 1 und 2 sowie Absatz 4, Fassung vom 29.07.2009, in Kraft seit 11.06.2010, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 930 BGB, Besitzkonstitut, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 18 Satz 1 KWG, Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei Krediten über insgesamt 1.500.000 Euro oder 10 Prozent des Kernkapitals, Fassung des BRUBEG vom 25.03.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 81), Seite am 20.09.2026 nicht abrufbar Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 7 EStG, Absatz 2 degressive AfA für Anschaffungen nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028, höchstens das Dreifache des linearen Satzes und höchstens 30 Prozent, Fassung des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm vom 14.07.2025 (BGBl. I Nr. 161), in Kraft seit 19.07.2025, sowie Absatz 4 Nummer 1 mit 3 Prozent für Betriebsgebäude, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (AfA-Tabelle AV), BMF-Schreiben vom 15.12.2000, BStBl I 2000 S. 1532, Fundstellen 4.2.1, 4.2.3, 4.5, 5.3.1, 5.6, 6.1, 6.14.3.2 und 6.15 sowie Vorbemerkung zum Vorrang der Branchentabellen, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 22.02.2022, IV C 3 - S 2190/21/10002 :025, Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung, einjährige Nutzungsdauer, erstmals für Wirtschaftsjahre mit Ende nach dem 31.12.2020, Volltextfassung, abgerufen 07.09.2026 Quelle
- KfW, Merkblatt Kredit Nr. 365 ERP-Förderkredit KMU, Stand 10.12.2025 Quelle
- KfW, Merkblatt Kredit Nr. 366 ERP-Förderkredit KMU mit Haftungsfreistellung, Stand 01.09.2026, Laufzeiten, Höchstbeträge, 50 Prozent Haftungsfreistellung, kein Anspruch auf Förderung, Antrag vor Beginn des Vorhabens, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- KfW, Merkblatt Kredit Nr. 077 ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge, Stand 10.12.2025 Quelle
- KfW, Merkblatt Kredit Nr. 270 KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard, Stand 05/2025 Quelle
- Verband Deutscher Bürgschaftsbanken, Häufige Fragen, Bürgschaftsquote bis 80 Prozent, abgerufen 07.09.2026 Quelle
- Förderdatenbank des Bundes, Bürgschaften des Bundes und der Länder, Bürgschaftsbeträge bis 2.000.000 Euro, höchstens 80 Prozent des Ausfallrisikos, Antrag in der Regel über die Hausbank, Stand Januar 2024, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- KfW, Merkblatt Kredit Nr. 261 BEG Wohngebäude, Definition des Vorhabenbeginns als Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags, Stand 07/2026, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- Deutsche Bundesbank, Monatsbericht April 2026, Das Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG), Inkrafttreten grundsätzlich zum 1. April 2026, Schwelle nach § 18 S. 1 KWG auf 1 500 000 Euro angehoben, zuletzt 2005 verändert, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- Bundesrat, Drucksache 80/26 vom 13.02.2026, Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages zum BRUBEG, Artikel 1 Nummer 25: Neufassung von § 18 Satz 1 KWG mit 1 500 000 Euro oder 10 Prozent des Kernkapitals, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Finanzen, Monatsbericht August 2025, Investitionssofortprogramm Deutschland, degressive Abschreibung bis zu 30 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter, angeschafft nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- Bundesgesetzblatt, Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm vom 14.07.2025, BGBl. 2025 I Nr. 161, ausgegeben am 18.07.2025, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/323 vom 03.06.2025, Gesetzentwurf Investitionssofortprogramm, § 7 Absatz 2 EStG höchstens das Dreifache des linearen Satzes und 30 Prozent, Inkrafttreten am Tag nach der Verkündung, abgerufen 20.09.2026 Quelle
Alle Angaben mit Stand 20.09.2026. Diese Seite erklärt Begriffe und Mechanik, sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall.