Existenzgründung heißt im gewerblichen Sinn: Ein Betrieb nimmt seine Geschäftstätigkeit auf, ohne Jahresabschlüsse vorlegen zu können. Die Bank ersetzt die fehlende Historie durch Planungsunterlagen, Sicherheiten und die Risikoentlastung einer Förderbank oder Bürgschaftsbank. Entscheidend ist der Kapitalbedarf: Er muss Investitionen, Anlaufkosten und die private Entnahme bis zum ersten tragfähigen Monat abdecken, nicht nur die Anschaffungen am ersten Tag.
Was die Gründungsfinanzierung von jeder anderen unterscheidet
Eine Bestandsfinanzierung prüft Vergangenheit. Der Kreditgeber liest Jahresabschlüsse, BWA und Kontoumsätze und rechnet daraus den Kapitaldienst. Bei einer Gründung fehlt genau diese Datenbasis. An ihre Stelle treten drei Ersatzgrößen: die Qualifikation des Gründers, eine nachvollziehbare Planung und die Bereitschaft einer Förderbank oder einer Bürgschaftsbank, dem durchleitenden Institut einen Teil des Ausfallrisikos abzunehmen.
Abzugrenzen ist die Gründungsfinanzierung von zwei Nachbarfällen. Wer einen bestehenden Betrieb übernimmt, gründet formal ebenfalls, verfügt aber über die Zahlen des Vorgängers und finanziert einen Kaufpreis. Wer Beteiligungskapital sucht, verhandelt keinen Kredit, sondern gibt Anteile ab. Der klassische Fall dieser Seite ist die Fremdfinanzierung eines neuen gewerblichen Betriebs über die Hausbank.
Kapitalbedarfsplanung: die Rechnung vor dem Antrag
Der Kapitalbedarf besteht aus vier Blöcken, die getrennt zu ermitteln sind: Investitionen in Anlagevermögen, Erstausstattung an Waren und Material, Anlaufkosten bis zum Erreichen des Break-even und die private Lebenshaltung des Gründers in derselben Zeit. Planen Sie den laufenden Bedarf ebenso sorgfältig wie die Investitionen. Wer nur die Maschine finanziert, muss Löhne, Miete und Warenlager aus dem Cashflow vorfinanzieren.
Die Bedarfsplanung gehört deshalb vor die Programmauswahl, nicht danach. Sie bestimmt auch die Aufteilung: Langfristiges gehört in ein Investitionsdarlehen mit passender Laufzeit, kurzfristig Gebundenes in eine Betriebsmittellinie. Der Businessplan ist die Textform derselben Rechnung und liefert der Bank die Annahmen, aus denen die Zahlen entstehen.
KfW-Programme für Gründungsvorhaben, Stand September 2026
Beantragt wird keines dieser Programme bei der KfW, sondern vor Vorhabenbeginn bei einem Kreditinstitut, das den Kredit durchleitet. Maßgeblich ist immer das aktuelle Merkblatt mit Datum, weil die KfW Programme unterjährig umstellt.
| Programm | Höchstbetrag | Antragsberechtigt | Risikoentlastung der Bank |
|---|---|---|---|
| ERP-Gründerkredit StartGeld (067) | 200.000 € je Vorhaben, davon höchstens 80.000 € Betriebsmittel | weniger als 5 Jahre am Markt | Haftungsfreistellung 80 Prozent |
| ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077) | 500.000 € je Antragsteller, höchstens 35 Prozent der förderfähigen Kosten | weniger als 5 Jahre geschäftstätig | 100-Prozent-Garantie einer Bürgschaftsbank |
| ERP-Förderkredit KMU (365) | 25.000.000 € je Vorhaben | auch Gründungen, günstigere Konditionen unter 5 Jahren am Markt | keine |
| ERP-Förderkredit KMU mit Haftungsfreistellung (366) | 25.000.000 € je Vorhaben | mindestens 2 Jahre am Markt, damit für echte Gründungen nicht offen | Haftungsfreistellung 50 Prozent |
Das StartGeld sieht Laufzeiten von bis zu 5 Jahren bei höchstens einem tilgungsfreien Jahr oder bis zu 10 Jahren bei höchstens zwei tilgungsfreien Jahren vor. Eine Kombination des mit dem StartGeld geförderten Vorhabens mit weiteren KfW- oder ERP-Programmen ist ausgeschlossen; andere Fördermittel bleiben grundsätzlich kombinierbar (KfW-Merkblatt 067, Stand 18.06.2026).
Das Programm 077 gibt es seit dem 01.11.2024. Es ersetzt das Programm ERP-Kapital für Gründung (058), das seit dem 01.01.2023 eingestellt ist. Der Kredit wird ohne weitere Besicherung ausgereicht, abgesichert allein durch eine Garantie der Bürgschaftsbank, die ihrerseits auf einer anteiligen Bundesgarantie beruht. Laufzeit 15 Jahre bei 5 tilgungsfreien Jahren oder 10 Jahre bei 2 tilgungsfreien Jahren. Fehlende Eigenmittel sind nach den Programm-FAQ kein Ausschlussgrund, die Bürgschaftsbank prüft den Einzelfall (KfW-Merkblatt 077, Stand 10.12.2025).
Wer eine Programmnummer aus einer älteren Übersicht übernimmt, sollte sie gegen das Merkblattdatum prüfen. Nummern wandern: 058 ist in 077 aufgegangen, und die Kreditlinie 365/366 trägt in ihrer Fassung mit Haftungsfreistellung eine Mindestmarktpräsenz von zwei Jahren, die eine Neugründung nicht erfüllt. Bei jedem Förderdarlehen entscheidet der Merkblattstand, nicht der Programmname.
Sicherheiten ersetzen: Bürgschaft und Mezzaninkapital
Reichen die Sicherheiten nicht, kommt eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank des Sitzlandes in Betracht. Sie deckt höchstens 80 Prozent des Ausfallrisikos ab, das Kreditinstitut trägt mindestens 20 Prozent selbst; der Bürgschaftshöchstbetrag liegt nach der Darstellung des Existenzgründungsportals des Bundeswirtschaftsministeriums bei 1,25 Mio. €. Üblicherweise stellt die Hausbank den Antrag; über das Programm Bürgschaft ohne Bank wenden sich Gründer auch direkt an die Bürgschaftsbank und legen die Zusage anschließend der Bank vor. Entgelte und Produktbedingungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Bürgschaftsbank.
Neben den Kredit tritt bei kleinen Vorhaben eine stille Beteiligung aus dem Mikromezzaninfonds Deutschland. Die dritte Fondsgeneration speist sich aus dem ERP-Sondervermögen und dem Europäischen Sozialfonds Plus. Sie stellt bis zu 100.000 € zur Verfügung, für bestimmte Zielgruppen bis zu 150.000 €, mit zehn Jahren Laufzeit, Tilgung ab dem siebten Jahr und ohne Sachsicherheiten. Beantragt wird bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft des jeweiligen Bundeslandes. Wie eine solche Beteiligung bilanziell und im Rating wirkt, steht unter Mikromezzanin.
Der Mikrokreditfonds Deutschland mit Krediten bis 25.000 € ist dagegen keine Option mehr. Die Neuvergabe endete zum 30. Juni 2026. Das bestätigt die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 06.07.2026 auf eine Kleine Anfrage (BT-Drucksache 21/6875 zu BT-Drucksache 21/6575). Genannt werden verschärfte rechtliche und regulatorische Vorgaben, Überschneidungen mit Landesprogrammen, steigende Ausfallquoten und die Haushaltskonsolidierung. Angebote, die den Fonds noch als Finanzierungsweg führen, sind veraltet.
Ein Detail aus derselben Antwort ist für Bestandskunden wichtig: Der Fonds verschwindet nicht mit dem Vergabestopp. Bereits ausgereichte Kredite werden nach dem 30. Juni 2026 noch über einen Zeitraum von bis zu 4,5 Jahren zurückgezahlt, der Fonds existiert deshalb nach Angabe der Bundesregierung mindestens bis Ende 2030, „voraussichtlich etwas länger aufgrund abschließender Tätigkeiten“. Laufende Verträge bleiben also bedient und bedienbar; nur neue Anträge sind nicht mehr möglich.
Leistungen für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit
Wer aus dem Bezug von Arbeitslosengeld gründet, kann den Gründungszuschuss beantragen. Voraussetzung ist ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit sowie eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit (§ 93 Abs. 2 SGB III); welche Industrie- und Handelskammer für den Standort zuständig ist, lässt sich über die Postleitzahl bestimmen. Nach einer früheren Förderung ist eine erneute Bewilligung erst zulässig, wenn seit dem Ende der Vorförderung mindestens 24 Monate vergangen sind (§ 93 Abs. 4 SGB III). Gezahlt wird sechs Monate lang das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld zuzüglich 300 € monatlich, danach auf Antrag bis zu neun weitere Monate die Pauschale von 300 € (§ 94 SGB III). Es handelt sich um eine Ermessensleistung.
Wer stattdessen Leistungen der Grundsicherung bezieht, kommt für das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II in Betracht. Es kann auch bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit erbracht werden, wird für höchstens 24 Monate gezahlt und bemisst sich nach der vorherigen Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft. Einen festen Betrag gibt es nicht; auch hier entscheidet das Jobcenter nach Ermessen. Seit dem 01.07.2026 heißt die Leistung, aus der heraus gefördert wird, Grundsicherungsgeld statt Bürgergeld; die Rechtsgrundlage des Einstiegsgeldes bleibt § 16b SGB II. Beide Leistungen sichern den Lebensunterhalt, sie ersetzen kein Betriebsmitteldarlehen.
Beratung und Volumen
Peak Advisors berät Gründungsvorhaben ab 250.000 € Vorhabensvolumen, Praxisgründungen von Heilberufen unabhängig vom Volumen. Diese Schwelle liegt bewusst oberhalb des Massengeschäfts. Nach dem KfW-Gründungsmonitor 2026 machten sich 2025 rund 690.000 Personen selbstständig, nach 585.000 im Vorjahr, davon 483.000 im Nebenerwerb. 38 Prozent kamen mit höchstens 1.000 € aus, 33 Prozent setzten mehr als 1.000 bis 10.000 € ein. Nur 9 Prozent brauchten mehr als 50.000 €. Übersteigt der Bedarf 200.000 €, reicht das StartGeld allein nicht. Dann kommen 077, Bürgschaft und Eigenmittel in Betracht.
Programme und Formulare direkt bei der Quelle
Was Sie für den Antrag brauchen, liegt bei den Förderstellen selbst. Laden Sie jedes Formular kurz vor der Antragstellung frisch herunter.
- ERP-Gründerkredit StartGeld (067) — bis 200.000 €, davon höchstens 80.000 € Betriebsmittel
- ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077) — bis 500.000 €, 100 Prozent Garantie einer Bürgschaftsbank
- KfW-Geschäftskonzept, Formular 600 000 5285 — die Gliederung, in der Ihr Plan geprüft wird
- Investitionsplan
- Liquiditätsplan
- Rentabilitätsvorschau
- Gründungszuschuss beantragen — Ablauf in zwei Phasen und die Stellungnahme der fachkundigen Stelle
- Mikromezzaninfonds Deutschland — stille Beteiligung ohne Bank-Sicherheiten
Wo die Belege enden
Eine allgemeingültige Eigenkapitalquote für Gründungsvorhaben veröffentlicht keine Stelle. Ebenso wenig gibt es eine amtliche Zusagequote für Gründungskredite oder einen offiziellen Zielwert für die Dauer bis zum Break-even. Diese Größen entstehen im Einzelfall aus Branche, Sicherheitenlage und Planungsqualität. Auch die Bürgschaftskonditionen lassen sich bundesweit nicht in einer Zahl fassen, weil jede Landesbürgschaftsbank eigene Bedingungen setzt. Konditionen nennen wir nicht: Zinsangaben sind Sache des kreditgebenden Instituts.
Rechnen Sie den Kapitalbedarf bis zum ersten Monat mit positivem operativem Cashflow durch und legen Sie diesen Monat im Plan ausdrücklich fest. Nach den EBA-Leitlinien bewerten Banken, ob Sie Ihre Verpflichtungen gegenwärtig und künftig erfüllen können. Die Anlaufphase muss deshalb durchfinanziert sein. Planen Sie die private Entnahme als feste Position ein, nicht als Rest. Peak Advisors sortiert vor dem ersten Bankgespräch, welcher Teil des Bedarfs in ein Investitionsdarlehen gehört, welcher Teil in eine Betriebsmittellinie und wo eine Haftungsfreistellung oder eine Bürgschaft nötig wird, damit die Hausbank die Durchleitung überhaupt darstellen kann. Wir beraten ab 250.000 € Vorhabensvolumen. Die Finanzierung übernimmt auf Wunsch Sperling Baufinanzierung, das Finanzierungsbüro von Christian Sperling.
Häufige Fragen
Welche KfW-Programme kommen für eine Existenzgründung in Betracht?
Drei: der ERP-Gründerkredit StartGeld (067) mit bis zu 200.000 € je Vorhaben, davon höchstens 80.000 € Betriebsmittel, der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077) mit bis zu 500.000 € je Antragsteller und höchstens 35 Prozent der förderfähigen Kosten sowie der ERP-Förderkredit KMU (365), der Gründungen einschließt. Die Variante 366 mit 50 Prozent Haftungsfreistellung setzt mindestens zwei Jahre Marktpräsenz voraus und scheidet für eine Neugründung aus. Beantragt wird über ein Kreditinstitut vor Vorhabenbeginn.
Gibt es ERP-Kapital für Gründung (058) noch?
Nein. Das Programm 058 ist seit dem 01.01.2023 eingestellt. Zum 01.11.2024 hat die KfW den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077) eingeführt, der es ersetzt. Der Kredit wird ohne weitere Sicherheiten gegen eine 100-Prozent-Garantie der Bürgschaftsbank ausgereicht. Prüfen Sie bei jeder genannten Programmnummer den Merkblattstand, bevor Sie damit kalkulieren.
Wie hoch ist die Haftungsfreistellung beim ERP-Gründerkredit StartGeld?
Das Programm 067 stellt das durchleitende Kreditinstitut zu 80 Prozent von der Haftung frei (KfW-Merkblatt 067, Stand 18.06.2026). Freigestellt wird das Kreditinstitut. Ihre Pflicht zur Rückzahlung des gesamten Kredits bleibt bestehen.
Was ist der Gründungszuschuss und wie hoch ist er?
Der Gründungszuschuss nach §§ 93 f. SGB III unterstützt Gründungen aus dem Bezug von Arbeitslosengeld. Voraussetzung sind ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen bei Aufnahme der Tätigkeit und eine Tragfähigkeitsstellungnahme einer fachkundigen Stelle. Gezahlt werden sechs Monate lang das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld plus 300 € monatlich, danach auf Antrag bis zu neun weitere Monate 300 € monatlich. Es besteht kein Rechtsanspruch; nach einer Vorförderung sind 24 Monate Wartezeit einzuhalten.
Gibt es noch Mikrokredite und Mikromezzanin des Bundes?
Der Mikrokreditfonds Deutschland mit Krediten bis 25.000 € läuft aus; die Bundesregierung hat die Kreditvergabe über Juni 2026 hinaus nicht fortgesetzt. Der Mikromezzaninfonds Deutschland besteht dagegen fort: stille Beteiligungen bis 100.000 €, für bestimmte Zielgruppen bis 150.000 €, zehn Jahre Laufzeit, Tilgung ab dem siebten Jahr, Antrag über die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft des Bundeslandes.
Wie viel Eigenkapital brauche ich für eine Gründungsfinanzierung?
Eine allgemeingültige Quote veröffentlicht keine Stelle. Kreditinstitute leiten den erforderlichen Eigenanteil aus Branche, Sicherheitenlage und Planungsqualität ab. Beim Programm 077 sind fehlende Eigenmittel nach den Programm-FAQ ausdrücklich kein Ausschlussgrund, die Bürgschaftsbank prüft den Einzelfall. Belastbar ist nur die Rechnung im Einzelfall: Welcher Kapitaldienst ist aus dem geplanten Cashflow tragbar?
Quellen
- KfW, Merkblatt Kredit Nr. 067, ERP-Gründerkredit StartGeld, Stand 18.06.2026: Höchstbeträge, 80 Prozent Haftungsfreistellung, Laufzeiten, Kombinationsregeln, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- KfW, Merkblatt Kredit Nr. 077, ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge, Stand 10.12.2025: 500.000 €, 35 Prozent, 100-prozentige Garantie auf Grundlage einer anteiligen Bundesgarantie, keine weiteren Sicherheiten, Laufzeiten, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- KfW, Merkblatt Kredit Nr. 365, ERP-Förderkredit KMU, Stand 10.12.2025 Quelle
- KfW, Merkblatt Kredit Nr. 366, ERP-Förderkredit KMU mit Haftungsfreistellung, Stand 01.09.2026 Quelle
- Deutsche Bürgschaftsbanken, FAQ zum ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge: fehlende Eigenmittel kein Förderausschluss, Einzelfallprüfung durch die Bürgschaftsbank, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- KfW Research, KfW-Gründungsmonitor 2026: rund 690.000 Gründungen 2025 nach 585.000, rund 483.000 im Nebenerwerb, Finanzmitteleinsatz Grafik 21, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 93 SGB III, Gründungszuschuss, Fassung seit 01.04.2012, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 94 SGB III, Dauer und Höhe der Förderung, Fassung seit 01.04.2012, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesministerium der Justiz, § 16b SGB II, Einstiegsgeld, Fassung seit 01.08.2016, abgerufen 11.09.2026 Quelle
- Bundesagentur für Arbeit, Einstiegsgeld, Hinweis auf Grundsicherungsgeld ab 01.07.2026, abgerufen 07.09.2026 Quelle
- Mikromezzaninfonds Deutschland, Konditionen der stillen Beteiligung, abgerufen 07.09.2026 Quelle
- Förderdatenbank des Bundes, Mikromezzaninfonds Deutschland, Stand März 2025 Quelle
- Deutscher Bundestag, hib-Meldung vom 13.03.2026, Mikrokreditfonds läuft aus, BT-Drucksache 21/4609 Quelle
- BMWE, Existenzgründungsportal, Sicherheiten, Bürgschaften, Rating, abgerufen 07.09.2026 Quelle
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/6875 vom 06.07.2026, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage BT-Drucksache 21/6575, Gründe zur Einstellung des Mikrokreditfonds, Antwort zu Frage 1 (Rückzahlung bis zu 4,5 Jahre, Fonds besteht mindestens bis Ende 2030), abgerufen 11.09.2026 Quelle
- IHK Bodensee-Oberschwaben, ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge: seit 01.11.2024, ersetzt das seit dem 01.01.2023 eingestellte ERP-Kapital für Gründung (058), abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- KfW, Gemeinsame Presseerklärung von KfW, Deutsche Bürgschaftsbanken, BMWK und BMF vom 29.10.2024, Start des ERP-Förderkredits Gründung und Nachfolge ab 1. November 2024, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- Bundesagentur für Arbeit, Fachliche Weisungen zum Gründungszuschuss §§ 93, 94 SGB III, Stand 13.09.2023, Gesetzestext sowie Rz. 93.35 und 93.54, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- Bundesagentur für Arbeit, Gründungszuschuss beantragen, zwei Phasen, gesonderter Antrag für die zweite Phase, Ermessensleistung, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- Bundesagentur für Arbeit, Fachliche Weisungen Einstiegsgeld § 16b SGB II, Weisung 202609002, Stand 03.09.2026, Nr. 2.5, 3.4, 3.5.1.2 und 3.5.1.3, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
- EBA, Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung, EBA/GL/2020/06, Randnummer 118, abgerufen am 20.09.2026 Quelle
Alle Angaben mit Stand 20.09.2026. Diese Seite erklärt Begriffe und Mechanik, sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall.