Die drei Liquiditätsgrade setzen jeweils einen Ausschnitt des Umlaufvermögens ins Verhältnis zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten. Zähler und Nenner sind Bilanzposten nach § 266 Absatz 2 und 3 HGB; die Fristigkeit selbst steht nicht in der Gliederung, sondern erst im Vermerk nach § 268 Absatz 4 und 5 HGB. Es sind Stichtagsgrößen. Verbindliche Zielwerte einer Institution sind nicht bekannt.
Was die drei Grade messen
Jeder Liquiditätsgrad teilt einen Ausschnitt des Umlaufvermögens durch die kurzfristigen Verbindlichkeiten. Von Grad zu Grad kommt eine Position hinzu, die langsamer zu Geld wird. Zähler und Nenner sind Bilanzposten des § 266 Absatz 2 und 3 HGB.
| Grad | Zähler, Posten der Aktivseite | Nenner |
|---|---|---|
| 1. Grades, Cash Ratio | B. IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | Verbindlichkeiten C. 1. bis C. 8. mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
| 2. Grades, Quick Ratio | zusätzlich B. III. Wertpapiere und B. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, soweit die Restlaufzeit ein Jahr nicht übersteigt | dieselbe Größe |
| 3. Grades, Current Ratio | gesamtes Umlaufvermögen B. I. bis B. IV., also zusätzlich die Vorräte | dieselbe Größe |
Schon der erste Grad ist nicht eindeutig abgegrenzt. Die Bundesbank zählt die Wertpapiere des Umlaufvermögens, Posten B. III., zu den liquiden Mitteln. Die Tabelle oben ordnet sie erst dem zweiten Grad zu.
Wo die Fristigkeit im Abschluss steht
Die Passivseite des § 266 Absatz 3 HGB führt unter C. acht Verbindlichkeitsposten, von Anleihen bis zu den sonstigen Verbindlichkeiten. Getrennt sind sie nach Art, nicht nach Fristigkeit; der Nenner aller drei Grade steht in keiner Bilanzzeile. Er ergibt sich erst aus § 268 Absatz 5 Satz 1 HGB: Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und der Betrag mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind bei jedem gesondert ausgewiesenen Posten zu vermerken. Spiegelbildlich verlangt § 268 Absatz 4 Satz 1 HGB den Vermerk der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr; der kurzfristige Teil des Zählers ist die Differenz.
Der Vermerk bleibt auch bei kleinen Kapitalgesellschaften bestehen. Sie stellen nach § 266 Absatz 1 Satz 3 HGB nur eine verkürzte Bilanz mit den Buchstaben- und römischen Posten auf, und § 274a Nummer 1 und 2 HGB befreit sie von den Erläuterungen des § 268 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 5 Satz 3 HGB, nicht vom Vermerk. Auch § 285 Nummer 1 Buchstabe a HGB, Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren, bleibt, denn § 288 Absatz 1 HGB nimmt Nummer 1 nicht aus. Anders bei Kleinstkapitalgesellschaften: Sie zeigen nach § 266 Absatz 1 Satz 4 HGB nur die Buchstabenposten und dürfen nach § 264 Absatz 1 Satz 5 HGB auf den Anhang verzichten. Aus einem solchen Abschluss wird die Fristigkeit geschätzt, nicht abgelesen.
Eine zweite Lücke trifft jede Größenklasse: Für die Rückstellungen nach § 266 Absatz 3 Buchstabe B HGB kennt das Gesetz keinen Restlaufzeitenvermerk, § 268 Absatz 5 HGB erfasst nur die Verbindlichkeiten. Ob kurzfristige Rückstellungen, etwa für Boni oder ausstehende Eingangsrechnungen, in den Nenner gehören, ist deshalb eine Festlegung des Rechnenden. Sie ist offenzulegen und über die Jahre durchzuhalten.
Rechenbeispiel, Schritt für Schritt
| B. I. Vorräte | 510.000 € |
| B. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 455.000 € |
| davon nach § 268 Abs. 4 mit Restlaufzeit über einem Jahr | 25.000 € |
| B. III. Wertpapiere | 40.000 € |
| B. IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 85.000 € |
| Verbindlichkeiten C. 1. bis C. 8., Bilanzausweis | 1.180.000 € |
| davon nach § 268 Abs. 5 mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 620.000 € |
Der Nenner ist in allen drei Rechnungen derselbe: 620.000 Euro, nicht die 1.180.000 Euro der Bilanzzeile. Die Zähler bauen aufeinander auf, jede Zwischensumme hat einen eigenen Namen.
| Zähler 1. Grad, liquide Mittel, Posten B. IV. | 85.000 € |
| Liquidität 1. Grades, 85.000 geteilt durch 620.000 | 13,7 Prozent |
| zuzüglich B. III. Wertpapiere | 40.000 € |
| zuzüglich kurzfristiger Forderungen, 455.000 minus 25.000 | 430.000 € |
| Zähler 2. Grad, monetäres Umlaufvermögen | 555.000 € |
| Liquidität 2. Grades, 555.000 geteilt durch 620.000 | 89,5 Prozent |
| zuzüglich B. I. Vorräte | 510.000 € |
| Zähler 3. Grad, Umlaufvermögen B. I. bis B. IV. | 1.090.000 € |
| Liquidität 3. Grades, 1.090.000 geteilt durch 620.000 | 175,8 Prozent |
Zwei Stellen sind auslegungsbedürftig. Der Zähler des dritten Grades enthält das vollständige Umlaufvermögen, also auch die Forderung mit einer Restlaufzeit über einem Jahr; wer streng nur kurzfristiges Vermögen ansetzt, rechnet 1.065.000 geteilt durch 620.000 und kommt auf 171,8 Prozent. Die Zuordnung der Wertpapiere verschiebt den ersten Grad noch deutlicher: mit den 40.000 Euro im Zähler sind es 125.000 geteilt durch 620.000, also 20,2 statt 13,7 Prozent.
Richtwerte, belegt und unbelegt
Verbreitet ist der Satz, die Liquidität 2. Grades solle bei etwa 100 Prozent und die Liquidität 3. Grades bei 150 bis 200 Prozent liegen. Eine Veröffentlichung einer Institution, die diese Werte trägt, war nicht zu finden. Sie werden hier deshalb nicht als Zielwerte genannt. Belegbar ist allein die Mechanik: Ein zweiter Grad unter 100 Prozent heißt, dass Zahlungsmittel, Wertpapiere und kurzfristige Forderungen zusammen die kurzfristigen Verbindlichkeiten nicht decken; die Differenz muss aus dem Vorratsabverkauf, aus laufenden Einzahlungen oder aus einer Kreditlinie kommen. Ein dritter Grad über 100 Prozent heißt, dass ein Teil des Umlaufvermögens langfristig finanziert ist. Als empirische Vergleichsgröße taugt die Jahresabschlussstatistik der Deutschen Bundesbank. Sie weist nach Wirtschaftszweigen liquide Mittel und kurzfristige Forderungen in Prozent der kurzfristigen Verbindlichkeiten aus. Ihre Verhältniszahlen sind nicht hochgerechnet. In der vorläufigen Ausgabe vom Mai 2026, Tabelle 1, sind es für alle Wirtschaftszweige 98,2 Prozent im Jahr 2024. Einschließlich Vorräten sind es 137,9 Prozent. Die Bundesbank grenzt die Posten nach eigenen Definitionen ab. Ihre Werte sind deshalb nur Größenordnungen für den eigenen zweiten und dritten Grad.
Stichtag und Bilanzpolitik
Alle drei Grade sind Stichtagswerte. Ob die kurzfristigen Verbindlichkeiten in zwei Wochen oder in elf Monaten fällig werden, zeigen sie nicht, und über den Zahlungsverlauf dazwischen sagen sie nichts. Dort können Deckungslücken entstehen.
Hinzu kommt, dass der Wert steuerbar ist. Wird kurz vor dem Stichtag eine Lieferantenverbindlichkeit von 50.000 Euro aus vorhandenen Mitteln bezahlt, sinken Zähler und Nenner um denselben Betrag. Der erste Grad fällt von 13,7 auf 6,1 Prozent (35.000 geteilt durch 570.000), der zweite von 89,5 auf 88,6 Prozent (505.000 geteilt durch 570.000), der dritte steigt von 175,8 auf 182,5 Prozent (1.040.000 geteilt durch 570.000). Dieselbe Zahlung verbessert die eine und verschlechtert die andere Kennzahl, ohne dass sich an der Zahlungsfähigkeit etwas ändert.
Verhältnis zu Working Capital und Cashflow
Der dritte Grad und das Working Capital arbeiten mit denselben beiden Größen, einmal als Differenz und einmal als Quotient: Working Capital ist Umlaufvermögen minus kurzfristige Verbindlichkeiten, im Beispiel 1.090.000 minus 620.000, also 470.000 Euro. Ein dritter Grad über 100 Prozent und ein positives Working Capital sind dieselbe Aussage. Der Unterschied zeigt sich an der Stichtagszahlung von oben: Das Working Capital bleibt bei 470.000 Euro (1.040.000 minus 570.000), während der dritte Grad um rund sieben Prozentpunkte springt. Die absolute Größe ist gegen diese Bilanzpolitik unempfindlich, die Quote nicht.
Zum Cashflow ist die Abgrenzung schärfer: Die Liquiditätsgrade sind Bestandsgrößen eines Tages, der Cashflow ist eine Stromgröße einer Periode. Ein Unternehmen mit hohem drittem Grad und negativem operativem Cashflow baut Vorräte und Forderungen auf und verbraucht dabei Geld; die Kennzahl steigt, die Lage verschlechtert sich. Arbeitsinstrument der Steuerung ist deshalb die rollierende Dreizehn-Wochen-Planung, wie sie der Beitrag zur Liquiditätssicherung beschreibt.
Was die Kontoführung zusätzlich zeigt
Der Stichtag verbirgt den Zeitverlauf. Diesen zeigt die Kontoführung: Ausschöpfung des Kontokorrentrahmens über das Jahr, Überziehungen, Lastschriftrückgaben mangels Deckung und die Frage, ob der Rahmen zurückgeführt wird. Ein Kontokorrent ohne Rückführung wirkt wirtschaftlich wie ein Darlehen zum Kontokorrentzins. Die Umschuldung in ein Investitionsdarlehen verschiebt den Betrag im Nenner zu den langfristigen Verbindlichkeiten und hebt alle drei Grade.
Wirkt auf den Zähler
- Forderungslaufzeit verkürzen, Skonto anbieten
- Factoring für Teile des Forderungsbestands
- Vorräte abbauen, wirkt nur auf den ersten und zweiten Grad
- Nicht betriebsnotwendige Aktiva verkaufen
Wirkt auf den Nenner
- Zahlungsziele bei Lieferanten verhandeln
- Kurzfristige in langfristige Finanzierung umschulden
- Kontokorrentinanspruchnahme in ein Darlehen überführen
- Kundenanzahlungen, erhöhen aber Posten C. 3.
Zwei davon sind bloße Verschiebungen. Der Vorratsabbau lässt den dritten Grad unberührt, solange der Erlös dem Buchwert entspricht, denn das Umlaufvermögen ändert sich dabei nicht. Kundenanzahlungen erhöhen die Zahlungsmittel und zugleich Posten C. 3. der Passivseite; den ersten Grad verbessern sie nur, solange er unter 100 Prozent liegt.
Ordnen Sie zuerst die Fristigkeit, dann die Kennzahl: Der Nenner steht nicht in der Bilanzgliederung, sondern im Vermerk nach § 268 Absatz 5 HGB, und ohne saubere Restlaufzeitenaufteilung rechnen Bank und Unternehmen mit verschiedenen Zahlen. Optimieren Sie das Forderungsmanagement und vermeiden Sie unnötige Kontoüberziehungen; beides verbessert die Liquiditätskennzahlen ohne Kapitalzuführung. Halten Sie die Abgrenzung von Wertpapieren und kurzfristigen Rückstellungen über die Jahre gleich und legen Sie sie im Kommentar offen, sonst entwertet die erste Rückfrage die Zeitreihe. Berichten Sie nie den dritten Grad allein, sondern alle drei nebeneinander und daneben die rollierende Dreizehn-Wochen-Planung. Peak Advisors ordnet Fristigkeiten, Kennzahlen und Liquiditätsplanung für Ihre Bankunterlage. Wir arbeiten ab einem Finanzierungsvolumen von 250.000 Euro, bei Bauträgerfinanzierungen ab 1.000.000 Euro und bei Projektfinanzierungen ab 5.000.000 Euro.
Häufige Fragen
Wie berechnet man die drei Liquiditätsgrade?
Erster Grad: Kassenbestand und Bankguthaben, Posten B. IV. des § 266 Absatz 2 HGB, geteilt durch die kurzfristigen Verbindlichkeiten. Zweiter Grad: zusätzlich Wertpapiere und kurzfristige Forderungen im Zähler. Dritter Grad: das gesamte Umlaufvermögen B. I. bis B. IV. Jeweils mal 100.
Welche Werte gelten als ausreichend?
Verbindliche Zielwerte einer Institution sind nicht bekannt. Die verbreiteten Angaben von 100 Prozent für den zweiten und 150 bis 200 Prozent für den dritten Grad sind durch keine Veröffentlichung von Bundesbank, KfW oder Aufsicht belegt. Aussagekräftig ist der Vergleich mit dem eigenen Vorjahr und mit der Branche.
Woher stammen die kurzfristigen Verbindlichkeiten im Nenner?
Nicht aus der Bilanzgliederung. § 266 Absatz 3 HGB trennt die Verbindlichkeiten nach Art, nicht nach Fristigkeit. Der Betrag mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr ist nach § 268 Absatz 5 Satz 1 HGB bei jedem Posten zu vermerken; erst dieser Vermerk liefert den Nenner.
Warum sind Liquiditätsgrade nur begrenzt aussagekräftig?
Weil sie Stichtagswerte sind. Sie zeigen weder die Fälligkeitsstruktur innerhalb des Jahres noch den Zahlungsverlauf, und sie lassen sich durch eine Zahlung kurz vor dem Stichtag verschieben.
Wie hängen dritter Liquiditätsgrad und Working Capital zusammen?
Es ist dieselbe Differenz, einmal als Betrag und einmal als Quotient. Working Capital ist Umlaufvermögen minus kurzfristige Verbindlichkeiten, der dritte Grad deren Verhältnis. Ein Wert über 100 Prozent entspricht einem positiven Working Capital. Der absolute Betrag reagiert nicht auf Stichtagszahlungen, die Quote schon.
Wie verbessert man die Liquiditätsgrade dauerhaft?
Über den Zähler durch kürzere Forderungslaufzeiten, Factoring und Vorratsabbau, über den Nenner durch längere Zahlungsziele und die Umschuldung kurzfristiger in langfristige Finanzierung. Dauerhaft wirkt nur die Umschuldung; Stichtagsmaßnahmen verschieben den Wert, ohne die Zahlungsfähigkeit zu ändern.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz, § 266 HGB, Gliederung der Bilanz, Absatz 1 Satz 3 und 4 sowie Absatz 2 Buchstabe B und Absatz 3 Buchstabe C, Fassung des BilRUG vom 17.07.2015, in Kraft seit 23.07.2015, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 268 HGB, Absatz 4 Satz 1 (Forderungen mit Restlaufzeit von mehr als einem Jahr) und Absatz 5 Satz 1 (Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr), Fassung des BilRUG vom 17.07.2015, in Kraft seit 23.07.2015, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 274a HGB, größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften, Nummern 1 und 2 zu § 268 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 5 Satz 3, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 264 Absatz 1 Satz 5 HGB, Verzicht der Kleinstkapitalgesellschaften auf den Anhang, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 285 Nummer 1 HGB, Anhangangabe zum Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 288 Absatz 1 HGB, größenabhängige Erleichterungen bei den Anhangangaben; § 285 Nummer 1 ist nicht ausgenommen, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Deutsche Bundesbank, Jahresabschlussstatistik (Verhältniszahlen, vorläufig, nicht hochgerechnet), Unternehmen nach Wirtschaftszweigen, Tabelle 1 Alle Wirtschaftszweige, liquide Mittel und kurzfristige Forderungen in % der kurzfristigen Verbindlichkeiten, Berichtsjahre 2023 und 2024, Ausgabe Mai 2026, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- Deutsche Bundesbank, Jahresabschlussstatistik (Verhältniszahlen), Methodische Erläuterungen, Ausgabe Mai 2026, Definitionen liquide Mittel, kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten, Verhältniszahlen nicht hochgerechnet, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
Alle Angaben mit Stand 20.09.2026. Diese Seite erklärt Begriffe und Mechanik, sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall.