Gewerbliche Immobilienfinanzierungen werden nicht über den Kaufpreis entschieden, sondern über den Beleihungswert und den Ertrag des Objekts. Maßgeblich sind Mietvertragslage, Mieterbonität, Drittverwendungsfähigkeit und Restnutzungsdauer. Der Eigenkapitaleinsatz ergibt sich daraus und ist keine feste Größe.
Was zur gewerblichen Immobilienfinanzierung zählt
Erfasst sind gewerblich genutzte oder gewerblich vermietete Objekte: Büro, Einzelhandel, Logistik und Produktion, Hotels, Pflegeimmobilien, Ärztehäuser, Parkhäuser und gemischt genutzte Objekte. Maßgeblich für die Einordnung ist der gewerbliche Zweck des Darlehens; die Kreditprüfung folgt der Ertragskraft des Objekts.
Wer Einheiten errichtet, um sie einzeln zu veräußern, finanziert nicht den Bestand, sondern nach den Regeln der Bauträgerfinanzierung. Die Vermittlung gewerblicher Darlehensverträge ist nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO erlaubnispflichtig. Immobiliar-Verbraucherdarlehen unterliegen einer eigenen Erlaubnis und sind nicht Gegenstand dieser Seite.
Kaufpreis, Verkehrswert, Beleihungswert
Drei Werte, die regelmäßig verwechselt werden und über die Finanzierungshöhe entscheiden.
| Begriff | Was er ausdrückt | Grundlage |
|---|---|---|
| Kaufpreis | was tatsächlich gezahlt wird | Vereinbarung der Vertragsparteien |
| Verkehrswert | der am Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Preis, ohne ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse | § 194 BauGB, Verfahren nach ImmoWertV 2021 |
| Beleihungswert | der Wert, der unabhängig von vorübergehenden Wertschwankungen während der gesamten Finanzierungsdauer bei einer Veräußerung erzielbar bleibt | § 16 Abs. 2 PfandBG, BelWertV |
§ 16 Abs. 2 PfandBG verlangt eine vorsichtige Bewertung der künftigen Verkäuflichkeit anhand der langfristigen, nachhaltigen Merkmale des Objekts, der normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzungen. Spekulative Elemente bleiben außer Betracht, und der Beleihungswert darf den Marktwert nicht übersteigen; § 3 BelWertV wiederholt diesen Maßstab.
Den Verkehrswert ermittelt die ImmoWertV 2021 vom 14.07.2021, in Kraft seit 01.01.2022, nach § 6 im Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren. Für den Beleihungswert gewerblich genutzter Objekte ist nach § 4 BelWertV regelmäßig der Ertragswert maßgeblich und darf nicht überschritten werden; bleiben Sachwert oder Vergleichswert um mehr als 20 Prozent dahinter zurück, ist die Nachhaltigkeit der Erträge besonders zu prüfen. Den Kapitalisierungszeitraum begrenzt die Restnutzungsdauer, nach § 4 Abs. 3 ImmoWertV die Zahl der Jahre wirtschaftlicher Nutzbarkeit bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung.
Liegt der Kaufpreis über dem Beleihungswert, entsteht die Lücke, die mit Eigenkapital zu schließen ist. Wie groß sie ausfällt, ist keine feste Quote, sondern das Ergebnis der Bewertung; wie ein einzelnes Institut sie ansetzt, veröffentlicht es nicht.
Beleihungsauslauf und Beleihungsgrenze
Der Beleihungsauslauf setzt das Darlehen einschließlich aller Vorlasten ins Verhältnis zum Beleihungswert.
§ 14 PfandBG zieht dafür eine harte Linie: Hypotheken dürfen nur bis zur Höhe der ersten 60 Prozent des nach § 16 festgesetzten Beleihungswerts zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen benutzt werden. Der Teil darüber ist nicht deckungsfähig und muss anders refinanziert werden. Eine Obergrenze für das Darlehen ist das nicht; es erklärt aber, warum Institute Finanzierungen in einen Realkreditteil und einen darüber hinausgehenden Teil zerlegen und getrennt bepreisen.
| Kaufpreis | 4.000.000 € |
| Beleihungswert der Bank | 3.400.000 € |
| davon 60 Prozent, deckungsfähiger Teil | 2.040.000 € |
| Darlehenswunsch | 2.800.000 € |
| Beleihungsauslauf | 82,4 Prozent |
| Eigenmittel einschließlich Nebenkosten | mindestens 1.200.000 € |
Die Zahlen sind gerechnet, nicht erhoben. 2.800.000 € geteilt durch 3.400.000 € ergeben 82,4 Prozent; 760.000 € liegen oberhalb der Beleihungsgrenze. Zur Differenz von 1.200.000 € kommen die Erwerbsnebenkosten.
Objektarten und ihre Risikoeinordnung
| Objektart | Was den Wert trägt | Wo das Risiko sitzt |
|---|---|---|
| Büro | Lage, Flächenzuschnitt, Restlaufzeit der Mietverträge | Teilbarkeit nach Auszug, Ausbaustandard, veränderte Flächennachfrage |
| Einzelhandel | Standortfrequenz, Mieterbonität, Flächenkonzept | Abhängigkeit von einem Ankermieter, Verlagerung in den Onlinehandel |
| Logistik und Produktion | Verkehrsanbindung, Hallenhöhe, Rampen, Bodentragfähigkeit | nutzerspezifischer Ausbau, Bodenbelastung, Zuschnitt auf einen Nutzer |
| Hotel | Pacht- oder Betreibervertrag, Pachtdeckung, Betreiberbonität | Betreiberrisiko, Konjunkturabhängigkeit, hohe Umbaukosten bei Nutzungswechsel |
| Pflege und Ärztehaus | Belegung, Betreiberbonität, Versorgungslage am Standort | regulatorische Abhängigkeit, sehr enge Drittverwendung |
| Gemischt genutzt | Streuung der Mieterträge | getrennte Bewertung je Nutzungsart, uneinheitliche Restnutzungsdauern |
Der gemeinsame Nenner ist die Drittverwendungsfähigkeit. Eine Halle, die sich nach Auszug des Mieters ohne großen Aufwand neu vermieten lässt, ist etwas anderes als ein Objekt, das auf einen einzigen Nutzer zugeschnitten wurde. Die Bank denkt vom Verwertungsfall her, und § 16 Abs. 2 PfandBG zwingt sie dazu, die möglichen anderweitigen Nutzungen zu berücksichtigen.
Wertmindernd wirken daneben Umstände, die den Bestand oder die Verwertbarkeit belasten: erheblicher Instandhaltungsstau, ein Erbbaurecht mit kurzer Restlaufzeit, Altlastenverdacht oder ungeklärter Bodenzustand, baurechtliche Abweichungen ohne Bestandsschutz. Wertstabilisierend wirken lange Restlaufzeiten, indexierte Mieten, gestreute und bonitätsstarke Mieter sowie ein funktionierender Vermietungsmarkt am Standort.
Kapitaldienstfähigkeit aus dem Objekt
Bei vermieteten Objekten wird der Kapitaldienst aus dem Mieteinnahmeüberschuss bedient. Die Rechnung ist einfach, die Sorgfalt liegt in den Abzügen.
Wer mit der Bruttomiete rechnet, rechnet falsch. Wie deutlich die Abzüge ausfallen, zeigt die Bewertungsseite: § 11 BelWertV schreibt einen Mindestabzug für Bewirtschaftungskosten von 15 Prozent des Rohertrags vor, und nach § 10 BelWertV zählt zum Rohertrag nur der nachhaltig erzielbare Ertrag ohne Umlagen. Eine über Marktniveau vereinbarte Miete trägt den Beleihungswert deshalb nicht.
Beim Kapitalisierungszinssatz lässt § 12 Abs. 4 BelWertV bei gewerblicher Nutzung keinen Satz unter 6 Prozent zu. Die BaFin hat mit Bekanntgabe vom 08.12.2023 ab 01.01.2024 Mindestkapitalisierungszinssätze von 5,5 Prozent für wohnwirtschaftliche und 6,5 Prozent für gewerbliche Nutzung festgesetzt, zuzüglich der Zuschläge nach Anlage 3 BelWertV. Das ist kein Darlehenszins, sondern ein Bewertungsparameter: Je höher er ansetzt, desto niedriger fällt der Ertragswert und damit der Beleihungswert. Konkrete Konditionen nennt diese Seite nicht; sie ergeben sich aus Objekt, Struktur und Bonität im Einzelfall.
Sicherheit: Grundschuld und Zwangsvollstreckungsunterwerfung
Gesichert wird regelmäßig über eine Grundschuld nach §§ 1191 ff. BGB: Das Grundstück wird so belastet, dass an den Begünstigten eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist, Zinsen und Nebenleistungen können nach § 1191 Abs. 2 BGB hinzutreten. Anders als die Hypothek setzt sie keine Forderung voraus, weshalb § 1192 Abs. 1 BGB die Hypothekenvorschriften nur entsprechend anwendet. Bei der Sicherungsgrundschuld bleiben Einreden aus dem Sicherungsvertrag nach § 1192 Abs. 1a BGB auch gegenüber einem Erwerber der Grundschuld erhalten.
Zur Bestellung gehört in aller Regel die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO: Die notarielle Urkunde wird damit selbst zum Vollstreckungstitel, ein Erkenntnisverfahren entfällt. Wird die dingliche Unterwerfung nach § 800 ZPO im Grundbuch eingetragen, wirkt sie auch gegen jeden späteren Eigentümer. Das ist Standard; der Umfang der persönlichen Haftungsübernahme gehört aber vor der Beurkundung geprüft.
Unterlagen und Offenlegung
- Exposé, Grundriss, Flächenaufstellung, Fotos
- Grundbuchauszug, Flurkarte, Baulastenverzeichnis
- Mietverträge oder Mietvertragsübersicht mit Laufzeiten, Optionen und Indexklauseln
- Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre
- Nachweise zu Instandhaltung, Modernisierung und Energieausweis
- Bei Bestandsobjekten: Objektergebnisrechnung der letzten drei Jahre
- Angaben zu Altlastenverdacht und Bodengutachten, soweit vorhanden
- Kaufvertragsentwurf, noch nicht beurkundet
- Jahresabschlüsse und Vermögensaufstellung des Erwerbers
Überschreitet der Kredit insgesamt 1.500.000 Euro oder 10 Prozent des Kernkapitals des Instituts, verlangt § 18 Abs. 1 KWG die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Die Schwelle lag bis zum 30.03.2026 bei 750.000 Euro. Unterhalb der Grenze entfällt die gesetzliche Pflicht, nicht die Prüfung.
Eine Vereinfachung der Wertermittlung gibt es für Gewerbeobjekte nicht: Die Kleindarlehensregel des § 24 BelWertV bis 400.000 Euro gilt nur bei wohnwirtschaftlicher Nutzung. Gewerbliche Objekte brauchen eine Wertermittlung durch einen von der Kreditentscheidung unabhängigen Gutachter, § 16 Abs. 1 PfandBG.
Ein Punkt aus der Praxis: Der Kaufvertrag sollte zum Zeitpunkt der Bankvorlage ein Entwurf sein. Wer beurkundet und danach finanziert, verhandelt ohne Ausweichmöglichkeit.
Marktlage als Rahmen, nicht als Maßstab
Der vdp-Immobilienpreisindex zum 2. Quartal 2026, veröffentlicht am 10.08.2026 auf Basis 2022 gleich 100, weist für Gewerbeimmobilien insgesamt minus 0,7 Prozent zum Vorjahresquartal und minus 1,1 Prozent zum Vorquartal aus, für Büroimmobilien minus 1,2 und minus 1,5 Prozent, für Einzelhandelsimmobilien minus 0,2 und minus 0,7 Prozent. Es war der erste Rückgang auf Jahressicht nach fünf Quartalen.
Der Index misst Transaktionspreise im Finanzierungsgeschäft der meldenden Banken, nicht den Wert eines einzelnen Objekts; er zeigt die Richtung des Marktes und ersetzt keine Bewertung. Für die Planung wichtiger ist die Zinsbindung: Ein Darlehen über zwanzig Jahre mit zehnjähriger Bindung trägt ein Risiko in der Anschlussfinanzierung, das die erste Periode nicht zeigt.
Mindestvolumen. Gewerbliche Immobilienvorhaben berät Peak Advisors ab 250.000 € Vorhabensvolumen. Für Bauträgervorhaben liegt die Schwelle bei 1.000.000 €, für Projektfinanzierungen bei 5.000.000 €. Die Finanzierung übernimmt auf Wunsch Sperling Baufinanzierung, das Finanzierungsbüro von Christian Sperling.
Häufige Fragen
Wie viel Eigenkapital brauche ich für eine Gewerbeimmobilie?
Das ergibt sich aus dem Beleihungswert, nicht aus einer festen Quote. Je weiter Kaufpreis und Beleihungswert auseinanderliegen, desto größer der Eigenkapitalbedarf, und Erwerbsnebenkosten kommen hinzu. Wie ein Institut den Beleihungswert ansetzt, veröffentlicht es nicht, es entscheidet im Einzelfall.
Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und Beleihungswert?
Der Verkehrswert nach § 194 BauGB ist der am Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Preis. Der Beleihungswert nach § 16 Abs. 2 PfandBG ist der Wert, der unabhängig von vorübergehenden Schwankungen während der gesamten Finanzierungsdauer erzielbar bleibt. Er darf den Marktwert nicht übersteigen.
Was bedeutet die 60-Prozent-Grenze beim Beleihungsauslauf?
§ 14 PfandBG erlaubt Pfandbriefbanken, Hypotheken nur bis zu den ersten 60 Prozent des Beleihungswerts zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen zu nutzen. Das ist keine Obergrenze für das Darlehen. Der Teil darüber muss anders refinanziert werden und wird deshalb regelmäßig getrennt bepreist.
Warum verlangt die Bank eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung?
Weil die notarielle Urkunde damit nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO selbst zum Vollstreckungstitel wird und ein Erkenntnisverfahren entfällt. Wird die dingliche Unterwerfung nach § 800 ZPO im Grundbuch eingetragen, wirkt sie auch gegen spätere Eigentümer. Der Umfang der persönlichen Haftungsübernahme gehört vor der Beurkundung geprüft.
Welche Rolle spielt die Drittverwendungsfähigkeit?
Eine zentrale. § 16 Abs. 2 PfandBG verlangt, die derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzungen zu berücksichtigen. Ein Objekt, das nach Auszug des Mieters ohne großen Umbau neu vermietet werden kann, wird deshalb anders bewertet als eines, das auf einen einzigen Nutzer zugeschnitten ist.
Ab welchem Betrag muss ich die wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen?
Nach § 18 Abs. 1 KWG ab einem Gesamtkredit von 1.500.000 Euro oder 10 Prozent des Kernkapitals des Instituts. Die Schwelle wurde zum 31.03.2026 von 750.000 Euro angehoben. Unterhalb der Grenze entfällt die gesetzliche Pflicht, die Bank prüft die Unterlagen aber weiterhin.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz, § 16 PfandBG, Beleihungswertermittlung, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 14 PfandBG, Beleihungsgrenze, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, freiRecht.de, § 3 BelWertV, Grundsatz der Beleihungswertermittlung, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, freiRecht.de, § 4 BelWertV, Verfahren zur Ermittlung des Beleihungswerts, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, freiRecht.de, § 10 BelWertV, Rohertrag, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, freiRecht.de, § 11 BelWertV, Bewirtschaftungskosten, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, freiRecht.de, § 12 BelWertV, Kapitalisierung der Reinerträge, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, freiRecht.de, § 24 BelWertV, Kleindarlehen, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- BaFin, Bekanntgabe der ab 01.01.2024 geltenden Mindestkapitalisierungszinssätze nach § 12 Abs. 4 Satz 1 BelWertV, Stand 08.12.2023 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 194 BauGB, Verkehrswert (Marktwert), Fassung zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 2 G v. 23.07.2026 (BGBl. I Nr. 226), abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse Baden-Württemberg, ImmoWertV 2021 vom 14.07.2021, Volltext, in Kraft seit 01.01.2022 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 1191 BGB, Gesetzlicher Inhalt der Grundschuld, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 1192 BGB, Anwendbare Vorschriften, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 794 ZPO, Weitere Vollstreckungstitel, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 800 ZPO, Vollstreckbarer Urkundeninhalt gegen den Eigentümer, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 18 KWG, Kreditunterlagen, Fassung ab 31.03.2026, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 34c GewO, Makler, Bauträger, Baubetreuer, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- vdp Verband deutscher Pfandbriefbanken, vdp-Immobilienpreisindex 2. Quartal 2026, Stand 10.08.2026 Quelle
Alle Angaben mit Stand 07.09.2026. Diese Seite erklärt Begriffe und Mechanik, sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall.