Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich ein Dritter, für eine fremde Verbindlichkeit einzustehen. Ein Aval ist die Bürgschaft oder Garantie, die eine Bank für ihren Kunden übernimmt. Der Avalkredit ist kein Geldkredit: Es fließt kein Betrag, die Bank stellt ihre Bonität zur Verfügung. Er bindet Kreditlinie, kostet aber keine Liquidität.
Bürgschaft, Aval, Garantie
Die drei Begriffe werden im Alltag vermischt, rechtlich sind sie verschieden. Die Bürgschaft nach § 765 BGB ist akzessorisch: Der Bürge verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung von dessen Verbindlichkeit einzustehen, und die Bürgschaft besteht nur, solange und soweit die Hauptforderung besteht. Die Garantie ist selbstständig, sie steht unabhängig von der gesicherten Verbindlichkeit. Das Aval ist keine eigene Rechtsform, sondern der bankübliche Ausdruck dafür, dass ein Kreditinstitut eine Bürgschaft oder Garantie für seinen Kunden übernimmt.
Für Kaufleute gilt eine Besonderheit: Die Schriftform der Bürgschaftserklärung nach § 766 Satz 1 und 2 BGB gilt für Kaufleute nicht. Ist die Bürgschaft auf Seiten des Bürgen ein Handelsgeschäft, sind diese Formvorschriften nach § 350 HGB nicht anzuwenden. Eine Bürgschaft kann in diesem Fall auch ohne Urkunde wirksam entstehen.
| Form | Wofür | Besonderheit |
|---|---|---|
| Mietaval | Kaution für Gewerberäume | ersetzt die Barkaution, schont Liquidität |
| Anzahlungsaval | Sicherung einer Vorauszahlung des Kunden | etwa bei Anlagenbau und langen Lieferzeiten |
| Vertragserfüllungsaval | Sicherung der vertragsgemäßen Leistung | etwa im Bau- und Handwerksbereich |
| Gewährleistungsaval | Sicherung von Mängelansprüchen nach Abnahme | Laufzeit folgt der Gewährleistungsfrist |
| Rückbauaval | Sicherheitsleistung zur Rückbauverpflichtung nach § 35 Absatz 5 Satz 2 und 3 BauGB | bei Windenergieanlagen behördlich gefordert |
| Zollaval | Sicherheit gegenüber der Zollverwaltung | bei Einfuhrabgaben und Zollverfahren |
Selbstschuldnerisch oder auf erstes Anfordern
Zwei Formulierungen entscheiden über die Reichweite. Eine selbstschuldnerische Bürgschaft verzichtet auf die Einrede der Vorausklage nach § 771 BGB: Der Gläubiger muss nicht erst gegen den Hauptschuldner vollstrecken. Eine Bürgschaft auf erstes Anfordern geht weiter. Sie verpflichtet den Bürgen zur Zahlung, sobald der Gläubiger sie verlangt, Einwendungen werden erst im Rückforderungsprozess geklärt.
Die zweite Form lässt sich nicht beliebig durchsetzen. Im VOB-Vertrag kann der Auftraggeber nach § 17 Absatz 4 VOB/B gerade keine Bürgschaft fordern, die den Bürgen zur Zahlung auf erstes Anfordern verpflichtet. Verlangt ist dort die schriftliche, nicht befristete Erklärung unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage. Der Bundesgerichtshof hat darüber hinaus entschieden, dass die Verpflichtung eines Bauunternehmers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers, zur Sicherung von Vertragserfüllungsansprüchen eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, unwirksam ist (Urteil vom 04.07.2002, VII ZR 502/99). Individuell ausgehandelt bleibt sie möglich, formularmäßig im Bauvertrag nicht.
Behörden verlangen diese Form dagegen ausdrücklich. Das gilt für die Rückbausicherheit bei Windenergieanlagen. Hessen sieht eine unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft auf erstes Anfordern vor. Rheinland-Pfalz nennt vorzugsweise eine Bank- oder Versicherungsbürgschaft in derselben Form. Prüfen Sie jeden Bürgschaftstext vor der Unterschrift.
Die Höhe bemessen die Länder unterschiedlich. Hessen rechnet pauschal mit 1.000 € je Meter Nabenhöhe der Anlage. Rheinland-Pfalz rechnet projektbezogen: Ausgangsgröße sind 6,5 Prozent der Gesamtinvestitionskosten zuzüglich Umsatzsteuer, aufgezinst über die Nutzungsdauer, in der Regel mit 2 Prozent im Jahr. Für die Rückbaufinanzierung bestimmt dieser Betrag die Höhe des Avals.
Warum ein Aval keine Liquidität kostet
Beim Avalkredit zahlt die Bank zunächst nichts aus. Sie übernimmt eine Eventualverbindlichkeit. Erst wenn der Bürgschaftsfall eintritt, wird daraus eine Zahlung, und in demselben Moment entsteht ein Rückgriffsanspruch gegen den Kunden.
Für das Unternehmen heißt das: Ein Mietaval über 60.000 € bindet keine 60.000 € Liquidität, sondern 60.000 € Kreditlinie. Die Alternative wäre eine Barkaution, die dem Konto entzogen würde. Genau darin liegt der Vorteil.
Bilanzausweis
Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen erscheinen nicht als Posten in der Bilanz. § 251 HGB verlangt den Vermerk unter der Bilanz, soweit sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, und lässt die Angabe in einem Betrag zu. Für Kapitalgesellschaften verschiebt § 268 Absatz 7 HGB die Angabe in den Anhang: dort jeweils gesondert, unter Angabe der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten, mit eigenem Vermerk für Verpflichtungen der Altersversorgung und für Verpflichtungen gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen.
Für die Kreditanalyse ist das ein wichtiger Punkt: Wer nur auf die Bilanzsumme sieht, übersieht Avalverpflichtungen. Ein Unternehmen mit erheblichem Avalbestand hat eine höhere Gesamtverpflichtung, als die Bilanz zeigt.
Was ein Aval kostet
Für ein Aval berechnet die Bank eine Avalprovision auf den verbürgten Betrag. Die Höhe vereinbaren Bank und Kunde im Einzelfall. Was gilt, steht im Preisverzeichnis der Bank und im Avalrahmenvertrag. Verhandeln Sie neben dem Satz auch die Höhe des Rahmens.
Wer außer Banken bürgt
- Kautionsversicherer, die Avale außerhalb der Bankenlinie stellen und damit die Kreditlinie schonen
- Bürgschaftsbanken der Länder, die gegenüber der Hausbank höchstens 80 Prozent des Ausfallrisikos übernehmen, die Hausbank trägt mindestens 20 Prozent selbst
- Gesellschafter, die persönlich für Verbindlichkeiten der Gesellschaft einstehen
- Konzernmütter über harte oder weiche Patronatserklärungen
Wer sein Gewährleistungsaval über einen Kautionsversicherer stellt, behält die Bankenlinie für das operative Geschäft und die Betriebsmittelfinanzierung frei.
Avalrahmen und Kreditlinie werden häufig aus einem Topf bedient. Peak Advisors prüft, welche Avale sich außerhalb der Bankenlinie stellen lassen, damit die Linie für das operative Geschäft frei bleibt.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Bürgschaft und Aval?
Die Bürgschaft ist die Rechtsform nach § 765 BGB, bei der ein Dritter für eine fremde Schuld einsteht. Aval ist der bankübliche Ausdruck dafür, dass ein Kreditinstitut eine Bürgschaft oder Garantie für seinen Kunden übernimmt.
Kostet ein Avalkredit Liquidität?
Nein. Die Bank zahlt zunächst nichts aus, sie übernimmt eine Eventualverbindlichkeit. Das Aval bindet Kreditlinie, nicht Guthaben. Erst im Bürgschaftsfall entsteht eine Zahlung und damit ein Rückgriffsanspruch gegen den Kunden.
Was bedeutet Bürgschaft auf erstes Anfordern?
Der Bürge muss zahlen, sobald der Gläubiger es verlangt, Einwendungen werden erst danach im Rückforderungsprozess geklärt. Im VOB-Vertrag darf der Auftraggeber diese Form nach § 17 Absatz 4 VOB/B nicht fordern, und formularmäßig im Bauvertrag ist sie nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 04.07.2002 (VII ZR 502/99) unwirksam.
Wo steht ein Aval in der Bilanz?
Nicht als Posten in der Bilanz. § 251 HGB verlangt den Vermerk unter der Bilanz. Kapitalgesellschaften machen die Angabe nach § 268 Absatz 7 HGB im Anhang, jeweils gesondert und unter Angabe der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten.
Was kostet ein Aval?
Die Bank berechnet eine Avalprovision auf den verbürgten Betrag. Die Höhe vereinbaren Bank und Kunde im Einzelfall. Maßgeblich sind das Preisverzeichnis der Bank und der Avalrahmenvertrag.
Gibt es Avale außerhalb der Bank?
Ja. Kautionsversicherer stellen Avale außerhalb der Bankenlinie. Damit bleibt die Kreditlinie für das operative Geschäft frei.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz, § 765 BGB, Vertragstypische Pflichten bei der Bürgschaft, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 350 HGB, Formfreiheit der Bürgschaft bei Handelsgeschäften, Fassung vom 01.08.2001, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 251 HGB, Haftungsverhältnisse, Vermerk unter der Bilanz, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 268 Absatz 7 HGB, Angabe der Haftungsverhältnisse im Anhang, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B, Ausgabe 2016, § 17 Absatz 4 Sicherheitsleistung, keine Bürgschaft auf erstes Anfordern, Bekanntmachung vom 07.01.2016 (BAnz AT 19.01.2016 B3, berichtigt BAnz AT 01.04.2016 B1), abgerufen 11.09.2026 Quelle
- BGH, Urteil vom 04.07.2002, VII ZR 502/99, formularmäßige Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern unwirksam, Volltext aus der Entscheidungsdatenbank des Bundesgerichtshofs, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 35 BauGB, Bauen im Außenbereich, Absatz 5 Satz 2 und 3 Rückbauverpflichtung und Sicherstellung, Fassung zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 2 G v. 23.07.2026 (BGBl. I Nr. 226), abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz, Rundschreiben Rückbau von Windenergieanlagen vom 19.04.2024, Grundbetrag 6,5 Prozent der Gesamtinvestitionskosten zuzüglich Umsatzsteuer, Aufzinsung in der Regel 2 Prozent, Anlage 2 S. 11 Bürgschaft auf erstes Anfordern, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- Land Hessen, Gemeinsamer Erlass zur Rückbauverpflichtung und Sicherheitsleistung nach § 35 Absatz 5 Satz 2 und 3 BauGB bei Windenergieanlagen vom 27.08.2019, StAnz. S. 850, Abschnitt III.1 Bürgschaft auf erstes Anfordern, Nabenhöhe mal 1.000 Euro, abgerufen 20.09.2026 Quelle
- Förderdatenbank des Bundes, Bürgschaften der Länder und des Bundes, höchstens 80 Prozent des Ausfallrisikos, Eigenrisiko der Hausbank mindestens 20 Prozent, Stand Januar 2024, abgerufen 20.09.2026 Quelle
Alle Angaben mit Stand 20.09.2026. Diese Seite erklärt Begriffe und Mechanik, sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall.