In der hier verwendeten Fassung teilt der dynamische Verschuldungsgrad die Nettofinanzschulden durch das EBITDA. Das Ergebnis ist eine Zahl in Jahren: So lange bräuchte das Unternehmen rechnerisch, um seine Nettoverschuldung aus dem operativen Ergebnis zu tilgen. Eine gesetzliche Definition gibt es nicht. Im Kreditvertrag kann er als Financial Covenant vereinbart werden.
Formel und Rechenweg
Nettofinanzschulden = Finanzverbindlichkeiten − liquide Mittel
Beide Größen sind definitionsbedürftig. Weder die Nettofinanzschulden noch das EBITDA sind gesetzlich definiert. Die Bilanzgliederung des § 266 Abs. 3 HGB liefert nur die Ausgangspositionen der Passivseite, unter anderem Anleihen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Welche davon in den Zähler wandern, bestimmt allein der Kreditvertrag. In Betracht kommen Bankdarlehen, Kontokorrentinanspruchnahme, Anleihen und Gesellschafterdarlehen ohne Rangrücktritt. Ob Leasingverbindlichkeiten, Pensionsrückstellungen und Factoringverbindlichkeiten einbezogen werden, regelt ebenfalls der Vertrag.
| Position | Wirkung bei Einbeziehung |
|---|---|
| Leasingverbindlichkeiten | erhöht die Schulden und senkt den Spielraum; nach HGB stehen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen, die nicht bilanziert sind, nur als sonstige finanzielle Verpflichtung im Anhang (§ 285 Nr. 3 und 3a HGB) |
| Pensionsrückstellungen | erhöht die Schulden; anzusetzen ist der Erfüllungsbetrag, abgezinst mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre (§ 253 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 HGB), ein sinkender Durchschnittszins hebt den Betrag |
| Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritt | bleibt nur außen vor, wenn der Vertrag es ausdrücklich vorsieht; Vorbild ist § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO, wonach Forderungen mit vereinbartem Nachrang nach § 39 Abs. 2 InsO im Überschuldungsstatus nicht mitzählen |
| Liquide Mittel mit Verfügungsbeschränkung | darf nicht abgezogen werden, etwa verpfändete Guthaben |
| EBITDA bereinigt oder unbereinigt | entscheidet über den Nenner und damit über das Ergebnis; für die Bereinigung gibt es keine gesetzliche Vorgabe, der Katalog der Sondereffekte wird verhandelt |
Rechenbeispiel
| Bankdarlehen langfristig | 1.850.000 € |
| Kontokorrentinanspruchnahme | 320.000 € |
| Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritt | 250.000 €, laut Vertrag außen vor |
| Liquide Mittel | 240.000 € |
| Nettofinanzschulden | 1.930.000 € |
| Bereinigtes EBITDA | 620.000 € |
| Dynamischer Verschuldungsgrad | 3,11 Jahre |
Rechnet der Vertrag das nachrangige Gesellschafterdarlehen mit, läge der Wert bei 3,52 statt 3,11. Eine Erklärung des Gesellschafters in Verbindung mit der passenden Vertragsdefinition verändert das Ergebnis um vier Zehntel. Bei vereinbarten Covenant-Grenzen kann das über Einhaltung oder Bruch entscheiden.
Warum die Kennzahl im Kreditvertrag steht
Der dynamische Verschuldungsgrad verbindet Bestandsgröße und Ertragsgröße. Als Verhältniszahl ist er unabhängig von der Unternehmensgröße. Er beantwortet rechnerisch, wie lange eine Rückführung dauern würde.
Dass Institute überhaupt mit solchen Kennzahlen arbeiten, ist aufsichtsrechtlich unterlegt. Die EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung verlangen für Unternehmenskredite Angaben zu Ertrag, Cashflow, Finanzlage und finanziellen Verpflichtungen (Absatz 86) und die Verwendung geeigneter finanzieller Parameter und Indikatoren nach Anhang 3 der Leitlinien (Absatz 128). Welche Kennzahl ein Institut daraus als Covenant vereinbart und bei welchem Wert, geben die Leitlinien nicht vor.
Er kann als Financial Covenant vereinbart werden, also als vertragliche Kennzahlengrenze. Der Vertrag legt fest, zu welchen Stichtagen gerechnet wird, wie die Größen definiert sind und was bei Überschreitung geschieht.
Was bei einem Covenant-Bruch passiert
Die Folgen einer verletzten Kennzahlengrenze regelt der Kreditvertrag. Er kann eine Abfolge vorsehen.
- Anzeigepflicht: Das Unternehmen muss den Bruch selbst und unverzüglich melden
- Heilungsfrist: Ein Zeitraum, in dem der Wert wiederhergestellt werden kann, oft über eine Gesellschaftereinlage
- Margin Grid: Ein automatischer Zinsaufschlag, gestaffelt nach Kennzahl
- Nachbesicherung: Stellung zusätzlicher Sicherheiten
- Ausschüttungssperre: Keine Entnahmen, bis der Wert wieder eingehalten ist
- Außerordentliches Kündigungsrecht: am Ende der Kette
Das Kündigungsrecht am Ende dieser Kette hat neben der vertraglichen auch eine gesetzliche Grundlage. Nach § 490 Abs. 1 BGB kann der Darlehensgeber fristlos kündigen, wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder in der Werthaltigkeit einer Sicherheit eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Rückzahlung gefährdet wird, nach Auszahlung des Darlehens allerdings nur in der Regel. Ob eine überschrittene Kennzahlengrenze dafür genügt, hängt vom Einzelfall ab. Zunächst greifen die vertraglich vereinbarten Folgen.
Entscheidend ist der erste Punkt der Liste. Wer den Bruch selbst meldet, bevor die Bank ihn im Reporting entdeckt, verhandelt über eine Lösung. Wer ihn verschweigt, verhandelt über Vertrauen.
Wie sich der Wert steuern lässt
Senkt den Wert
- Tilgung aus dem operativen Cashflow
- Abbau von Vorräten und Forderungen
- Rangrücktritt für Gesellschafterdarlehen, wenn der Vertrag nachrangige Darlehen ausnimmt
- Gesellschaftereinlage statt Darlehen
- Verkauf nicht betriebsnotwendiger Aktiva
- Ergebnisverbesserung über die Marge
Hebt den Wert
- Fremdfinanzierte Zukäufe ohne sofortigen Ergebnisbeitrag
- Ausschüttungen über dem Jahresergebnis
- Ergebniseinbruch bei unveränderter Verschuldung
- Aufbau von Vorräten in Erwartung von Aufträgen
- Einbeziehung von Leasing, wenn der Vertrag es vorsieht
Der letzte Punkt auf der rechten Seite ist ein Vertragsthema, kein betriebswirtschaftliches. Wer bei der Verhandlung darauf achtet, welche Positionen in die Definition einfließen, gewinnt Spielraum, ohne das Geschäft zu verändern.
Ab welchem Wert ein Institut welche Konsequenz vorsieht, ist Verhandlungssache. Eine amtliche Quelle für Covenant-Grenzen haben wir nicht gefunden. Dieser Artikel nennt deshalb keine Zielwerte. Verhandelbar sind neben der Grenze selbst vor allem die Definitionen im Zähler und Nenner, die Heilungsfristen und die Frage, ob eine Gesellschaftereinlage den Bruch heilen darf.
Peak Advisors überwacht laufend alle relevanten Covenants und warnt frühzeitig, wenn Kennzahlen sich kritischen Grenzen nähern. Vor der Kreditanfrage prüfen wir außerdem, welche Definition der Finanzverbindlichkeiten und welche EBITDA-Bereinigung Ihnen Spielraum verschafft. Wir arbeiten ab einem Finanzierungsvolumen von 250.000 Euro, bei Bauträgerfinanzierungen ab 1.000.000 Euro und bei Projektfinanzierungen ab 5.000.000 Euro.
Häufige Fragen
Wie berechnet man den dynamischen Verschuldungsgrad?
Nettofinanzschulden geteilt durch EBITDA. Nettofinanzschulden sind die Finanzverbindlichkeiten abzüglich der liquiden Mittel. Das Ergebnis ist eine Zahl in Jahren.
Was sagt der Wert aus?
Wie lange das Unternehmen rechnerisch bräuchte, um seine Nettoverschuldung vollständig aus dem EBITDA zu tilgen. Die Rechnung unterstellt, dass das gesamte EBITDA in die Tilgung fließt.
Welcher Wert gilt als gut?
Das veröffentlicht keine amtliche Stelle. Die EBA-Leitlinien überlassen die Parameter dem Risikoappetit und den Limits des Instituts. Die Grenze ist Verhandlungssache im Kreditvertrag.
Zählen Leasingverbindlichkeiten dazu?
Das regelt der Kreditvertrag, eine gesetzliche Vorgabe dafür gibt es nicht. Nach HGB stehen nicht bilanzierte Miet- und Leasingverpflichtungen nur als sonstige finanzielle Verpflichtung im Anhang (§ 285 Nr. 3 und 3a HGB). Ebenso zu klären sind Pensionsrückstellungen, Factoring und Gesellschafterdarlehen.
Was passiert bei einem Covenant-Bruch?
Das regelt der Kreditvertrag. Er kann Anzeigepflicht, Heilungsfrist, Zinsaufschlag nach Margin Grid, Nachbesicherung und Ausschüttungssperre vorsehen. Das gesetzliche Kündigungsrecht aus § 490 Abs. 1 BGB setzt eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse voraus. Ob ein Kennzahlenbruch dafür genügt, hängt vom Einzelfall ab. Melden Sie den Bruch selbst, bevor die Bank ihn entdeckt.
Wie senkt man den dynamischen Verschuldungsgrad kurzfristig?
Über den Abbau von Vorräten und Forderungen, eine Gesellschaftereinlage oder einen Rangrücktritt für Gesellschafterdarlehen. Der Rangrücktritt wirkt allerdings nur, wenn der Kreditvertrag nachrangige Gesellschafterdarlehen aus den Finanzverbindlichkeiten ausnimmt. Alle drei setzen am Zähler an, ohne das operative Geschäft zu verändern.
Quellen
- Bundesamt für Justiz, § 266 HGB, Gliederung der Bilanz, Passivseite, Fassung seit 23.07.2015 (BilRUG), Stand 07.09.2026 Quelle
- Bundesamt für Justiz, § 285 Nr. 3 und 3a HGB, nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen, Stand 07.09.2026 Quelle
- Bundesamt für Justiz, § 253 HGB, Bewertung der Verbindlichkeiten und Rückstellungen, Abzinsung mit dem Zehnjahresdurchschnitt, Fassung seit 22.06.2023, Stand 07.09.2026 Quelle
- Bundesamt für Justiz, § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO, Überschuldung, Nichtberücksichtigung von Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritt, Fassung seit 01.01.2024, Stand 07.09.2026 Quelle
- Bundesamt für Justiz, § 39 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 InsO, nachrangige Insolvenzforderungen und vereinbarter Rangrücktritt, Stand 07.09.2026 Quelle
- Bundesamt für Justiz, § 490 Abs. 1 BGB, außerordentliches Kündigungsrecht des Darlehensgebers, Fassung seit 11.06.2010, Stand 07.09.2026 Quelle
- Europäische Bankenaufsichtsbehörde, Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung EBA/GL/2020/06 vom 29.05.2020, deutsche Fassung, Randziffern 86 und 128 Buchstabe e, anwendbar seit 30.06.2021, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- Deutsche Bundesbank, Abzinsungszinssätze gemäß § 253 Abs. 2 HGB, 10-Jahresdurchschnitt, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
Alle Angaben mit Stand 20.09.2026. Diese Seite erklärt Begriffe und Mechanik, sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall.