Die Anlagendeckung prüft, ob langfristig gebundenes Vermögen auch langfristig finanziert ist. Anlagendeckung I setzt das Eigenkapital ins Verhältnis zum Anlagevermögen, Anlagendeckung II zusätzlich das langfristige Fremdkapital. Liegt der zweite Wert unter 100 Prozent, finanziert kurzfristiges Kapital langfristiges Vermögen. Das ist eine Fristeninkongruenz.
Formeln
Anlagendeckung II = (Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) ÷ Anlagevermögen × 100
Gelegentlich begegnet ein dritter Grad, der zusätzlich die langfristig gebundenen Teile des Umlaufvermögens einbezieht, etwa den eisernen Bestand an Vorräten. Die Abgrenzung dieses Bestands ist eine Ermessensfrage.
Keiner der drei Grade ist gesetzlich definiert. Wer Werte vergleicht, klärt deshalb zuerst, wie der andere gerechnet hat.
Woher die Werte kommen
Das Anlagevermögen steht als Posten A der Aktivseite in der Bilanz, gegliedert in immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen (§ 266 Absatz 2 HGB). Diese Größe ist eindeutig ablesbar.
Beim Zähler der zweiten Formel hört die Eindeutigkeit auf. Langfristiges Fremdkapital ist kein Begriff des HGB. Die Bilanz gliedert die Verbindlichkeiten unter Posten C der Passivseite nach Art, nicht nach Fristigkeit. Die Fristigkeit ergibt sich erst aus zwei Vermerken.
- § 268 Absatz 5 HGB: Bei jedem gesondert ausgewiesenen Verbindlichkeitsposten sind der Betrag mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und der Betrag mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr zu vermerken.
- § 285 Nummer 1 HGB: Im Anhang sind der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sowie der Gesamtbetrag der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherten Verbindlichkeiten unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten anzugeben.
Ohne diese Vermerke wird die Fristigkeit geschätzt. Offen bleibt zusätzlich, wie Rückstellungen und passive latente Steuern einzuordnen sind. Legen Sie die Zuordnung offen, wenn Sie den Wert weitergeben.
Die goldene Bilanzregel
Dahinter steht ein einfacher Grundsatz: Die Bindungsdauer des Vermögens und die Überlassungsdauer des Kapitals sollen zusammenpassen. Eine Maschine, die zehn Jahre genutzt wird, soll nicht mit einem Kontokorrentkredit finanziert sein, der täglich fällig ist.
Der Grund ist kein bilanzästhetischer. Wird langfristiges Vermögen kurzfristig finanziert, entsteht ein Anschlussrisiko: Das Unternehmen ist darauf angewiesen, dass die Bank den Rahmen verlängert. Fällt diese Verlängerung aus, muss eine Maschine verkauft werden, um eine Kreditlinie zurückzuführen.
Rechenbeispiel
| Anlagevermögen | 1.450.000 € |
| Eigenkapital | 580.000 € |
| Langfristiges Fremdkapital, Restlaufzeit über ein Jahr | 690.000 € |
| Anlagendeckung I | 40,0 Prozent |
| Anlagendeckung II | 87,6 Prozent |
| Fehlbetrag zur Vollfinanzierung | 180.000 € |
180.000 € des Anlagevermögens sind nicht langfristig finanziert, etwa über den Kontokorrent. Die Umschuldung dieses Betrags in ein Investitionsdarlehen mit passender Laufzeit stellt die Fristenkongruenz her. Ob sie zugleich die Zinskosten senkt, entscheidet sich an den Konditionen des Einzelfalls: Der Kontokorrent ist eine jederzeit abrufbare Linie. Das Investitionsdarlehen wird planmäßig getilgt.
Fristeninkongruenz erkennen
Kongruenz bedeutet Übereinstimmung und beschreibt den erwünschten Zustand. Inkongruenz ist die Abweichung und damit das Risiko.
Anzeichen für Inkongruenz
- Anlagendeckung II dauerhaft unter 100 Prozent
- Kontokorrent, der nie zurückgeführt wird
- Investitionen aus laufender Liquidität statt aus Darlehen
- Darlehenslaufzeiten kürzer als die Nutzungsdauer
- Wachsendes Anlagevermögen bei gleichbleibender Langfristfinanzierung
Wege zur Behebung
- Umschuldung des Kontokorrents in ein Investitionsdarlehen
- Laufzeit an die Nutzungsdauer anpassen
- Sale-and-lease-back für gebundenes Anlagevermögen
- Eigenkapital stärken oder Rangrücktritt erklären
- Nicht betriebsnotwendige Anlagen veräußern
Was der Anlagenspiegel dazu zeigt
Der Anlagenspiegel steht seit dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 17.07.2015 in § 284 Absatz 3 HGB. Ältere Darstellungen zitieren noch § 268 Absatz 2 HGB; diese Fundstelle ist überholt.
Darzustellen ist die Entwicklung jeder Position des Anlagevermögens, ausgehend von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten: Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Geschäftsjahrs sowie die Abschreibungen. Zu den Abschreibungen sind gesondert aufzuführen der Stand zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahrs, die im Geschäftsjahr vorgenommenen Abschreibungen und die Änderungen im Zusammenhang mit Zugängen, Abgängen und Umbuchungen. Der Restbuchwert ergibt sich als Differenz. Sind Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten einbezogen worden, ist je Posten der im Geschäftsjahr aktivierte Zinsbetrag anzugeben.
Wer ihn im Anhang zeigen muss
| Größenklasse | Merkmale | Anlagenspiegel im Anhang |
|---|---|---|
| Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB) | 450.000 € Bilanzsumme, 900.000 € Umsatzerlöse, 10 Arbeitnehmer | nein, der Anhang entfällt ganz (§ 264 Absatz 1 Satz 5 HGB) |
| Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Absatz 1 HGB) | 7.500.000 € Bilanzsumme, 15.000.000 € Umsatzerlöse, 50 Arbeitnehmer | nein, befreit nach § 288 Absatz 1 Nummer 1 HGB |
| Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Absatz 2 HGB) | 25.000.000 € Bilanzsumme, 50.000.000 € Umsatzerlöse, 250 Arbeitnehmer | ja |
| Große Kapitalgesellschaft | oberhalb der Werte der mittelgroßen | ja |
| Einzelunternehmen, Personengesellschaft ohne Kapitalgesellschaft als Vollhafter | Größenklassen gelten nicht | nein, es besteht keine Anhangpflicht |
Das ist der praktisch wichtigste Punkt. Bei einem kleinen Unternehmen fehlt der Anlagenspiegel im offengelegten Jahresabschluss regelmäßig. Die Buchführung schreibt das Anlagevermögen trotzdem fort. Wer die Aufstellung braucht, fordert sie beim Steuerberater an.
Für die Kreditanalyse liefert der Anlagenspiegel drei Erkenntnisse, die aus der Bilanz allein nicht hervorgehen.
- Investitionsverhalten: Zugänge im Verhältnis zu den Abschreibungen zeigen, ob die Substanz erhalten wird oder abschmilzt
- Alter des Anlagevermögens: Ein hoher Anteil kumulierter Abschreibungen an den Anschaffungs- und Herstellungskosten deutet auf anstehenden Ersatzbedarf
- Stille Reserven: Vollständig abgeschriebene, aber weiter genutzte Anlagen stehen nur noch mit einem Erinnerungswert in der Bilanz, wenn überhaupt, und können mehr wert sein
Der zweite Punkt ist für die Finanzierungsplanung der wichtigste. Ein Unternehmen, dessen Anlagevermögen weit überwiegend abgeschrieben ist, hat einen Investitionsbedarf, der in der Planung auftauchen muss, auch wenn noch keine Bestellung vorliegt.
Was Banken daraus schließen
Die Anlagendeckung ist keine Kennzahl, an der eine Kreditentscheidung allein hängt. Sie ist ein Hinweis auf die Struktur der Finanzierung. Bei einer dauerhaften Unterdeckung liegt eine Umschuldung in eine passende Laufzeit nahe.
Wer die Unterdeckung selbst erkennt und mit einem Umschuldungsvorschlag ins Gespräch geht, führt es. Wer darauf wartet, dass die Bank ihn darauf hinweist, erklärt sich.
Welchen Wert ein Institut erwartet, legt es selbst fest. Unstrittig ist allein die Regel, dass langfristiges Vermögen langfristig finanziert sein soll. Die Grenze, ab der eine Bank sie als verletzt ansieht, ist es nicht.
Lassen Sie sich vom Steuerberater den Anlagenspiegel und den Restlaufzeitenvermerk zu den Verbindlichkeiten als eigene Auswertung geben, bevor Sie in ein Bankgespräch gehen. Bei kleinen Kapitalgesellschaften stehen beide Angaben nicht im offengelegten Abschluss, gefragt wird trotzdem danach. Rechnen Sie die Anlagendeckung II selbst und legen Sie offen, welche Positionen Sie als langfristig zugeordnet haben; ohne diese Angabe ist der Wert nicht nachvollziehbar. Zeigt sich eine Unterdeckung, gehört ein Umschuldungsvorschlag in dieselbe Unterlage. Peak Advisors erstellt diese Aufstellung in der Beratung und ordnet nur zu, was sich aus dem Abschluss belegen lässt.
Häufige Fragen
Wie berechnet man die Anlagendeckung?
Anlagendeckung I: Eigenkapital geteilt durch Anlagevermögen, mal 100. Anlagendeckung II: Eigenkapital plus langfristiges Fremdkapital, geteilt durch Anlagevermögen, mal 100. Beide Grade sind gesetzlich nicht definiert; die Zuordnung des langfristigen Fremdkapitals muss offengelegt werden.
Was ist die goldene Bilanzregel?
Der Grundsatz, dass langfristig gebundenes Vermögen auch langfristig finanziert sein soll. Die Bindungsdauer des Vermögens und die Überlassungsdauer des Kapitals sollen zusammenpassen.
Was bedeutet eine Anlagendeckung II unter 100 Prozent?
Ein Teil des Anlagevermögens ist kurzfristig finanziert, etwa über den Kontokorrent. Es entsteht ein Anschlussrisiko: Wird der Rahmen nicht verlängert, muss Anlagevermögen veräußert werden, um ihn zurückzuführen.
Was ist Fristeninkongruenz?
Die Abweichung zwischen der Bindungsdauer des Vermögens und der Überlassungsdauer des Kapitals. Kongruenz ist der erwünschte Zustand, Inkongruenz das Risiko.
Wie behebt man eine Unterdeckung?
Durch Umschuldung des kurzfristig finanzierten Teils in ein Investitionsdarlehen mit einer Laufzeit, die zur Nutzungsdauer passt. Das stellt die Fristenkongruenz her. Ob es zugleich die Zinskosten senkt, hängt von den Konditionen des Einzelfalls ab.
Wer muss einen Anlagenspiegel aufstellen?
Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften stellen nach § 284 Absatz 3 HGB im Anhang die Entwicklung jeder Position des Anlagevermögens dar: Anschaffungs- und Herstellungskosten, Zugänge, Abgänge, Umbuchungen, Zuschreibungen und Abschreibungen. Kleine Kapitalgesellschaften sind nach § 288 Absatz 1 Nummer 1 HGB davon befreit, Kleinstkapitalgesellschaften brauchen nach § 264 Absatz 1 Satz 5 HGB gar keinen Anhang. Einzelunternehmen und Personengesellschaften ohne Kapitalgesellschaft als Vollhafter trifft die Pflicht nicht.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz, § 284 Absatz 3 HGB, Entwicklung des Anlagevermögens im Anhang, Fassung vom 23.07.2015, Stand 07.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 288 Absatz 1 Nummer 1 HGB, größenabhängige Befreiung kleiner Kapitalgesellschaften, Fassung vom 28.12.2023, Stand 07.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 264 Absatz 1 HGB, Anhang und Erleichterung für Kleinstkapitalgesellschaften, Fassung vom 22.06.2023, Stand 07.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 267 HGB, Größenklassen der Kapitalgesellschaften, Fassung vom 11.04.2024, BGBl. 2024 I Nr. 120, Stand 07.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 267a HGB, Kleinstkapitalgesellschaften, Fassung vom 11.04.2024, BGBl. 2024 I Nr. 120, Stand 07.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 266 Absatz 2 HGB, Gliederung der Bilanz, Fassung vom 23.07.2015, Stand 07.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 268 Absatz 5 HGB, Restlaufzeitenvermerk bei Verbindlichkeiten, Fassung vom 23.07.2015, Stand 07.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 285 Nummer 1 HGB, Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit über fünf Jahre und besicherte Verbindlichkeiten, Fassung vom 28.12.2023, Stand 07.09.2026 Quelle
- Deutscher Bundestag, Drucksache 20/10428 vom 21.02.2024, Beschlussempfehlung und Bericht des Verkehrsausschusses: Anhebung der Schwellen in § 267 Abs. 1 und 2 und § 267a Abs. 1 HGB, Arbeitnehmerzahlen unverändert, Abstellen auf zwei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre nach § 267 Abs. 4 HGB, S. 12, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- Bundesgesetzblatt, Zweites Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften, ausgefertigt am 11.04.2024, verkündet am 16.04.2024, BGBl. 2024 I Nr. 120, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- Deutscher Bundestag, Drucksache 18/4050, Regierungsentwurf Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz: neuer § 284 Abs. 3 HGB, Aufhebung von § 268 Abs. 2 HGB, Änderung § 268 Abs. 5 und § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB, S. 10 bis 13, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- EUR-Lex, nationale Umsetzungsmaßnahmen zur Richtlinie 2013/34/EU: Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 17.07.2015, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Juli 2014, Die Konzernabschlussstatistik als Beitrag zur erweiterten Unternehmensanalyse, S. 60, Fußnote 13: Goldene Bilanzregel, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
Alle Angaben mit Stand 20.09.2026. Diese Seite erklärt Begriffe und Mechanik, sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall.