Der Mikromezzaninfonds Deutschland III stellt Klein- und Kleinstunternehmen sowie Gründungen typisch stille Beteiligungen bis 100.000 Euro bereit, für bestimmte Zielgruppen bis 150.000 Euro. Sachsicherheiten werden nicht verlangt, persönliche Garantien der Gesellschafter dagegen häufig; Stimmrechte gehen nicht über. Das Programm läuft vom 01.03.2025 bis zum 31.12.2029 mit einem Volumen von 75 Millionen Euro. Antragsstelle ist die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft des jeweiligen Bundeslandes.
Welche Fondsgeneration derzeit gilt
Der Mikromezzaninfonds Deutschland läuft in der dritten Generation. Der Mikromezzaninfonds Deutschland III ist ein Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit einer Programmlaufzeit vom 01.03.2025 bis zum 31.12.2029; die Beteiligungsgesellschaften nehmen seit dem 11.04.2025 Anträge an. Gespeist wird der Fonds aus dem ERP-Sondervermögen und dem Europäischen Sozialfonds Plus, das Fondsvolumen beträgt 75 Millionen Euro. Vorgänger war der Mikromezzaninfonds Deutschland II aus der ESF-Förderperiode 2014 bis 2020. Der Höchstbetrag wurde mit der dritten Generation von 50.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben.
Eine feste Antragsfrist gibt es nicht. Maßgeblich sind die Programmlaufzeit bis Ende 2029 und die Verfügbarkeit der Mittel: Der Fonds ist auf 75 Millionen Euro begrenzt, Anträge werden angenommen, solange das Kontingent reicht. Wie weit die Mittel ausgeschöpft sind, veröffentlicht keine Stelle laufend; eine belastbare Ausschöpfungsquote ist aus öffentlichen Quellen nicht zu belegen. Ein Antragsstopp ist bislang nicht bekannt gemacht worden. Der Stand ist vor jeder Antragsvorbereitung bei der zuständigen Beteiligungsgesellschaft abzufragen.
| Merkmal | Ausprägung |
|---|---|
| Rechtsform der Mittel | typisch stille Beteiligung, nachrangig |
| Höchstbetrag | 100.000 Euro, für Zielgruppen-Unternehmen 150.000 Euro |
| Laufzeit | 10 Jahre |
| Tilgung | drei gleich hohe Jahresraten in den letzten drei Laufzeitjahren, Rückzahlung zum Nennwert |
| Sachsicherheiten | keine; persönliche Mitverpflichtungen kommen vor |
| Stimm- und Geschäftsführungsrechte | keine, die Beteiligung ist still |
| Antragsstelle | Mittelständische Beteiligungsgesellschaft des Bundeslandes, in dem investiert wird |
| Programmlaufzeit | 01.03.2025 bis 31.12.2029 |
| Fondsvolumen | 75 Millionen Euro |
Stille Beteiligung, Rang und bilanzielle Einordnung
Die Mittel fließen als typisch stille Beteiligung nach den §§ 230 ff. HGB. Nach § 230 Abs. 1 HGB leistet der stille Gesellschafter seine Vermögenseinlage so, dass sie in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts übergeht; nach § 230 Abs. 2 HGB wird aus den Geschäften des Betriebs allein der Inhaber berechtigt und verpflichtet. Der Kapitalgeber erhält damit weder Stimm- noch Geschäftsführungsrechte. Nach § 231 Abs. 2 HGB kann im Gesellschaftsvertrag bestimmt werden, dass der stille Gesellschafter nicht am Verlust beteiligt ist; seine Beteiligung am Gewinn kann nicht ausgeschlossen werden. Das erklärt, warum das Programm neben dem festen Entgelt zwingend eine gewinnabhängige Komponente vorsieht.
Die Beteiligung ist nachrangig ausgestaltet. Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft in Nordrhein-Westfalen beschreibt sie als wirtschaftliches Eigenkapital. Das ist keine handelsrechtliche Automatik: Ob eine typisch stille Einlage in der Handelsbilanz als Eigenkapital oder als Verbindlichkeit auszuweisen ist, hängt von der Ausgestaltung des Vertrags ab, insbesondere von Rangstellung, Laufzeit und Verlustbeteiligung. Für die Kreditentscheidung zählt die Betrachtung der Bank. Wie sie die Einlage im Rating behandelt, legt sie selbst fest. Die Zuordnung ist im Einzelfall mit der finanzierenden Bank abzustimmen, bevor die Wirkung in eine Planung eingerechnet wird.
Sicherheiten, genauer betrachtet
Die verbreitete Aussage, der Fonds arbeite ohne Sicherheiten, ist in dieser Pauschalität nicht belegt und wird hier nicht übernommen. Belegt ist die engere Formulierung des Programmgebers: Es sind keine Sachsicherheiten zu stellen. Persönliche Mitverpflichtungen schließt das nicht aus, und die Beteiligungsgesellschaften handhaben diesen Punkt unterschiedlich. Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen formuliert, bei Kapitalgesellschaften bedürfe es einer persönlichen Garantie. Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen nennt persönliche Teilgarantien als Voraussetzung. Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft in Nordrhein-Westfalen nennt persönliche Teilgarantien der anderen Gesellschafter. Richtig ist also: keine Sachsicherheiten, aber häufig eine persönliche Einstandspflicht der Gesellschafter. Wer den Antrag vorbereitet, muss diesen Punkt bei der zuständigen Gesellschaft ausdrücklich abfragen.
Wer antragsberechtigt ist und was ausgeschlossen bleibt
Zielgruppen mit erhöhtem Betrag
- Unternehmen, die von Frauen geführt werden
- Leitung mit Migrationshintergrund erster oder zweiter Generation
- Gründungen aus der Arbeitslosigkeit
- ökologisch nachhaltige Unternehmen
- gemeinwohlorientierte Unternehmen
Ausgeschlossen
- Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten
- Umschuldungen
- Nachfinanzierungen
- Unternehmen oberhalb der Größengrenzen der jeweiligen Gesellschaft
Förderberechtigt sind nach der Förderdatenbank des Bundes kleine und junge Unternehmen sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer. Die Größengrenzen sind nicht bundeseinheitlich veröffentlicht, sondern werden in den Konditionen der einzelnen Beteiligungsgesellschaften konkretisiert: Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft in Nordrhein-Westfalen nennt höchstens 45 Beschäftigte und höchstens 10 Millionen Euro Umsatz, die Gesellschaft in Sachsen stellt auf Kleinst- und Kleinunternehmen mit unterdurchschnittlicher Eigenkapitalquote ab. Eine bundesweit einheitliche Schwelle ist daraus nicht abzuleiten; sie ist beim jeweiligen Landesinstitut zu erfragen. Das Antragsformular der Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg fragt ab, ob mit den Arbeiten schon begonnen wurde. Stellen Sie den Antrag deshalb vor Beginn des Vorhabens.
Was der Fonds kostet
Die folgenden Sätze sind Angaben des Programmgebers, keine Einschätzung von Peak Advisors und keine Konditionszusage. Nach der Produktinformation des Fonds, Stand März 2025, beträgt die ergebnisunabhängige Vergütung 11 Prozent pro Jahr, von denen ein aus dem Europäischen Sozialfonds Plus finanzierter Zuschuss 3 Prozentpunkte trägt; beim Unternehmen verbleiben 8 Prozent pro Jahr auf den valutierenden Betrag. Hinzu kommt eine gewinnabhängige Komponente, die die Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mit 50 Prozent des Jahresgewinns, höchstens 2,0 Prozent bezogen auf die Beteiligungshöhe, beziffert. Das einmalige Bearbeitungsentgelt beträgt 3,5 Prozent der Einlage, bei gemeinwohlorientierten und ökologisch nachhaltigen Unternehmen 2,5 Prozent. Maßgeblich ist allein der Vertrag der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft; die Sätze sind vor der Antragstellung dort zu bestätigen.
Wie bei allen Mezzanine-Formen verzichtet der Geber auf Sachsicherheiten und tritt im Rang zurück. Prüfen Sie das Entgelt vor allem an einer Frage: Wäre das Vorhaben ohne die Beteiligung finanzierbar?
Warum die Wirkung über den Betrag hinausgeht
Eine stille Beteiligung von 60.000 Euro klingt gemessen an einer Gesamtfinanzierung wenig. Ihre Wirkung entsteht an anderer Stelle. Rechnet die Bank sie dem wirtschaftlichen Eigenkapital zu, steigt die Eigenkapitalquote. Zugleich fällt in den ersten Laufzeitjahren keine Tilgung an, weil die Rückzahlung auf die letzten drei Jahre der zehnjährigen Laufzeit gelegt ist. Das Kapital bleibt in der gesamten Aufbauphase im Unternehmen; belastet wird der Cashflow zunächst nur durch das laufende Entgelt.
| Bilanzsumme nach der Investition | 640.000 Euro |
| Bilanzielles Eigenkapital | 85.000 Euro |
| Eigenkapitalquote ohne Beteiligung | 13,3 Prozent |
| Stille Beteiligung | 60.000 Euro |
| Wirtschaftliches Eigenkapital | 145.000 Euro |
| Eigenkapitalquote in der Bankbetrachtung | 22,7 Prozent |
Die Quote steigt um 9,4 Prozentpunkte. Ob eine Bank auf dieser Grundlage anders entscheidet, hängt vom Einzelfall ab. Belegt ist die Richtung der Wirkung, nicht ihr Ausmaß in einer konkreten Kreditentscheidung.
Antragsweg und Unterlagen
Der Antrag geht nicht an den Bund und nicht an eine Bank, sondern an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft des Bundeslandes, in dem investiert wird. Diese Gesellschaften prüfen, entscheiden und schließen den Beteiligungsvertrag. Ein Hausbankverfahren wie bei Förderkrediten gibt es hier nicht.
Welche Unterlagen verlangt werden, legt die jeweilige Gesellschaft fest. Die Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg nennt in ihrem Antrag unter anderem:
- Gesellschaftsvertrag und Handelsregisterauszug
- Selbstauskunft und Ausweiskopien der Gesellschafter
- Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre oder Einnahmenüberschussrechnung
- aktuelle BWA mit Summen- und Saldenliste
- Rentabilitätsplanung und Kreditspiegel
- bei Gründungen Unternehmenskonzept oder Businessplan
Antrag und Programmunterlagen
Beantragt wird bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft des eigenen Bundeslands, nicht zentral.
- Mikromezzaninfonds Deutschland — Programmseite mit Antragsweg und Ansprechpartnern je Land
- Mikromezzaninfonds III bei der KBG Nordrhein-Westfalen — die zuständige Stelle für NRW
- Programmeintrag in der Förderdatenbank — Konditionen und Rechtsgrundlage
- Programmseite beim ESF Plus — Mittelherkunft und Zielgruppen
- Beteiligungsgesellschaften der Länder — die Antragsstelle für alle anderen Bundesländer
Abgrenzung zum Mikrokreditfonds Deutschland
Der Mikromezzaninfonds ist nicht mit dem Mikrokreditfonds Deutschland zu verwechseln. Der Mikrokreditfonds sicherte Kleinkredite ab. Eine Bank vergab sie auf Empfehlung eines akkreditierten Mikrofinanzinstituts. Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass die Kreditvergabe nicht über den 30.06.2026 hinaus fortgeführt wird; begründet wird das mit gestiegenen Prüf- und Nachweispflichten. Der Mikromezzaninfonds III ist davon nicht betroffen und läuft nach der Programmbeschreibung bis zum 31.12.2029 weiter. Wer beide Instrumente in einer Finanzierungsplanung gegenüberstellt, muss den unterschiedlichen Status berücksichtigen.
Klären Sie vor der Antragsvorbereitung drei Punkte bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Ihres Bundeslandes: ob das Mittelkontingent noch offen ist, welche Größengrenzen dort gelten und welche persönlichen Garantien verlangt werden. Keiner dieser Punkte ist bundesweit einheitlich veröffentlicht, und die persönliche Einstandspflicht der Gesellschafter ist der Punkt, an dem die verbreitete Formel von der Beteiligung ohne Sicherheiten regelmäßig auseinanderfällt. Rechnen Sie die Beteiligung erst dann als Eigenkapital in eine Finanzierungsstruktur ein, wenn die finanzierende Bank die Zuordnung bestätigt hat; sie folgt dem Beteiligungsvertrag, nicht der Programmbezeichnung. Für Peak-Advisors-Mandanten ist der Mikromezzaninfonds ein Baustein mit kleinerem Volumen, der seine Wirkung erst in Kombination mit weiteren Instrumenten entfaltet. Wir arbeiten ab einem Finanzierungsvolumen von 250.000 Euro, bei Bauträgerfinanzierungen ab 1.000.000 Euro und bei Projektfinanzierungen ab 5.000.000 Euro.
Häufige Fragen
Welche Fondsgeneration gilt derzeit?
Der Mikromezzaninfonds Deutschland III. Er löst den Mikromezzaninfonds II aus der ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 ab, hat eine Programmlaufzeit vom 01.03.2025 bis zum 31.12.2029 und ein Volumen von 75 Millionen Euro aus ERP-Sondervermögen und Europäischem Sozialfonds Plus.
Nimmt der Fonds noch Anträge an, und bis wann?
Die Beteiligungsgesellschaften nehmen seit dem 11.04.2025 Anträge an; eine feste Antragsfrist gibt es nicht. Maßgeblich sind die Programmlaufzeit bis zum 31.12.2029 und die verfügbaren Mittel. Eine Ausschöpfungsquote wird nicht laufend veröffentlicht, ein Antragsstopp ist nicht bekannt gemacht worden. Der Stand ist bei der zuständigen Beteiligungsgesellschaft zu erfragen.
Wie hoch ist die Beteiligung und wie lange läuft sie?
Bis zu 100.000 Euro, für Zielgruppen-Unternehmen bis zu 150.000 Euro. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre; die Rückzahlung erfolgt in drei gleich hohen Jahresraten in den letzten drei Laufzeitjahren zum Nennwert. In den ersten Jahren fällt keine Tilgung an.
Werden Sicherheiten verlangt?
Sachsicherheiten nicht. Der Programmgeber formuliert, es seien keine Sachsicherheiten zu stellen. Persönliche Mitverpflichtungen sind damit nicht ausgeschlossen: Die Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen verlangt bei Kapitalgesellschaften eine persönliche Garantie, die Gesellschaft Sachsen persönliche Teilgarantien. Die Aussage, der Fonds arbeite ohne jede Sicherheit, ist nicht belegt.
Was kostet die Beteiligung?
Nach der Produktinformation des Programmgebers, Stand März 2025, eine ergebnisunabhängige Vergütung von 11 Prozent pro Jahr abzüglich eines Zuschusses von 3 Prozentpunkten, also 8 Prozent auf den valutierenden Betrag, dazu eine gewinnabhängige Komponente von höchstens 2 Prozent und ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 3,5 Prozent, ermäßigt 2,5 Prozent. Maßgeblich ist der Vertrag der jeweiligen Gesellschaft.
Wo wird der Antrag gestellt?
Bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft des Bundeslandes, in dem die Investition umgesetzt wird. Nicht bei einer Bank und nicht beim Bund; ein Hausbankverfahren gibt es nicht.
Quellen
- Mikromezzaninfonds Deutschland, Programmseite des Fonds, Volumen 75 Mio. Euro aus ERP-Sondervermögen und ESF Plus, Beteiligung bis 100.000 bzw. 150.000 Euro, Tilgung ab dem 7. Jahr in drei gleich hohen Raten, keine Sachsicherheiten, Vergütung 8,00 Prozent p.a., Bearbeitungsentgelt 3,5 Prozent, Gewinnbeteiligung höchstens 2 Prozent, abgerufen 07.09.2026 Quelle
- Förderdatenbank des Bundes, Mikromezzaninfonds Deutschland, Produktinformation MMF III, Stand März 2025, Förderberechtigte, kein Stimm- oder Einflussrecht des Kapitalgebers, Vergütung 11 Prozent p.a. abzüglich Zinszuschuss 3 Prozentpunkte, Bearbeitungsgebühr 3,5 bzw. 2,5 Prozent, abgerufen 07.09.2026 Quelle
- Europäischer Sozialfonds für Deutschland, ESF Plus 2021 bis 2027, Programm Mikromezzaninfonds Deutschland III, Programmlaufzeit 01.03.2025 bis 31.12.2029, Nachfolge des Mikromezzaninfonds II, Zielgruppen, abgerufen 07.09.2026 Quelle
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Mikromezzaninfonds Deutschland, 75 Millionen Euro bis Ende 2029, Antragstellung über die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft des Bundeslandes, abgerufen 07.09.2026 Quelle
- Verband Deutscher Bürgschaftsbanken, Mikromezzaninfonds III gestartet, Beginn der Antragsannahme 11.04.2025, Anhebung des Höchstbetrags von 50.000 auf 100.000 Euro, abgerufen 07.09.2026 Quelle
- Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern, MV Mikromezzanin III, typisch stille Beteiligung, Rückzahlung zum Nominalwert in drei gleich hohen Jahresraten in den letzten drei Laufzeitjahren, Festentgelt 11,0 Prozent p.a. abzüglich Zuschuss auf 8,0 Prozent, Gewinnbeteiligung 50 Prozent des Jahresgewinns, höchstens 2,0 Prozent, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen, Mikromezzaninfonds Deutschland III, Rückzahlung nach dem siebten Jahr in drei gleich großen Raten, persönliche Garantie bei Kapitalgesellschaften, abgerufen 07.09.2026 Quelle
- Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen, Mikromezzaninfonds Deutschland III, stille Beteiligung bis 100.000 Euro, persönliche Teilgarantie, keine Sanierungen, Umschuldungen und Nachfinanzierungen, Kleinst- und Kleinunternehmen mit unterdurchschnittlicher Eigenkapitalquote, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen, Mikromezzaninfonds III, wirtschaftliches Eigenkapital, persönliche Teilgarantie der anderen Gesellschafter, höchstens 45 Beschäftigte und 10 Mio. Euro Umsatz, Migrationshintergrund erster oder zweiter Generation, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 230 HGB, stille Gesellschaft, Vermögenseinlage und alleinige Berechtigung des Inhabers, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 231 Abs. 2 HGB, Ausschluss der Verlustbeteiligung zulässig, Ausschluss der Gewinnbeteiligung unzulässig, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Deutscher Bundestag, heute im bundestag, Einstellung des Mikrokreditfonds, 09.07.2026, Antwort der Bundesregierung BT-Drs. 21/6875, keine Kreditvergabe über den 30.06.2026 hinaus, gestiegene Prüfungs- und Nachweispflichten Quelle
- Deutscher Bundestag, heute im bundestag, Regierung: Mikrokreditfonds läuft aus, 13.03.2026, Antwort der Bundesregierung BT-Drs. 21/4609 auf die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/4195 Quelle
- Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg, Antrag Mikromezzaninfonds Deutschland, Stand 03/2025, Liste der Unterlagen und Abfrage des Vorhabensbeginns, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- Europäischer Sozialfonds für Deutschland, Mikrokreditfonds Deutschland (REACT-EU), Absicherung der von einer Bank auf Empfehlung eines akkreditierten Mikrofinanzinstituts vergebenen Mikrokredite, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
Alle Angaben mit Stand 20.09.2026. Diese Seite erklärt Begriffe und Mechanik, sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall.