Der statische Verschuldungsgrad setzt das Fremdkapital ins Verhältnis zum Eigenkapital. Rechnerisch ist er das Spiegelbild der Eigenkapitalquote und sagt für sich genommen nichts darüber, ob die Schulden bedienbar sind. Aussagekraft entsteht erst über die Bezugsgrößen: welche Passivposten in den Zähler wandern, wie Gesellschafterdarlehen behandelt werden und welche liquiden Mittel abgezogen werden dürfen.
Definition und Bezugsgrößen
Der Verschuldungsgrad ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, keine gesetzlich definierte Größe. Weder das Handelsgesetzbuch noch eine aufsichtsrechtliche Vorschrift legt fest, was in Zähler und Nenner gehört. Festgelegt ist allein die Bilanzgliederung, aus der beide Größen stammen. Wer eine Zahl nennt, muss deshalb die Bezugsgröße mitliefern; ohne sie ist der Wert weder prüfbar noch zwischen zwei Unternehmen vergleichbar.
Drei Varianten sind gebräuchlich und werden regelmäßig verwechselt. Der statische Verschuldungsgrad teilt das gesamte Fremdkapital durch das Eigenkapital. Die Fremdkapitalquote, auch Anspannungsgrad genannt, teilt dasselbe Fremdkapital durch die Bilanzsumme. Das Gearing oder Nettoverschuldungsgrad teilt nur die Nettofinanzschulden durch das Eigenkapital. Aus derselben Bilanz entstehen so Werte, die um mehr als hundert Prozentpunkte auseinanderliegen. Das Rechenbeispiel weiter unten führt alle drei an einem Fall vor.
Spiegelbild der Eigenkapitalquote
Der statische Verschuldungsgrad enthält dieselbe Information wie die Eigenkapitalquote, nur anders dargestellt. Beide lassen sich ineinander umrechnen, solange sie sich auf dieselbe Bilanzsumme beziehen.
| Eigenkapitalquote | Fremdkapitalanteil | Verschuldungsgrad |
|---|---|---|
| 50 Prozent | 50 Prozent | 100 Prozent |
| 40 Prozent | 60 Prozent | 150 Prozent |
| 30 Prozent | 70 Prozent | 233 Prozent |
| 25 Prozent | 75 Prozent | 300 Prozent |
| 20 Prozent | 80 Prozent | 400 Prozent |
| 10 Prozent | 90 Prozent | 900 Prozent |
Der Verlauf ist nicht linear: Von 30 auf 20 Prozent Eigenkapitalquote steigt der Verschuldungsgrad um 167 Prozentpunkte, von 20 auf 10 Prozent um 500. Für Unterlagen an Kreditgeber folgt daraus: Wer beide Kennzahlen nebeneinanderstellt, gewinnt keinen Erkenntniswert. Der entsteht erst durch die Aufgliederung des Fremdkapitals nach Art, Fristigkeit und Kapitaldienst.
Welche Passivposten zum Fremdkapital zählen
Die Passivseite kennt nach § 266 Absatz 3 HGB fünf Buchstaben. Fremdkapital im Sinne der Kennzahl ist alles außer Buchstabe A, und schon diese scheinbar einfache Zuordnung enthält drei Streitpunkte.
| Posten | Zuordnung | Anmerkung |
|---|---|---|
| A. Eigenkapital | Nenner | gezeichnetes Kapital, Kapital- und Gewinnrücklagen, Gewinn- oder Verlustvortrag, Jahresergebnis |
| B. Rückstellungen | Zähler | Pensionen, Steuern, sonstige |
| C. Verbindlichkeiten | Zähler | acht Posten, darunter Anleihen, Kreditinstitute, erhaltene Anzahlungen, Lieferungen und Leistungen |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | strittig | Periodenabgrenzung ohne eigene Zahlungsverpflichtung |
| E. Passive latente Steuern | strittig | künftige Steuerbelastung aus Bewertungsunterschieden, kein fälliger Anspruch |
Die einfachste Abgrenzung ist Bilanzsumme minus Eigenkapital. Sie kommt ohne Zusatzinformation aus und ist zugleich die gröbste. Für kleine Kapitalgesellschaften kommt hinzu, dass sie nach § 266 Absatz 1 Satz 3 HGB eine verkürzte Bilanz aufstellen dürfen, in der nur die mit Buchstaben und römischen Ziffern bezeichneten Posten erscheinen. Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten fehlt dann in der Bilanz und ist nur über den Anhang oder die Buchhaltung zu bekommen.
Zwei weitere Positionen gehören dazu, die in keinem Posten stehen. Nicht bilanzierte Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen sind nach § 285 Nummer 3a HGB als Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Anhang anzugeben, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist. Und der Vermerk nach § 268 Absatz 5 Satz 1 HGB, der bei jedem Verbindlichkeitsposten die Restlaufzeit bis zu einem Jahr ausweist, entscheidet über den Aussagewert der ganzen Kennzahl. Zwei Unternehmen mit identischem Verschuldungsgrad, das eine kurzfristig, das andere langfristig finanziert, sind zwei verschiedene Risiken.
Gesellschafterdarlehen und Rangrücktritt
Ein Gesellschafterdarlehen hat in der Gliederung des § 266 Absatz 3 HGB keinen eigenen Posten; je nach Gesellschafter steht es unter Nummer 6, Nummer 7 oder als sonstige Verbindlichkeit unter Nummer 8. Es ist Fremdkapital und erhöht den Verschuldungsgrad.
Ein Rangrücktritt ändert daran im Regelfall nichts. Nach dem Vollständigkeitsgebot des § 246 Absatz 1 HGB bleibt das Darlehen eine Verbindlichkeit und damit Fremdkapital. Ausdrücklich ausgenommen wird es nur im Überschuldungsstatus: § 19 Absatz 2 Satz 2 InsO nimmt Forderungen auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen, für die nach § 39 Absatz 2 InsO ein Nachrang hinter den Forderungen des § 39 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 InsO vereinbart wurde, von den Verbindlichkeiten aus. In einer Kreditkennzahl wirkt der Rangrücktritt nur auf zwei Wegen: Entweder rechnet das Institut das Darlehen in seinem eigenen Analyseraster dem wirtschaftlichen Eigenkapital zu, oder der Kreditvertrag nimmt nachrangige Gesellschafterdarlehen ausdrücklich aus den Finanzverbindlichkeiten aus. Wer die Klausel nicht schriftlich hat, hat den Effekt nicht.
Hinzu kommt ein Steuerrisiko, das über die Formulierung entschieden wird. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 10.08.2016, Aktenzeichen I R 25/15, entschieden, dass eine Verbindlichkeit, die nur aus künftigen Bilanzgewinnen und einem etwaigen Liquidationsüberschuss zu tilgen ist, dem Passivierungsverbot des § 5 Absatz 2a EStG unterliegt. Sie ist dann gewinnerhöhend auszubuchen. Ein Rangrücktritt, der die Tilgung auch aus dem sonstigen freien Vermögen zulässt, vermeidet diese Folge. Derselbe Satz, der den Verschuldungsgrad kosmetisch verbessern soll, kann eine Steuerlast auslösen, die das Eigenkapital tatsächlich mindert.
Nettoverschuldung und die Frage der liquiden Mittel
Beim Gearing tritt an die Stelle des gesamten Fremdkapitals die Nettoverschuldung: Finanzverbindlichkeiten abzüglich der liquiden Mittel. Der Abzug ist die zweite regelmäßige Fehlerquelle, weil nicht jedes Guthaben abzugsfähig ist.
Zu den Finanzverbindlichkeiten zählen in dieser Rechnung Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten einschließlich der Kontokorrentinanspruchnahme, Anleihen, Schuldscheindarlehen und Gesellschafterdarlehen ohne Rangrücktritt. Auf der Gegenseite steht der Bilanzposten B IV der Aktivseite, Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks. Abziehbar ist davon nur, worüber das Unternehmen am Stichtag tatsächlich frei verfügen kann.
- Verpfändete Guthaben, etwa zur Barunterlegung von Avalen oder als Sicherheit für einen Kreditrahmen, sind nicht abziehbar
- Sperr- und Treuhandkonten, etwa Baukonten mit Verwendungsbindung oder Mietkautionskonten, sind nicht abziehbar
- Guthaben in Projekt- oder Objektgesellschaften, deren Ausschüttung an Bedingungen geknüpft ist, stehen der Gruppe nicht zur Verfügung
- Guthaben, die für den laufenden Betrieb als Mindestbestand gebunden sind, stehen für die Tilgung nicht frei zur Verfügung
- Nicht ausgenutzte Kreditlinien sind keine liquiden Mittel und mindern die Nettoverschuldung nicht
- Ob kurzfristige Wertpapiere des Umlaufvermögens abziehbar sind, richtet sich nach der Definition im Kreditvertrag
Der Stichtag selbst ist die dritte Fehlerquelle. Ein Guthaben, das am Bilanzstichtag aus einer Anzahlung stammt und im Januar planmäßig abfließt, senkt die Nettoverschuldung nur optisch. Legen Sie deshalb neben dem Stichtagswert die Kontokorrentinanspruchnahme im Jahresverlauf und den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit vor.
Rechenbeispiel, Schritt für Schritt
| A. Eigenkapital | 1.000.000 € |
| B. Rückstellungen, davon Pensionen 180.000 € | 300.000 € |
| C 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.600.000 € |
| C 3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 200.000 € |
| C 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 500.000 € |
| C 8. Sonstige Verbindlichkeiten, davon Gesellschafterdarlehen 250.000 € | 300.000 € |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 50.000 € |
| E. Passive latente Steuern | 50.000 € |
| Bilanzsumme | 4.000.000 € |
| Liquide Mittel, davon 100.000 € als Avalsicherheit verpfändet | 400.000 € |
Schritt eins, Fremdkapital: Bilanzsumme 4.000.000 € abzüglich Eigenkapital 1.000.000 € ergibt 3.000.000 €. Schritt zwei, statischer Verschuldungsgrad: 3.000.000 € geteilt durch 1.000.000 €, mal 100, ergibt 300 Prozent. Gegenprobe über die Eigenkapitalquote: 1.000.000 € von 4.000.000 € sind 25 Prozent, und 75 geteilt durch 25 ergibt ebenfalls 300.
Schritt drei, Finanzverbindlichkeiten: 1.600.000 € gegenüber Kreditinstituten plus 250.000 € Gesellschafterdarlehen ergibt 1.850.000 €. Die erhaltenen Anzahlungen, die Lieferantenverbindlichkeiten, die Rückstellungen und die Abgrenzungsposten bleiben außen vor, weil sie keinen Kapitaldienst auslösen. Schritt vier, frei verfügbare liquide Mittel: 400.000 € abzüglich 100.000 € verpfändeter Avalunterlegung ergibt 300.000 €. Schritt fünf, Nettofinanzschulden: 1.850.000 € minus 300.000 € ergibt 1.550.000 €. Schritt sechs, Gearing: 1.550.000 € geteilt durch 1.000.000 €, mal 100, ergibt 155 Prozent.
Schritt sieben, dieselbe Bilanz mit anerkanntem Rangrücktritt für das Gesellschafterdarlehen: Rechnet das Institut die 250.000 € dem wirtschaftlichen Eigenkapital zu, steigt der Nenner auf 1.250.000 € und der Zähler sinkt auf 2.750.000 €. Der statische Verschuldungsgrad beträgt dann 220 Prozent. Drei Zahlen aus einer einzigen Bilanz: 300, 220 und 155 Prozent. Keine davon ist falsch, und keine sagt ohne die Angabe der Bezugsgröße etwas aus.
Der Leverage-Effekt
Fremdkapital hebt die Eigenkapitalrendite, solange die Gesamtkapitalrendite über dem Fremdkapitalzins liegt. Der Hebel wirkt in beide Richtungen, und sein Ausschlag ist genau der Verschuldungsgrad.
| Gesamtkapital | 1.000.000 € |
| Gesamtkapitalrendite | 8,0 Prozent, also 80.000 € |
| Fremdkapitalzins | 4,5 Prozent |
| Variante A: Eigenkapital 500.000 €, Verschuldungsgrad 100 Prozent | Zinsen 22.500 €, Gewinn 57.500 €, Eigenkapitalrendite 11,5 Prozent |
| Variante B: Eigenkapital 250.000 €, Verschuldungsgrad 300 Prozent | Zinsen 33.750 €, Gewinn 46.250 €, Eigenkapitalrendite 18,5 Prozent |
| Variante B bei Gesamtkapitalrendite von nur 3,0 Prozent | Zinsen 33.750 €, Verlust 3.750 €, Eigenkapitalrendite minus 1,5 Prozent |
Derselbe Hebel, der die Rendite von 11,5 auf 18,5 Prozent bringt, führt bei einem schwachen Jahr in die Verlustzone. Deshalb ist der Verschuldungsgrad für Eigentümer ein Renditehebel und für Kreditgeber ein Risikomaß. Beide sehen dieselbe Zahl mit unterschiedlichem Vorzeichen. Der Fremdkapitalzins von 4,5 Prozent ist hier eine frei gewählte Rechengröße, keine Kondition.
Statisch gegen dynamisch
Die Schwäche des statischen Werts liegt darin, dass er zwei Bestände vergleicht und die Ertragskraft nicht kennt. Ein Unternehmen mit 400 Prozent Verschuldungsgrad und stabilem operativem Ergebnis ist finanzierbar, eines mit 150 Prozent und schwankendem Ergebnis unter Umständen nicht. Diese Lücke schließt der dynamische Verschuldungsgrad. Er setzt die Nettofinanzschulden ins Verhältnis zum EBITDA und liefert eine Zahl in Jahren.
| Merkmal | Statischer Verschuldungsgrad | Dynamischer Verschuldungsgrad |
|---|---|---|
| Zähler | gesamtes Fremdkapital oder Nettofinanzschulden | Nettofinanzschulden |
| Nenner | Eigenkapital, Bestandsgröße | EBITDA, Ertragsgröße einer Periode |
| Einheit | Prozent | Jahre |
| Aussage | Kapitalstruktur am Stichtag | rechnerische Entschuldungsdauer |
| Verwendung | Bilanzanalyse, Rating, Branchenvergleich | Bilanzanalyse, auch als Financial Covenant im Kreditvertrag |
Beide Kennzahlen zusammen ergeben erst ein Bild. Der statische Wert zeigt die Haftungsmasse, der dynamische die Bedienbarkeit. Wer nur den einen liefert, wird nach dem anderen gefragt.
Covenants und die Rechtsfolge einer Verletzung
Covenants sind keine gesetzliche Kategorie, sondern Vertragsklauseln. Auch der statische Verschuldungsgrad kann dort vereinbart werden, etwa gespiegelt als Mindesteigenkapitalquote. Die Rechtsfolge einer Verletzung steht ebenfalls im Vertrag: Anzeigepflicht, Heilungsfrist, Zinsaufschlag nach einem Margin Grid, Nachbesicherung, Ausschüttungssperre, im äußersten Fall das Kündigungsrecht.
Daneben stehen zwei Grundlagen außerhalb des einzelnen Vertrags. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der privaten Banken in der Fassung Januar 2023 lassen das Institut nach Nummer 13 Absatz 2 eine Verstärkung oder Ergänzung der Sicherheiten verlangen, wenn sich die Risikobewertung nachträglich ändert, etwa weil sich die wirtschaftlichen Verhältnisse nachteilig verändert haben oder die Sicherheiten an Wert verlieren; Nummer 19 Absatz 3 erlaubt die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Und § 490 Absatz 1 BGB gibt dem Darlehensgeber ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder in der Werthaltigkeit einer Sicherheit eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Rückzahlung gefährdet wird, nach Auszahlung allerdings nur in der Regel.
Ein überschrittener Kennzahlenwert ist für sich genommen noch keine wesentliche Verschlechterung in diesem Sinn. Er ist eine Vertragsverletzung mit den vertraglich vereinbarten Folgen. Melden Sie einen Bruch deshalb selbst, bevor das Institut ihn im Reporting entdeckt.
Bedeutung im Bankrating
Welche Gewichtung ein Institut dem Verschuldungsgrad im Rating gibt, ist nicht veröffentlicht. Veröffentlicht ist der Rahmen.
- Die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde für die Kreditvergabe und Überwachung verlangen für Unternehmenskredite Angaben zu Einkommen, Cashflow, Finanzlage und finanziellen Verpflichtungen (Absatz 86). Bei der Analyse der Finanzlage nennen sie gegebenenfalls den Fremdfinanzierungsanteil (Absatz 128); welche Kennzahl daraus in welcher Gewichtung gebildet wird, geben die Leitlinien nicht vor
- § 18 Satz 1 KWG verpflichtet das Institut, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen zu lassen, insbesondere durch Vorlage der Jahresabschlüsse. Das gilt, wenn der Kredit insgesamt 1.500.000 Euro oder zehn Prozent des Kernkapitals nach Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 überschreitet. Die Schwelle liegt seit dem 01.04.2026 bei 1.500.000 Euro, zuvor waren es 750.000 Euro
- Die Offenlegungspflicht endet nicht mit der Auszahlung, sie gilt während der Laufzeit; der Verschuldungsgrad wird also nicht einmal, sondern laufend gerechnet
- Grundlage ist nach § 18 Satz 1 KWG insbesondere der Jahresabschluss; legen Sie drei Geschäftsjahre und unterjährige Auswertungen dazu
Aussagekräftig ist auch die Richtung. Ein Verschuldungsgrad, der über drei Jahre von 380 auf 300 Prozent fällt, zeigt eine andere Entwicklung als derselbe Wert nach einem Anstieg. Zur Einordnung der übrigen Ratingfaktoren siehe Bonität.
Referenzwerte und ihre Grenzen
Einen amtlichen Zielwert für den Verschuldungsgrad gibt es nicht. Keine Institution veröffentlicht eine Verschuldungsgradstatistik für deutsche Unternehmen. Veröffentlicht wird die Gegengröße, und daraus lässt sich der Verschuldungsgrad rechnerisch spiegeln, allerdings nur unter Vorbehalten.
| Reihe | Wert | gespiegelt |
|---|---|---|
| Deutsche Bundesbank, Jahresabschlussstatistik, Eigenmittel in Prozent der Bilanzsumme, alle Wirtschaftszweige, Berichtsjahr 2023, vergleichbarer Kreis 2022/2023 | 32,8 Prozent | 205 Prozent |
| Deutsche Bundesbank, dieselbe Statistik, Berichtsjahr 2024, vorläufig, vergleichbarer Kreis 2023/2024 | 34,3 Prozent | 192 Prozent |
Die Vorbehalte sind erheblich und gehören zu jeder Verwendung dieser Zahlen. Erstens sind die beiden Bundesbank-Reihen untereinander nicht fortschreibbar. Beide sind nicht hochgerechnet, beruhen aber auf verschiedenen Kreisen ausgewerteter Abschlüsse. Zweitens rechnet die Bundesbank Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritt bereits den Eigenmitteln zu, die in der Handelsbilanz Verbindlichkeiten bleiben; ihre Abgrenzung ist damit weiter als die des § 266 Absatz 3 HGB. Drittens ist der Rest der Bilanzsumme nicht mit verzinslichem Fremdkapital identisch, denn darin stecken Rückstellungen, erhaltene Anzahlungen und Rechnungsabgrenzungsposten. Und viertens sind die Branchenunterschiede größer als jeder Durchschnitt: Wer Werte vergleicht, vergleicht innerhalb einer Branche oder gar nicht.
Wie sich der Wert steuern lässt
Senkt den Verschuldungsgrad
- Thesaurierung des Jahresergebnisses statt Ausschüttung
- Gesellschaftereinlage in die Kapitalrücklage
- Umwandlung eines Gesellschafterdarlehens in Eigenkapital
- Tilgung aus dem operativen Cashflow
- Abbau von Vorräten und Forderungen, dadurch Rückführung des Kontokorrents
- Verkauf nicht betriebsnotwendiger Aktiva, Erlös in die Tilgung
- Nachrangkapital mit Verlustteilnahme, siehe Mezzanine
Hebt den Verschuldungsgrad
- Entnahmen und Ausschüttungen über dem Jahresergebnis
- Fremdfinanzierte Investitionen ohne sofortigen Ergebnisbeitrag
- Verlustjahre, die das Eigenkapital aufzehren
- Aufbau von Vorräten und Forderungen bei Wachstum
- Zuführung zu Pensionsrückstellungen bei sinkendem Durchschnittszins; abzuzinsen ist nach § 253 Absatz 2 HGB mit dem Durchschnitt der vergangenen zehn Geschäftsjahre
- Bilanzverlängerung durch Aufnahme weiterer Fremdmittel bei unverändertem Eigenkapital
Zwei dieser Punkte verdienen eine Warnung. Eine Bilanzverkürzung kurz vor dem Stichtag, etwa durch Rückführung des Kontokorrents aus einer Zwischenfinanzierung, verbessert die Kennzahl und nicht die Lage. Und der Verkauf von Aktiva senkt den Verschuldungsgrad nur, wenn der Erlös in die Tilgung geht und nicht in die Entnahme. Zur laufenden Steuerung der Bestände siehe Liquidität.
Was in die Unterlage an Kreditgeber gehört
Die EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe verlangen Angaben zur Finanzlage und zu finanziellen Verpflichtungen. Ausdrücklich genannt sind verpfändete Vermögensgegenstände und Eventualverbindlichkeiten (Absatz 86).
- Zusammensetzung des Fremdkapitals, getrennt nach Finanzverbindlichkeiten und operativem Fremdkapital
- Fristigkeit nach dem Vermerk des § 268 Absatz 5 HGB und nach § 285 Nummer 1 HGB für Restlaufzeiten über fünf Jahre
- Entwicklung über drei Geschäftsjahre statt eines Stichtagswerts
- Gesellschafterdarlehen, Wortlaut eines etwaigen Rangrücktritts und dessen steuerliche Tragfähigkeit
- Nicht bilanzierte Verpflichtungen aus Leasing, Miete und Avalen nach § 285 Nummer 3a HGB
- Verpfändete oder anderweitig gebundene Guthaben, die die Nettoverschuldung nicht mindern
- Zinsbindungsstruktur und anstehende Bindungsenden der Finanzverbindlichkeiten
Legen Sie diese Positionen von sich aus offen. Wer sie erst auf Nachfrage nennt, erzeugt die Frage, was sonst noch fehlt.
Trennen Sie in jeder Unterlage an die Bank operatives Fremdkapital von Finanzverbindlichkeiten. Erhaltene Anzahlungen und Lieferantenverbindlichkeiten lösen keinen Kapitaldienst aus; sie im selben Block mit Bankdarlehen zu zeigen, verwischt den Unterschied. Zwei Angaben gehören daneben: der Wortlaut eines Rangrücktritts für Gesellschafterdarlehen und die Liste der gebundenen Guthaben, die die Nettoverschuldung nicht mindern. Peak Advisors prüft Zusammensetzung, Fälligkeitsprofil und Klauselwerk, bevor die Unterlagen zur Bank gehen. Beratung ab 200.000 Euro Vorhabensvolumen, Bauträgervorhaben ab 1.000.000 Euro, Projektfinanzierung ab 5.000.000 Euro.
Häufige Fragen
Wie berechnet man den Verschuldungsgrad?
Fremdkapital geteilt durch Eigenkapital, mal 100. Die einfachste Abgrenzung setzt als Fremdkapital die Bilanzsumme abzüglich des Eigenkapitals an, also die Buchstaben B bis E der Passivseite nach § 266 Absatz 3 HGB. Der Wert ist das Spiegelbild der Eigenkapitalquote: 30 Prozent Eigenkapitalquote entsprechen rund 233 Prozent Verschuldungsgrad, 25 Prozent entsprechen 300 Prozent.
Was ist der Unterschied zum dynamischen Verschuldungsgrad?
Der statische Wert vergleicht zwei Bestände und ergibt einen Prozentsatz. Der dynamische setzt die Nettofinanzschulden ins Verhältnis zum EBITDA und ergibt eine Zahl in Jahren, also eine rechnerische Entschuldungsdauer. Der dynamische Wert bezieht die Ertragskraft ein.
Senkt ein Rangrücktritt den Verschuldungsgrad?
Im Regelfall nicht. Nach dem Vollständigkeitsgebot des § 246 Absatz 1 HGB bleibt das Gesellschafterdarlehen eine Verbindlichkeit. Ausdrücklich ausgenommen wird es nur im Überschuldungsstatus nach § 19 Absatz 2 Satz 2 InsO. In einer Kreditkennzahl wirkt der Rangrücktritt nur, wenn das Institut das Darlehen im eigenen Raster dem wirtschaftlichen Eigenkapital zurechnet oder der Kreditvertrag nachrangige Gesellschafterdarlehen aus den Finanzverbindlichkeiten ausnimmt. Zusätzlich ist der Wortlaut steuerlich heikel: Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10.08.2016, I R 25/15, unterliegt eine nur aus künftigen Gewinnen und einem Liquidationsüberschuss zu tilgende Verbindlichkeit dem Passivierungsverbot des § 5 Absatz 2a EStG.
Welche liquiden Mittel dürfen von der Verschuldung abgezogen werden?
Nur frei verfügbare. Verpfändete Guthaben, Sperr- und Treuhandkonten, Mietkautionskonten und Guthaben in Objektgesellschaften mit Ausschüttungsbeschränkung bleiben stehen. Nicht ausgenutzte Kreditlinien sind keine liquiden Mittel. Stichtagsguthaben aus Anzahlungen, die kurz nach dem Bilanzstichtag planmäßig abfließen, senken die Nettoverschuldung nur optisch.
Welcher Verschuldungsgrad ist noch akzeptabel?
Das veröffentlicht kein Institut, und eine amtliche Verschuldungsgradstatistik gibt es nicht. Als Größenordnung dient die Gegengröße: Die Deutsche Bundesbank weist in ihrer Jahresabschlussstatistik für 2024 vorläufig Eigenmittel von 34,3 Prozent der Bilanzsumme aus. Gespiegelt sind das rund 192 Prozent. Die Bundesbank rechnet dabei Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritt den Eigenmitteln zu. Maßgeblich bleiben Branche, Kapitalbindung, Fristigkeit und Ertragskraft.
Was passiert, wenn ein vereinbarter Kennzahlenwert gerissen wird?
Was der Kreditvertrag vorsieht: Anzeigepflicht, Heilungsfrist, Zinsaufschlag nach Margin Grid, Nachbesicherung, Ausschüttungssperre, im äußersten Fall Kündigung. Daneben lässt Nummer 13 Absatz 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken eine Verstärkung der Sicherheiten zu, und § 490 Absatz 1 BGB erlaubt die fristlose Kündigung bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse. Ein überschrittener Kennzahlenwert allein ist noch keine solche Verschlechterung.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz, § 266 HGB, Gliederung der Bilanz, Absatz 1 Satz 3 und Absatz 3 Passivseite, Fassung 23.07.2015 (BilRUG), abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 246 HGB, Vollständigkeitsgebot und Verrechnungsverbot, Absatz 1, Fassung seit 29.05.2009 (BilMoG), abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 268 HGB, Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz, Absatz 5 Satz 1 Restlaufzeitenvermerk, Fassung 23.07.2015 (BilRUG), abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 285 HGB, sonstige Pflichtangaben im Anhang, Nummer 1 und Nummer 3a, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 253 HGB, Zugangs- und Folgebewertung, Absatz 1 Satz 2 Erfüllungsbetrag und Absatz 2 Abzinsung mit dem Zehnjahresdurchschnitt bei Altersversorgungsverpflichtungen, Fassung seit 22.06.2023, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 19 InsO, Überschuldung, Absatz 2 Satz 2 zu Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritt, Fassung seit 01.01.2024, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 39 InsO, nachrangige Insolvenzgläubiger, Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 2, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 5 EStG, Absatz 2a Passivierungsverbot für gewinnabhängige Verpflichtungen, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 490 BGB, außerordentliches Kündigungsrecht des Darlehensgebers, Absatz 1 mit dem Zusatz „nach Auszahlung nur in der Regel“, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 18 Satz 1 KWG, Kreditunterlagen, Schwelle 1.500.000 Euro oder 10 Prozent des Kernkapitals nach Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Fassung des BRUBEG vom 25.03.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 81) Quelle
- Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.08.2016, I R 25/15, Passivierungsverbot nach § 5 Abs. 2a EStG bei Rangrücktritt mit Tilgung nur aus künftigen Gewinnen oder Liquidationsüberschuss, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- Europäische Bankenaufsichtsbehörde, Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung EBA/GL/2020/06, Absatz 86 Buchst. b und c, Absatz 128, gültig ab 30.06.2021, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- Deutsche Bundesbank, Jahresabschlussstatistik (Verhältniszahlen, vorläufig), Unternehmen nach Wirtschaftszweigen, vergleichbarer Kreis 2023/2024, Alle Wirtschaftszweige: Eigenmittel 34,3 Prozent der Bilanzsumme 2024, Ausgabe Mai 2026, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- Deutsche Bundesbank, Jahresabschlussstatistik (Verhältniszahlen), Unternehmen nach Wirtschaftszweigen, vergleichbarer Kreis 2022/2023, Alle Wirtschaftszweige: Eigenmittel 32,8 Prozent der Bilanzsumme 2023, Ausgabe Mai 2026, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- Bundesverband deutscher Banken, Allgemeine Geschäftsbedingungen der Banken, Muster Fassung Januar 2023, Nummer 13 Absatz 2 und Nummer 19 Absatz 3, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- Deutsche Bundesbank, Jahresabschlussstatistik (Verhältniszahlen), Methodische Erläuterungen: Verhältniszahlen nicht hochgerechnet, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern mit Rangrücktritt den Eigenmitteln zugerechnet, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/3897, Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz, Artikel 1 Nummer 25: § 18 Satz 1 KWG, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- Deutsche Bundesbank, Monatsbericht April 2026, Das Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG): grundsätzlich zum 1. April 2026 in Kraft getreten, Schwelle nach § 18 S. 1 KWG auf 1 500 000 € angehoben, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- Deutsche Bundesbank, Digitales Aufsichtsbriefing BRUBEG und die Umsetzung der CRD VI vom 11.12.2025, Folie 9: Erhöhung der Mindestgrenze nach § 18 KWG von 750.000 Euro auf 1.500.000 Euro, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, WD 7 - 3000 - 158/18: Abzinsung von Pensionsrückstellungen nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem Durchschnittszins der vergangenen zehn Geschäftsjahre, abgerufen 20.09.2026 Quelle
Alle Angaben mit Stand 20.09.2026. Diese Seite erklärt Begriffe und Mechanik, sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall.