Der Cashflow misst den tatsächlichen Zu- und Abfluss von Zahlungsmitteln. Er unterscheidet sich vom Gewinn, weil er nicht zahlungswirksame Positionen wie Abschreibungen und Rückstellungsveränderungen herausrechnet. Die EBA-Leitlinien nennen ihn die primäre Rückzahlungsquelle eines Kredits. Die förmliche Rechnung heißt Kapitalflussrechnung und ist im Handelsrecht nur für Konzernabschlüsse und kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften vorgeschrieben.
Was der Cashflow misst und warum er vom Gewinn abweicht
Der Cashflow ist die Differenz aus Einzahlungen und Auszahlungen einer Periode. Der Gewinn ist die Differenz aus Erträgen und Aufwendungen. Beide Größen fallen auseinander, weil Ertrag und Einzahlung nicht zum selben Zeitpunkt anfallen und weil nicht jeder Aufwand Geld kostet.
Ein Unternehmen kann Gewinn ausweisen und zahlungsunfähig sein. Ein typischer Fall: Das Geschäft wächst, die Umsätze steigen, aber das Geld steckt in Vorräten und offenen Forderungen. Der Gewinn ist da, das Geld nicht. Wie viel Kapital dort gebunden ist, zeigt das Working Capital.
Umgekehrt kann ein Unternehmen Verlust ausweisen und liquide sein, wenn der Verlust aus hohen Abschreibungen stammt. Abschreibungen mindern das Ergebnis, ohne dass Geld abfließt. In der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren stehen sie unter Nummer 7 der Gliederung des § 275 Absatz 2 HGB. Sie sind die Position, die bei jeder indirekten Cashflow-Rechnung als Erstes wieder hinzugerechnet wird.
Wer eine Kapitalflussrechnung aufstellen muss
Die förmliche Cashflow-Rechnung heißt im Handelsrecht Kapitalflussrechnung. Pflicht ist sie in zwei Fällen. Nach § 297 Absatz 1 HGB ist sie Bestandteil jedes Konzernabschlusses, neben Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzernanhang und Eigenkapitalspiegel. Nach § 264 Absatz 1 Satz 2 HGB müssen kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften, die keinen Konzernabschluss aufstellen, ihren Jahresabschluss um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel erweitern.
Wie die Rechnung aufzubauen ist, regelt der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 21. Der Standard wurde am 04.02.2014 verabschiedet, am 08.04.2014 im Bundesanzeiger bekannt gemacht und gilt für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen. Er gilt für Mutterunternehmen, die einen Konzernabschluss aufstellen (Textziffer 3). Unternehmen, die nach § 264 Absatz 1 Satz 2 HGB aufstellen, wird seine Beachtung in Textziffer 6 ausdrücklich nur empfohlen.
Für das mittelständische Unternehmen folgt daraus ein Punkt, der oft übersehen wird: Eine gesetzliche Pflicht zur Kapitalflussrechnung besteht nicht. Die Bank braucht trotzdem Angaben zu Einkommen und Cashflow. Das verlangen die EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe an Unternehmen (Rz. 86). Wer sie freiwillig aufstellt, hält sich sinnvollerweise an DRS 21, weil Prüfer und Kreditanalyst diese Gliederung kennen.
Die drei Cashflow-Arten
| Art | Enthält | Was ein negativer Wert bedeutet |
|---|---|---|
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | Zahlungsströme aus dem laufenden Geschäft, einschließlich der Ertragsteuerzahlungen | Warnsignal, das Geschäft verzehrt Liquidität |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | Auszahlungen für Anlagen, Einzahlungen aus Verkäufen | Das Unternehmen investiert |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | Kreditaufnahme und Tilgung, gezahlte Zinsen, Einlagen, Entnahmen und Ausschüttungen | Das Unternehmen tilgt, zahlt Zinsen oder schüttet aus |
Aussagekräftig ist die Kombination: positiver Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit bei negativem Investitions- und Finanzierungs-Cashflow. Das Unternehmen erwirtschaftet Geld, investiert daraus und tilgt daraus. Ein negativer operativer Cashflow, der durch Kreditaufnahme gedeckt wird, ist ein Warnsignal.
Direkte und indirekte Methode
Die direkte Methode stellt Einzahlungen und Auszahlungen unmittelbar gegenüber. Sie ist anschaulich, setzt aber eine Buchhaltung voraus, die Zahlungsströme entsprechend erfasst. Die indirekte Methode geht vom Periodenergebnis aus und rechnet zurück. DRS 21 lässt für den operativen Bereich beide Darstellungen zu (Textziffer 24). Die Mindestgliederung der indirekten Ermittlung steht in Textziffer 40. Die Formel zeigt ihre wichtigsten Zeilen.
+ Abschreibungen − Zuschreibungen
+ Zunahme − Abnahme der Rückstellungen
− Zunahme + Abnahme der Vorräte, Forderungen und sonstigen Aktiva
+ Zunahme − Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
+ Zinsaufwendungen − Zinserträge
+ Ertragsteueraufwand
− Ertragsteuerzahlungen
= Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Zwei Zeilen werden leicht übersehen. Nach DRS 21 Textziffer 18 sind Ertragsteuerzahlungen in der Regel der laufenden Geschäftstätigkeit zuzuordnen. Der Jahresüberschuss enthält aber den Steueraufwand, nicht die Steuerzahlung. Deshalb wird der Aufwand zuerst hinzugerechnet und die Zahlung danach abgezogen. Gezahlte Zinsen gehören nach Textziffer 48 zur Finanzierungstätigkeit. Deshalb wird der Zinsaufwand ebenfalls hinzugerechnet. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ist also eine Größe nach Steuern und vor Zinsen.
Rechenbeispiel und der Weg zum Kapitaldienst
| Jahresüberschuss | 168.000 € |
| Abschreibungen | 142.000 € |
| Zunahme der Rückstellungen | 18.000 € |
| Zunahme der Vorräte | minus 96.000 € |
| Zunahme der Forderungen | minus 74.000 € |
| Zunahme der Lieferantenverbindlichkeiten | 41.000 € |
| Zinsaufwand | 38.000 € |
| Ertragsteueraufwand | 52.000 € |
| Cashflow vor Zinsen und Ertragsteuerzahlungen | 289.000 € |
| abzüglich Ertragsteuerzahlungen | minus 52.000 € |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 237.000 € |
| abzüglich Ersatzinvestitionen | minus 60.000 € |
| Kapitaldienstgrenze | 177.000 € |
Für Zins und Tilgung stehen 177.000 € zur Verfügung. Ohne das Wachstum wären es 170.000 € mehr. So viel ist zusätzlich in Vorräten und Forderungen gebunden. Der Steueraufwand entspricht hier der Steuerzahlung.
Der Cashflow ist nicht der Betrag, der für Zins und Tilgung zur Verfügung steht. Für die Kapitaldienstgrenze ziehen Sie vom Cashflow vor Zinsen die Steuern vom Einkommen und Ertrag, die Entnahmen und die Ersatzinvestitionen ab. Einlagen rechnen Sie hinzu. Ziehen Sie davon die laufenden Zins- und Tilgungszahlungen ab, bleibt der noch freie Spielraum.
Zwei Abzüge verdienen besondere Aufmerksamkeit. Der erste sind die Privatentnahmen. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die Einkommensteuer nicht vom Unternehmen geschuldet, sondern vom Inhaber; sie verlässt das Unternehmen als Entnahme und steht für den Kapitaldienst nicht mehr zur Verfügung. Das Rechenbeispiel oben zeigt eine Kapitalgesellschaft, bei der die Ertragsteuern auf Unternehmensebene anfallen.
Der zweite Abzug sind die Ersatzinvestitionen. Ein Unternehmen, das seine Maschinen nicht ersetzt, weist einen hohen Cashflow aus und lebt von der Substanz. Eine Vorschrift zur Höhe dieses Abzugs gibt es nicht. Beziffern Sie ihn aus Ihrem Investitionsplan. Erst der verbleibende Betrag geht in die Kapitaldienstdeckung ein.
Was den Cashflow verbessert
Wirkt schnell
- Forderungslaufzeit verkürzen, Mahnwesen straffen
- Vorräte abbauen, Ladenhüter bereinigen
- Anzahlungen von Kunden vereinbaren
- Zahlungsziele bei Lieferanten verhandeln
- Factoring für Teile des Forderungsbestands
Wirkt strukturell
- Marge verbessern statt Menge steigern
- Investitionen zeitlich strecken
- Leasing statt Kauf bei kurzer Nutzungsdauer
- Entnahmen an das Ergebnis koppeln
- Wachstum an die Finanzierungskraft anpassen
Der letzte Punkt ist der unbequemste und der wichtigste. Wachstum kann Liquidität verzehren, bevor es sie erzeugt. Wer schneller wächst, als die Finanzierung trägt, hat ein Cashflow-Problem, kein Ertragsproblem.
Größenordnung, Grenzen der Belege und Bankunterlage
Die Deutsche Bundesbank kann den Cashflow in ihrer Jahresabschlussstatistik aus Datengründen nicht vollständig errechnen. Sie veröffentlicht deshalb die Verhältniszahl Jahresergebnis und Abschreibungen in Prozent des Umsatzes. Die Bundesbank nennt sie einen Näherungswert für den Cashflow. Veränderungen bei Vorräten, Forderungen und Verbindlichkeiten sind darin nicht enthalten.
| Reihe und Jahr | Anteil am Umsatz |
|---|---|
| nicht hochgerechnet, 2022 | 4,7 % |
| nicht hochgerechnet, 2023 | 6,2 % |
| nicht hochgerechnet, vorläufig, 2023 | 6,3 % |
| nicht hochgerechnet, vorläufig, 2024 | 5,5 % |
Jede Reihe umfasst nur Unternehmen, deren Abschlüsse für beide Berichtsjahre vorliegen. Die Reihen sind deshalb nicht unmittelbar verkettbar. Für die Unternehmen insgesamt liegt der Wert im mittleren einstelligen Prozentbereich des Umsatzes. Nach Branchen weicht er ab. Eine Zielgröße für den Cashflow nennt die Bundesbank nicht. Maßgeblich ist am Ende nicht die Quote, sondern die Frage, ob der Betrag den Kapitaldienst deckt und die Liquidität über die gesamte Laufzeit trägt.
- Cashflow-Rechnung über drei Jahre, indirekt abgeleitet
- Trennung der drei Bereiche nach DRS 21
- Ausweis der Ersatzinvestitionen getrennt von Erweiterungsinvestitionen
- Überleitung vom Cashflow zur Kapitaldienstgrenze mit den Abzügen für Steuern, Entnahmen und Ersatzinvestitionen
- Erklärung für Veränderungen bei Vorräten und Forderungen
- Planung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit über die Kreditlaufzeit
Legen Sie der Bank nicht nur den Cashflow vor, sondern die vollständige Überleitung: vom Jahresüberschuss über den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit bis zur Kapitaldienstgrenze, mit den Abzügen für Ertragsteuern, Entnahmen und Ersatzinvestitionen offen ausgewiesen. Beziffern und begründen Sie die Ersatzinvestitionen selbst. Erklären Sie auf derselben Seite jede größere Veränderung bei Vorräten und Forderungen, sonst wird sie als Wachstumsrisiko gelesen. Peak Advisors berechnet die Kapitaldienstfähigkeit vor der Bankansprache, damit Sie wissen, welches Volumen die Zahlen tragen. Wir beraten ab 250.000 € Vorhabensvolumen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Gewinn und Cashflow?
Der Gewinn folgt der Buchhaltung, der Cashflow den Zahlungsströmen. Abschreibungen mindern den Gewinn, ohne dass Geld abfließt; sie stehen im Gesamtkostenverfahren unter Nummer 7 der Gliederung des § 275 Absatz 2 HGB. Umgekehrt binden Vorräte und Forderungen Geld, ohne den Gewinn zu mindern.
Wie berechnet man den operativen Cashflow?
Indirekt aus dem Jahresüberschuss: zuzüglich Abschreibungen und Zunahme der Rückstellungen, abzüglich der Zunahme von Vorräten und Forderungen, zuzüglich der Zunahme von Lieferantenverbindlichkeiten. Hinzu kommen Zinsaufwand und Ertragsteueraufwand, abgezogen werden die Ertragsteuerzahlungen. So sieht es die Mindestgliederung in DRS 21 Textziffer 40 vor. Ertragsteuerzahlungen gehören nach Textziffer 18 in der Regel zur laufenden Geschäftstätigkeit, gezahlte Zinsen nach Textziffer 48 zur Finanzierungstätigkeit.
Welche Cashflow-Arten gibt es?
Den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit, den aus Investitionstätigkeit und den aus Finanzierungstätigkeit. Diese Dreiteilung schreibt DRS 21 in Textziffer 15 vor. Aussagekräftig ist die Kombination der drei Werte, nicht der einzelne Wert.
Wer muss eine Kapitalflussrechnung aufstellen?
Nach § 297 Absatz 1 HGB ist sie Bestandteil jedes Konzernabschlusses. Nach § 264 Absatz 1 Satz 2 HGB müssen kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften ohne Konzernabschluss ihren Jahresabschluss um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel erweitern. Für alle anderen Unternehmen besteht keine Pflicht. Angaben zu Einkommen und Cashflow braucht die Bank nach den EBA-Leitlinien trotzdem.
Welcher Betrag steht für Zins und Tilgung zur Verfügung?
Der Cashflow vor Zinsen abzüglich der Steuern vom Einkommen und Ertrag, der Entnahmen und der Ersatzinvestitionen. Einlagen kommen hinzu. Erst dieser Betrag geht in die Kapitaldienstdeckung ein.
Warum belastet Wachstum den Cashflow?
Weil Vorräte und Forderungen mitwachsen und Geld binden, bevor die zusätzlichen Umsätze zu Zahlungseingängen werden. Ein wachsendes Unternehmen kann profitabel und gleichzeitig knapp bei Kasse sein. Im Rechenbeispiel dieses Artikels binden Vorräte und Forderungen 170.000 € und senken den Cashflow entsprechend.
Quellen
- Bundesamt für Justiz, § 275 HGB, Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung, Fassung vom 23.07.2015, Stand 07.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 264 HGB, Pflicht zur Aufstellung, Absatz 1 Satz 2, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel bei kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften, Fassung vom 22.06.2023, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesamt für Justiz, § 297 HGB, Kapitalflussrechnung als Bestandteil des Konzernabschlusses, Fassung vom 19.08.2020, Stand 07.09.2026 Quelle
- DRSC, Projekt Kapitalflussrechnung DRS 21, Verabschiedung 04.02.2014, Bekanntmachung im Bundesanzeiger 08.04.2014, Stand 07.09.2026 Quelle
- DRSC, Deutscher Rechnungslegungs Standard Nr. 21 Kapitalflussrechnung, Textziffern 2, 3, 6, 15, 18, 24, 40 und 48, Stand 19.02.2014, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- Deutsche Bundesbank, Jahresabschlussstatistik (Verhältniszahlen), Unternehmen nach Wirtschaftszweigen, vergleichbarer Kreis 2022/2023, Jahresergebnis und Abschreibungen in % des Umsatzes, Stand Mai 2026, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- Deutsche Bundesbank, Jahresabschlussstatistik (Verhältniszahlen, vorläufig), Unternehmen nach Wirtschaftszweigen, vergleichbarer Kreis 2023/2024, Stand Mai 2026, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- Deutsche Bundesbank, Jahresabschlussstatistik (Verhältniszahlen), Methodische Erläuterungen: nicht hochgerechnet, vergleichbarer Kreis, Jahresergebnis und Abschreibungen als Näherungswert für den Cashflow, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- Deutsche Bundesbank, Jahresabschlussstatistik (Verhältniszahlen, vorläufig), Methodische Erläuterungen: vorläufige, nicht hochgerechnete Verhältniszahlen, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- Europäische Bankenaufsichtsbehörde, Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung, EBA/GL/2020/06 vom 29.05.2020, deutsche Fassung, Randziffern 86 und 119, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
Alle Angaben mit Stand 20.09.2026. Diese Seite erklärt Begriffe und Mechanik, sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall.