Mezzanine-Kapital steht zwischen Eigen- und Fremdkapital. Es wird nachrangig bedient und trägt deshalb ein höheres Risiko. Kapitalgeber verlangen dafür in der Regel eine höhere Vergütung als für ein Bankdarlehen. Ob es handelsrechtlich als Eigenkapital gilt, entscheidet nicht die Bezeichnung, sondern das Zusammentreffen von vier Merkmalen: Nachrangigkeit, Erfolgsabhängigkeit der Vergütung, Verlustteilnahme und längerfristige Überlassung. Sein Nutzen liegt in der Wirkung auf die Kapitalstruktur. Rechnet die Bank es dem wirtschaftlichen Eigenkapital zu, kann es eine vorrangige Bankfinanzierung ermöglichen.
Wo Mezzanine in der Kapitalstruktur steht
Mezzanine ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Sammelbezeichnung für Kapital, das vertraglich zwischen Eigen- und Fremdkapital eingeordnet wird. Maßgeblich ist der Rang in der Insolvenz. Nach § 39 Absatz 2 InsO kann ein Gläubiger mit dem Schuldner die Nachrangigkeit seiner Forderung vereinbaren; er wird dann erst nach den in § 39 Absatz 1 InsO genannten Forderungen berichtigt. Für Gesellschafterdarlehen ordnet § 39 Absatz 1 Nummer 5 InsO den Nachrang von Gesetzes wegen an, § 39 Absatz 5 InsO nimmt nicht geschäftsführende Gesellschafter mit höchstens zehn Prozent Beteiligung aus.
| Ebene | Bedienung | Vergütungserwartung | Sicherheiten |
|---|---|---|---|
| Senior Debt, Bankdarlehen | vorrangig | niedriger | in der Regel besichert |
| Mezzanine | nachrangig | höher | häufig unbesichert |
| Eigenkapital | zuletzt | erfolgsabhängig | keine |
Daraus folgt alles Weitere. Wer nachrangig steht und keine Sicherheiten hält, verlangt in der Regel eine höhere Vergütung. Zugleich verbessert der Nachrang die Position der vorrangigen Bank. Zur Einordnung der beiden Randgrößen siehe Eigenkapital und Fremdkapital.
Die Erscheinungsformen
| Form | Merkmal | Rechtliche Grundlage, Besteuerung beim Geber |
|---|---|---|
| Nachrangdarlehen | Darlehen mit vertraglicher Nachrangabrede, feste Verzinsung | § 488 BGB, Nachrang nach § 39 Absatz 2 InsO |
| Partiarisches Darlehen | Darlehen, dessen Vergütung ganz oder teilweise am Gewinn hängt, ohne gemeinsamen Zweck | Einnahmen nach § 20 Absatz 1 Nummer 4 EStG |
| Typisch stille Beteiligung | Einlage in das Vermögen des Inhabers, Beteiligung am Gewinn, nicht an den stillen Reserven | §§ 230 ff. HGB, § 20 Absatz 1 Nummer 4 EStG |
| Atypisch stille Beteiligung | zusätzlich Beteiligung an stillen Reserven und Mitwirkungsrechte | Mitunternehmerstellung, § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG |
| Genussrecht | rein schuldrechtlicher Anspruch auf Gewinnbeteiligung, kein Gesellschaftsverhältnis | gesetzlich nicht geregelt, steuerlich § 8 Absatz 3 Satz 2 KStG |
| Wandelanleihe, Wandeldarlehen | Recht, die Forderung in Anteile zu tauschen | Wandlungsentgelt in die Kapitalrücklage, § 272 Absatz 2 Nummer 2 HGB |
| Verkäuferdarlehen | der Verkäufer stundet einen Kaufpreisteil, ein Nachrang ist gesondert zu vereinbaren | vertraglich frei, typisch beim Unternehmenskauf |
Die Bezeichnung im Vertrag entscheidet nichts; maßgeblich ist allein der Inhalt der Abrede.
Eigenkapital oder Fremdkapital: die vier Kriterien
Handelsrechtlich richtet sich die Zuordnung nach der Stellungnahme des Hauptfachausschusses des IDW, HFA 1/1994, zur Behandlung von Genussrechten im Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften. Sie nennt vier Voraussetzungen, die kumulativ vorliegen müssen:
- Nachrangigkeit der Kapitalüberlassung gegenüber allen anderen Gläubigern im Liquidations- und im Insolvenzfall
- Erfolgsabhängigkeit der Vergütung, das Kapital darf also keinen unbedingten laufenden Anspruch auslösen
- Teilnahme am Verlust bis zur vollen Höhe des überlassenen Kapitals
- Längerfristigkeit der Kapitalüberlassung, also keine kurzfristige Kundbarkeit durch den Kapitalgeber
Fehlt eine davon, ist das Kapital Fremdkapital. Beim dritten Punkt ist § 231 Absatz 2 HGB zu beachten. Er erlaubt, den stillen Gesellschafter von der Verlustbeteiligung auszunehmen, während seine Gewinnbeteiligung nicht ausgeschlossen werden kann. Wer diese Ausnahme vereinbart, verliert den Eigenkapitalausweis.
Wo es in der Bilanz erscheint
Das HGB kennt keinen Posten mit dem Namen Mezzanine. § 266 Absatz 3 Buchstabe A HGB zählt fünf Eigenkapitalposten auf, § 272 HGB regelt deren Ansatz; Genussrechtskapital und stille Einlagen stehen in keiner der beiden Vorschriften. Sind die vier Kriterien erfüllt, wird das Kapital in einem gesondert bezeichneten Posten innerhalb des Eigenkapitals gezeigt, andernfalls unter den Verbindlichkeiten des § 266 Absatz 3 Buchstabe C HGB.
Eine ausdrückliche gesetzliche Regel gibt es nur für die Wandelanleihe: Nach § 272 Absatz 2 Nummer 2 HGB ist der Betrag, der bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungs- und Optionsrechte zum Erwerb von Anteilen erzielt wird, in die Kapitalrücklage einzustellen. Unabhängig vom Ausweis verlangt § 285 Nummer 15a HGB im Anhang die Angabe, ob Genussscheine, Genussrechte, Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheine, Optionen, Besserungsscheine oder vergleichbare Rechte bestehen, mit Anzahl und den verbrieften Rechten.
Steuerlich gilt eine eigene Ordnung
Die steuerliche Einordnung folgt der handelsrechtlichen nicht. Bei Genussrechten entscheidet § 8 Absatz 3 Satz 2 KStG: Ausschüttungen jeder Art auf Genussrechte, mit denen das Recht auf Beteiligung am Gewinn und am Liquidationserlös der Kapitalgesellschaft verbunden ist, mindern das Einkommen nicht. Beide Merkmale müssen zusammentreffen; fehlt eines, bleibt die Vergütung Betriebsausgabe. Das BMF-Schreiben vom 11.04.2023 legt die Gewinnbeteiligung weit aus und lässt jede Anknüpfung an den wirtschaftlichen Erfolg genügen, etwa an Jahresüberschuss, EBIT oder EBITDA. Für die Beteiligung am Liquidationserlös verlangt es dagegen eine Teilhabe an den stillen Reserven über die Rückzahlung des Nennbetrags hinaus; eine zeitliche Befristung genügt nicht.
Beim typisch stillen Gesellschafter und beim partiarischen Darlehen sind die Erträge Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Absatz 1 Nummer 4 EStG, die Vergütung ist beim Unternehmen Betriebsausgabe. Der atypisch stille Gesellschafter ist Mitunternehmer nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG, sein Gewinnanteil mindert den Gewinn nicht. Gewerbesteuerlich sind Entgelte für Schulden und Gewinnanteile stiller Gesellschafter nach § 8 Nummer 1 Buchstaben a und c GewStG zu einem Viertel hinzuzurechnen, soweit die Summe der dort genannten Beträge 200.000 Euro übersteigt.
Rangrücktritt: die Formulierung entscheidet
Ein Rangrücktritt senkt die ausgewiesene Verschuldung im Regelfall nicht. Nach § 246 Absatz 1 HGB bleibt das Darlehen eine Verbindlichkeit und steht weiter auf der Passivseite. Wirkung entfaltet er an zwei Stellen: im Überschuldungsstatus, weil nach § 19 Absatz 2 Satz 2 InsO Forderungen auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen und wirtschaftlich entsprechende Forderungen dort nicht anzusetzen sind, wenn für sie ein Nachrang hinter die in § 39 Absatz 1 Nummer 5 InsO bezeichneten Forderungen vereinbart worden ist, und in der Bankanalyse, wenn der Kreditvertrag die nachrangigen Mittel ausdrücklich aus den Finanzverbindlichkeiten ausnimmt.
Steuerlich kann ein zu weit gefasster Rangrücktritt das Gegenteil des Gewollten bewirken. § 5 Absatz 2a EStG untersagt den Ansatz von Verbindlichkeiten, die nur zu erfüllen sind, soweit künftig Einnahmen oder Gewinne anfallen. Der BFH hat mit Urteil vom 10.08.2016, I R 25/15, entschieden, dass eine Verbindlichkeit unter dieses Verbot fällt, wenn ihre Tilgung nach der Abrede nur aus künftigen Bilanzgewinnen und einem Liquidationsüberschuss zu leisten ist; maßgeblich ist die rechtliche Ausgestaltung, nicht die tatsächliche Vermögenslage. Die Folge ist eine erfolgswirksame Ausbuchung. Beruht der Rangrücktritt auf dem Gesellschaftsverhältnis, gilt eine Ausnahme. Dann steht dem Gewinn eine Einlage in Höhe des werthaltigen Teils der Forderung gegenüber. Deshalb muss die Klausel die Tilgung auch aus dem sonstigen freien Vermögen zulassen.
Wirkung auf die Bankanalyse
Ob eine Bank nachrangige Mittel dem wirtschaftlichen Eigenkapital zurechnet, entscheidet sie nach ihren eigenen Kreditbedingungen. Das Beispiel zeigt die Mechanik, keine Marktregel.
| Investitionsvolumen | 2.000.000 € |
| Vorhandenes Eigenkapital | 300.000 € |
| Von der Bank finanzierbarer Betrag | 1.200.000 € |
| Finanzierungslücke | 500.000 € |
| Mezzanine-Tranche | 500.000 € |
| Wirtschaftliches Eigenkapital danach | 800.000 € |
| Wirtschaftliche Eigenkapitalquote, 800.000 € von 2.000.000 € | 40 Prozent |
Ohne die Tranche bliebe ein Vorhaben von 1.500.000 € mit 20 Prozent Eigenkapital. Der Vergleich lautet nicht Mezzanine gegen Bankdarlehen, sondern Vorhaben mit Mezzanine gegen kein Vorhaben. Ob die Bank anrechnet, steht in ihrem Kreditvertrag, nicht im Mezzanine-Vertrag.
Ein dokumentierter Einzelfall
Eine veröffentlichte Anlagebroschüre aus der Windenergie zeigt die Struktur im Einzelfall. Beim Repowering des Windparks Höheinöd wird eine Gesamtinvestition von rund 27,58 Mio. € mit einem Fremdkapitalvolumen von rund 26,20 Mio. € und einem Eigenkapitalbedarf von rund 1,38 Mio. € dargestellt, ergänzt um eine nachrangige, ausdrücklich unbesicherte Schuldverschreibung. Deren Verzinsung gibt der Emittent mit 6,5 Prozent pro Jahr an, zuzüglich 0,25 Prozent Bonus, wenn der durchschnittliche Monatsmarktwert 10,35 ct je kWh übersteigt. Das ist eine Emittentenangabe zu einem einzelnen Vorhaben mit Stand 28.10.2025, keine Marktgröße. Die Bonuskomponente zeigt eine erfolgsabhängige Vergütung in der Praxis.
Wann Mezzanine passt und wann nicht
Passt
- Unternehmenskauf oder Nachfolge mit Finanzierungslücke
- Wachstumsschritt, der die Bilanz vorübergehend belastet
- Gesellschafterwechsel ohne Anteilsabgabe an Dritte
- Vorhaben ohne freie Sicherheiten mit tragfähigem Cashflow
Passt nicht
- Überbrückung eines Liquiditätsengpasses
- Sanierungsfälle ohne tragfähiges Konzept
- Vorhaben, deren Ertrag die höhere Vergütung nicht deckt
- Lagen, in denen günstigeres echtes Eigenkapital verfügbar ist
Für kleinere Beträge
Für kleine Beträge gibt es ein Förderinstrument: den Mikromezzaninfonds Deutschland. Er stellt typisch stille Beteiligungen bis 100.000 €, für bestimmte Zielgruppen bis 150.000 €, ohne Sachsicherheiten und ohne Stimmrechtsabgabe. Ansprechpartner ist die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft des Bundeslandes, in dem investiert wird; Einzelheiten zu Laufzeit, Rückzahlung und Zielgruppen stehen dort.
Klären Sie vor der Aufnahme schriftlich, ob das Institut die Mittel dem wirtschaftlichen Eigenkapital zurechnet, und lassen Sie sich die Definition der Finanzverbindlichkeiten aus dem Kreditvertrag zeigen. Rechnet die Bank die Mittel als Fremdkapital, verbessern sie die Eigenkapitalquote in ihrer Analyse nicht. Lassen Sie die Rangrücktrittsklausel so fassen, dass die Tilgung auch aus dem sonstigen freien Vermögen zulässig bleibt, sonst droht das Ansatzverbot des § 5 Absatz 2a EStG mit einem Ausbuchungsgewinn. Peak Advisors strukturiert die nachrangige Tranche gemeinsam mit der vorrangigen Bankfinanzierung und stimmt beide Vertragswerke aufeinander ab. Wir arbeiten ab einem Finanzierungsvolumen von 250.000 Euro, bei Bauträgerfinanzierungen ab 1.000.000 Euro und bei Projektfinanzierungen ab 5.000.000 Euro.
Häufige Fragen
Was ist Mezzanine-Kapital?
Eine Sammelbezeichnung für Kapital, das vertraglich zwischen Eigen- und Fremdkapital eingeordnet wird. Es wird nachrangig bedient, ist häufig unbesichert und wird deshalb in der Regel höher vergütet als ein besichertes Bankdarlehen. Eine eigene Rechtsform ist es nicht.
Welche Formen gibt es?
Nachrangdarlehen, partiarisches Darlehen, typisch und atypisch stille Beteiligung, Genussrecht, Wandelanleihe und das Verkäuferdarlehen beim Unternehmenskauf. Sie unterscheiden sich in Mitsprache, Verlustteilnahme, steuerlicher Behandlung und Wandlungsmöglichkeit.
Wann gilt Mezzanine handelsrechtlich als Eigenkapital?
Nach der IDW-Stellungnahme HFA 1/1994 nur, wenn vier Merkmale zusammentreffen: Nachrangigkeit gegenüber allen anderen Gläubigern, Erfolgsabhängigkeit der Vergütung, Teilnahme am Verlust bis zur vollen Höhe des Kapitals und längerfristige Überlassung. Fehlt eines, ist es Fremdkapital.
Wie werden Vergütungen auf Genussrechte besteuert?
Nach § 8 Absatz 3 Satz 2 KStG mindern Ausschüttungen auf Genussrechte das Einkommen nicht, wenn mit ihnen das Recht auf Beteiligung am Gewinn und am Liquidationserlös verbunden ist. Beide Merkmale müssen zusammentreffen; fehlt eines, bleibt die Vergütung Betriebsausgabe.
Senkt ein Rangrücktritt die Verschuldung?
In der Handelsbilanz nicht, das Darlehen bleibt nach § 246 Absatz 1 HGB Verbindlichkeit. Wirkung hat er im Überschuldungsstatus nach § 19 Absatz 2 Satz 2 InsO und in der Bankanalyse, wenn der Kreditvertrag es vorsieht. Die Tilgung muss auch aus dem freien Vermögen zulässig bleiben, sonst greift § 5 Absatz 2a EStG.
Gibt es Mezzanine auch für kleine Beträge?
Ja, über den Mikromezzaninfonds Deutschland. Er stellt typisch stille Beteiligungen bis 100.000 €, für bestimmte Zielgruppen bis 150.000 €, ohne Sachsicherheiten und ohne Stimmrechtsabgabe. Ausgereicht wird er über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften der Länder.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz, § 39 InsO, nachrangige Insolvenzgläubiger, Absatz 1 Nummer 5, Absatz 2 und Absatz 5, Fassung des Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetzes, in Kraft seit 01.01.2021, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 19 InsO, Überschuldung, Absatz 2 Satz 2 zum vereinbarten Nachrang, Fassung seit 01.01.2024, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 8 Absatz 3 Satz 2 KStG, Ausschüttungen auf Genussrechte mit Beteiligung am Gewinn und am Liquidationserlös, Fassung des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes, in Kraft seit 01.01.2024, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 5 Absatz 2a EStG, Ansatzverbot für Verbindlichkeiten aus künftigen Einnahmen oder Gewinnen, Fassung des Jahressteuergesetzes 2022 vom 20.12.2022, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.08.2016, I R 25/15, Leitsatz: Passivierungsverbot des § 5 Abs. 2a EStG bei Rangrücktritt, Neutralisierung des Wegfallgewinns durch Einlage in Höhe des werthaltigen Teils, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Ertragsteuerliche Behandlung von Genussrechtskapital nach dem BMF-Schreiben vom 11.04.2023 (IV C 6 - S 2133/19/10004:002), mit den vier kumulativen Kriterien des IDW HFA 1/1994, veröffentlicht 19.05.2023 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 272 HGB, Eigenkapital, Absatz 2 Nummer 2 zu Wandlungs- und Optionsrechten, Fassung der Aktienrechtsnovelle 2016, in Kraft seit 31.12.2015, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 285 Nummer 15a HGB, Anhangangabe zu Genussscheinen, Genussrechten, Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheinen, Optionen und Besserungsscheinen, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 231 HGB, Gewinn- und Verlustbeteiligung des stillen Gesellschafters, Absatz 2, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 20 Absatz 1 Nummer 4 EStG, Einnahmen aus stiller Beteiligung und partiarischem Darlehen, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 8 Nummer 1 Buchstaben a und c GewStG, Hinzurechnung eines Viertels der Entgelte für Schulden und der Gewinnanteile stiller Gesellschafter, Freibetrag 200.000 Euro, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- wiwi consult GmbH & Co. KG (Emittent), Anlagebroschüre Repowering Windpark Höheinöd, nachrangige unbesicherte Schuldverschreibung, 6,5 Prozent p. a. zuzüglich 0,25 Prozent Bonus, Stand 28.10.2025, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- Förderdatenbank des Bundes, Mikromezzaninfonds Deutschland, Beteiligung bis 100.000 Euro, für Zielgruppenunternehmen bis 150.000 Euro, kein Stimm- oder Einflussrecht, Ansprechpartner Mittelständische Beteiligungsgesellschaft des Landes, Stand März 2025, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 488 BGB, vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag, Fassung vom 29.07.2009, in Kraft seit 11.06.2010, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Mikromezzaninfonds Deutschland, Programmseite, stille Beteiligung über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften, keine Sachsicherheiten, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen, Mikromezzaninfonds Deutschland III, typisch stille Beteiligung, abgerufen 20.09.2026 Quelle
Alle Angaben mit Stand 20.09.2026. Diese Seite erklärt Begriffe und Mechanik, sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall.